Abschiebemaschinerie kurzzeitig unterbrochen

Abschiebungpraxis nach Afghanistan bedarf neuer „Lagebewertung“

Am 31. Mai 2017 verdichteten sich die zentralen Konflikte des deutsch-europäischen Abschieberegimes und die brutale Wirklichkeit des afghanischen Krieges. Am frühen Abend hätte eigentlich der sechste Sammelabschiebeflieger von Frankfurt in Richtung Kabul starten sollen. Er startete nicht.

Am 31. Mai 2017 verdichteten sich die zentralen Konflikte des deutsch-europäischen Abschieberegimes und die brutale Wirklichkeit des afghanischen Krieges. Am frühen Abend hätte eigentlich der sechste Sammelabschiebeflieger von Frankfurt in Richtung Kabul starten sollen. Er startete nicht.

Vorausgegangen war an diesem Tag um 8.30 Uhr Ortszeit (6.00 Uhr MESZ) ein Bombenanschlag in Kabul, der auch für afghanische Verhältnisse außergewöhnlich heftig war; sowohl der Ort — die Bombe explodierte im schwer bewachten Botschaftsviertel Kabuls in der Nähe der Deutschen Botschaft — als auch die Anzahl der Toten und Verletzten: 150 Menschen verloren ihr Leben; etwa 300 wurden zum Teil schwer verletzt.

Zwei Stunden nach dem Anschlag hatte die Polizei in Nürnberg noch versucht, einen 20-jährigen Afghanen aus seinem Schulunterricht zu holen, um ihn in den geplanten Abschiebeflieger zu setzen. Mitschüler_innen verzögerten dieses über Stunden, bis sich die Polizei mit roher Gewalt durchsetzte .

Noch am selben Vormittag ließ Bundesinnenminister Thomas de Maiziére die angesetzte Abschiebung stornieren — aus Rücksicht auf die Mitarbeiter_innen der deutschen Botschaft in Kabul, wie er betonte. Grundsätzlich wolle er aber an den Sammelabschiebungen festhalten. Letztendlich konnte er sich damit nicht durchsetzen: Am Abend des 31. Mai wurde bekannt, dass Abschiebungen nach Afghanistan bis zu einer neuen Lagebewertung im Juli weitgehend ausgesetzt bleiben sollen. Weiterhin abgeschoben werden sollen Menschen, die straffällig geworden sind.

Rückübernahmeabkommen und Sammelabschiebungen

Mit der Entscheidung, die Sammelabschiebungen vorläufig auszusetzen, ist die BRD im Grunde zum status quo ante zurückgekehrt: In den Jahren zuvor gab es eine Situation, die mitunter auch als „faktischer Abschiebungsstopp“ bezeichnet worden ist. Das bedeutete aber nicht, dass über Asylanträge afghanischer Schutzsuchender durchgängig positiv entschieden wurde. In der Regel wurden die Menschen jedoch auch nach einer Ablehnung auf unbestimmte Zeit geduldet. Die Anzahl der Abschiebungen nach Afghanistan pro Jahr lag bis 2015 bundesweit im einstelligen bis gerade eben zweistelligen Bereich. Dazu trug auch bei, dass die afghanische Regierung kein Interesse an einer Abschiebung der Geflüchteten hat. Es gibt in Afghanistan nach wie vor keine funktionierende Volkswirtschaft. Nachdem die NATO-Staaten einen Großteil ihrer Truppen abgezogen haben, verliert die Regierung nicht nur über immer mehr Landesteile die politische Kontrolle, auch die Wirtschaft bricht ein. Parallel dazu verstärken Iran und Pakistan den Druck auf die dort zum Teil seit Jahrzehnten lebenden Geflüchteten. Die schiitische Regierung des Irans versucht insbesondere Angehörige der ebenfalls mehrheitlich schiitischen Minderheit der Hazara dazu zu bringen, in Syrien gegen den sunnitischen Islamischen Staat zu kämpfen. Dabei dient die Androhung einer Abschiebung als Druckmittel. Auch die Anzahl der Menschen, die innerhalb Afghanistans flüchten, steigt sprunghaft an. Alle diese Menschen in einem Land ohne funktionierende Volkswirtschaft zu ernähren, ist unmöglich. Eine humanitäre Katastrophe ist nur noch eine Frage der Zeit. Folglich brachte es der afghanischen Regierung immerhin eine gewisse Erleichterung, dass zumindest die Menschen, die es einmal bis nach Europa geschafft hatten, in der Regel dort blieben.

Um die Abschiebemaschinerie zu ölen, war es daher erforderlich, die ökonomische Abhängigkeit Afghanistans auszunutzen. Ihr wurde also die Streichung von Hilfszahlungen angedroht, für den Fall, dass sie bei Abschiebungen nicht kooperiert. Im Oktober 2016 handelte die deutsche Bundesregierung mit der afghanischen Regierung ein Rückübernahmeabkommen aus. 1,7 Milliarden Euro stellt allein die Bundesregierung Afghanistan zur Verfügung; die EU gibt 14 Milliarden für den Wiederaufbau. Im Gegenzug soll Afghanistan ausreisepflichtige Personen aus Europa bereitwillig zurück nehmen. Fünf Sammelabschiebungen haben seitdem stattgefunden, bei denen bisher deutschlandweit insgesamt 114 Männer, die von den Behörden für gesund und alleinstehend gehalten wurden, abgeschoben wurden. Frauen und Kinder werden bislang nicht abgeschoben.

NRW bei Abschiebungen bundesweit vorn

Immerhin blieb die Frage, ob es verantwortbar sei, nach Afghanistan abzuschieben, auf der politischen Agenda. Auf der parteipolitischen und parlamentarischen Ebene konnte keine Einigung erzielt werden: Während in Schleswig Holstein ein sechsmonatiger Abschiebestopp verfügt wurde und auch andere Bundesländer wie Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen an den Abschiebungen öffentlich zweifelten, beteiligte sich das rot-grün regierte NRW von Anfang an daran; von den insgesamt 114 bislang abgeschobenen Afghanen kamen 22 aus NRW. Dies führte noch im Dezember 2016, als der erste Flieger nach Afghanistan startete, zu einem handfesten Koalitionskrach in Düsseldorf; die flüchtlingspolitische Sprecherin der NRW-Grünen, Monika Düker, trat aus Protest zurück. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) verteidigte den Abschiebekurs und lobte Anfang Mai, „wie konsequent abgelehnte Asylbewerber aus NRW abgeschoben werden“. Die grüne Parteibasis und breite Teile ihrer Wähler_innenschaft sahen das zwar sehr kritisch, allerdings blieb es lange Zeit dabei, dass Die Grünen in NRW ihre Forderungen nach Beendigung der Abschiebungen ausschließlich an die Bundesregierung adressierten. Erst drei Wochen vor der Landtagswahl beschloss der Parteivorstand, sich für eine solche Forderung auch auf Landesebene stark zu machen. Da zeichnete sich allerdings bereits ab, dass es keine Neuauflage der rot-grünen Koalition im Land geben würde. Das Ergebnis der Landtagswahlen lässt erahnen, dass es weiterhin bei einem klaren Bekenntnis zu „Ausreisepflicht durchsetzen, Abschiebungen erleichtern!“ (CDU) bleiben wird.

Die rechtliche Perspektive afghanischer Geflüchteter

Begleitet werden diese Entwicklungen durch eine strengere Prüfung der Asylanträge afghanischer Schutzsuchender. Medienberichten zufolge ist die sogenannte bereinigte Schutzquote in den ersten Monaten des Jahres 2017 auf 47,9 Prozent gesunken, nach 77,6 im Jahr 2015 und 60,5 in 2016. Das bedeutet allerdings zugleich auch, dass weiterhin knapp die Hälfte der afghanischen Asylanträge zur Zuerkennung eines Schutzstatus führen. Unzutreffend ist also die Behauptung, dass Afghanistan als „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft worden sei. Allerdings wird die Behauptung aufgestellt, dass es dort „sichere Regionen“ gebe. Genannt werden hier etwa regelmäßig die Großstädte Kabul, Herat und Masar-i-Scharif. Diese Städte werden (noch) von der Regierung kontrolliert. Männer, die ihren Asylantrag mit Verfolgung durch Aufständische, insbesondere die Taliban, begründen, werden regelmäßig darauf verwiesen, dass sie sich in diesen angeblich sicheren Regionen in Sicherheit bringen könnten. Im Asylgesetz wird dieses Argument als „interner Schutz“ bezeichnet.

Zwar ist jeder Einzelfall individuell verschieden. Gleichwohl lässt sich feststellen, dass sich bestimmte Muster wiederholen.Viele afghanische Geflüchtete gehören der ethnischen Minderheit der Hazara an. Obgleich die Hazara in Afghanistan vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt sind, haben Bundesamt und Rechtsprechung hierzu eine klare Linie: Diese Diskriminierungen wiegen demnach nicht so schwer, dass sie asylrelevant seien. Für eine positive Entscheidung genügt es also nicht, lediglich auf die Zugehörigkeit zu dieser oder auch einer anderen ethnischen Minderheit zu verweisen; es müssen vielmehr weitere, individuelle Fluchtgründe ausgeführt werden.

Noch komplizierter wird die Sache dadurch, dass viele der Geflüchteten vor ihrer Flucht gar nicht in Afghanistan gelebt haben, sondern im Iran oder in Pakistan. Nicht wenige sind dort geboren worden, so dass von einer „Rückkehr“ in das „Herkunftsland“ Afghanistan kaum die Rede sein kann. Juristisch sind diese Fälle jedoch problematisch, weil diese Menschen, da sie nicht in Afghanistan gelebt haben, dort auch keine Verfolgung erlitten haben können. Etwaige Verfolgungshandlungen im Iran oder in Pakistan bleiben hingegen von vorne herein weitgehend außer Betracht, da eine Abschiebung in diese Länder mangels Aufnahmebereitschaft regelmäßig ohnehin nicht in Frage kommen wird.

In der Praxis laufen daher viele Fälle darauf hinaus, dass eine Art Prognose erstellt wird, ob es den Betroffenen im Falle einer Rückkehr gelingen wird, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu erlangen. Führt diese Prognose zu dem Ergebnis, dass das Existenzminimum voraussichtlich nicht erreichbar sein wird, so wird ein sogenanntes Abschiebungsverbot festgestellt, das mit einer drohenden Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Gesichtspunkt einer drohenden erniedrigenden oder entwürdigenden Behandlung begründet wird. Dieser Status ist zwar weniger als eine echte Flüchtlingsanerkennung; sie führt aber immerhin in der Regel zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und damit zu einem legalen Aufenthalt.

Auch, wenn ein Asylantrag endgültig abgelehnt worden sein sollte, so ist eine Abschiebung dennoch nicht zwangsläufig die Folge. Es spricht einiges dafür, dass auch weiterhin ein großer Teil der abgelehnten afghanischen Schutzsuchenden in Deutschland verbleiben wird. Dies wird nicht ganz unwesentlich von der neuen Lagebeurteilung durch das Auswärtige Amt abhängen. Schließt sich dieses der Auffassung vieler Expert_innen und des UNHCR an, dass sichere Gebiete in Afghanistan derzeit eine Chimäre sind, so werden auch abgelehnte Asylsuchende zunächst geduldet. Je nach konkretem Einzelfall kommt dann nach einiger Zeit eine Legalisierung über eine Bleiberechtsregelung in Betracht.

Proteste und Selbstorganisierung der afghanischen Geflüchteten

In den vorangegangenen Monaten war es bundesweit immer wieder zu Protesten gegen Abschiebungen nach Afghanistan gekommen. Schon im November 2016 gab es die ersten Demonstrationen mit mehreren tausend Teilnehmer_innen. Geflüchtete und Unterstützer_innen, Kirchenvertreter_innen und antirassistische Initiativen gingen in mehreren deutschen Städten auf die Straße und forderten einen Abschiebestopp. Auch Mitte Februar 2017 gingen wieder tausende auf die Straßen; diesmal hatten die Landesflüchtlingsräte aufgerufen. Zudem wurde jede einzelne Sammelabschiebung von Demonstrationen am Flughafen und dezentralen Protesten begleitet.

In NRW trug beispielsweise das Bündnis Nedaje Afghan — Afghanischer Aufschrei die Proteste nach vorne, mobilisierte auf Demos, organisierte Pressekonferenzen, und in der Woche vor der Landtagswahl gab es ein fünftägiges Protestcamp in der Düsseldorfer Altstadt.

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