„Die Tat nicht zugetraut...“

Aktueller Erkenntnisstand bei der Aufklärung des Wehrhahn-Anschlags

Am 25. Januar 2018 startete vor dem Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen Ralf S. (51) aus Ratingen (Kreis Mettmann) bei Düsseldorf. Ein Urteil wird nach 41 Prozesstagen im Juli erwartet, 18 Jahre, nachdem im Zugangsbereich des S-Bahnhofs Wehrhahn an der Düsseldorfer Ackerstraße eine Rohrbombe explodierte und zehn Menschen — teilweise lebensgefährlich — verletzte. Ein Update mit Stand 18. April 2018 — kurz vor dem 19. Prozesstag.

Am 25. Januar 2018 startete vor dem Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen Ralf S. (51) aus Ratingen (Kreis Mettmann) bei Düsseldorf. Ein Urteil wird nach 41 Prozesstagen im Juli erwartet, 18 Jahre, nachdem im Zugangsbereich des S-Bahnhofs Wehrhahn an der Düsseldorfer Ackerstraße eine Rohrbombe explodierte und zehn Menschen — teilweise lebensgefährlich — verletzte. Ein Update mit Stand 18. April 2018 — kurz vor dem 19. Prozesstag.

Gehen wir einmal davon aus, dass sich die Indizienkette der Staatsanwaltschaft als bruchsicher erweist und Ralf S. wegen zwölffachen Mordversuchs verurteilt wird. Dann nämlich könnte sich rückblickend das folgende Bild ergeben: Ein Ex-Soldat, Neonazi, Waffennarr und Militärfetischist, der unfähig ist, sein Dasein außerhalb seiner Bundeswehr-„Traumwelt“ für sich zufriedenstellend zu gestalten, der zumeist auf Kosten seiner Partnerinnen lebt, die er nach dem Ende der jeweiligen Beziehung terrorisiert und stalkt, und der zu einem aggressiven Narzissmus neigt, möchte in „seinem“ Wohnviertel „aufräumen“ und „Ordnung“ schaffen. „Junkies“ und „Dealer“ sind ihm ebenso ein Dorn im Auge wie „Penner“, „Punker“, „Zecken“ und insbesondere „Ausländer“. Denn was eigentlich ihm zustünde an staatlicher Unterstützung, werde denen „in den Hals geworfen“. Er läuft täglich Patrouille durch sein „Revier“, mit seinem auf den Befehl „Asylant“ abgerichteten Rottweiler „Spike“, bedroht und verjagt ihm nicht genehme Menschen oder meldet sie der Polizei. Er nimmt an zahlreichen Wehrübungen teil, baut eine Reservistenkameradschaft auf, robbt über einen ehemaligen Truppenübungsplatz, legt Depots an, baut in der Nähe des S-Bahnhofs Wehrhahn einen schlecht laufenden Militaria-Laden auf, übernimmt Wachschutz-Aufträge und bietet sich als Detektiv und für TV-Auftritte an.

Plan A: Angst machen und vertreiben

Im Herbst 1999 spitzt sich dann die Lage für den „Soldaten auf Lebenszeit“ zu. Im Gebäude schräg gegenüber seinem Militaria-Laden mietet eine Sprachschule aufgrund großer Nachfrage zusätzliche Seminarräume und bietet zwei Sprachkurse für „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion an. Ob der sich auch antisemitisch äußernde Soldat von ihrem jüdischen Hintergrund weiß? Das ist bis heute nicht geklärt. Er heuert zwei neonazistische Freunde an, die sich über Wochen täglich im Eingangsbereich der Sprachschule postieren, martialisch gekleidet und mit Hunden ausgerüstet. Zwar erzielt er damit zunächst die gewünschte Angst einflößende Wirkung, aber letztendlich wehren sich die Schüler_innen und bringen demonstrativ zum Ausdruck, dass sie sich das nicht länger bieten lassen wollen. Und dass sie erkannt haben, dass die tägliche Prozedur mit dem Inhaber des Militaria-Ladens zu tun hat. Der Vertreibungsplan ist gescheitert, die Niederlage eine Schmach.

Plan B: Bombe bauen und töten

Der Soldat überlegt sich nun einen deutlich effektiveren Plan, in dessen Zentrum eine selbst gebaute Bombe steht. Dafür nimmt er sich Zeit, schließlich muss alles minutiös geplant werden. Um den Sprengsatz zu bauen, mietet er — obwohl chronisch pleite — sogar eine separate Wohnung an. Zum Wohnen benötigt er sie nicht, schließlich lebt er wenige Hundert Meter weiter bei seiner Lebensgefährtin Doreen Sch. Dort aber wäre er nicht ungestört. Nötige Kenntnisse, die über das bei der Bundeswehr und in seiner ganz eigenen militärischen Welt Erlernte und Abgeguckte hinaus gehen, eignet er sich nach und nach an. Das dauert natürlich, ebenso wie das Besorgen fehlender Bombenbestandteile. Handwerklich begabt ist er, jedenfalls reicht es, um beispielsweise nicht sonderlich anspruchsvolle, aber ausreichende Schweißarbeiten am Korpus des Sprengsatzes vorzunehmen. Über einen längeren Zeitraum observiert er im Stadtteil Menschen aus der gewählten Opfergruppe migrantischer Sprachschüler_innen und wählt den ihm am günstigsten erscheinenden Tatort aus. Nun fehlt nur noch ein geeigneter Zeitpunkt. Möglicherweise spaziert er einige Male unverrichteter Dinge mit der Bombe durch den Stadtteil — und danach wieder nach Hause. Am 27. Juli 2000, etwa neun Monate nachdem der von ihm in Auftrag gegebene Bedrohungs- und Vertreibungsversuch an der seinem Laden gegenüberliegenden Sprachschul-Dependance gescheitert ist, schlägt er zu. Kurz vor 15 Uhr hängt er in einem unbeobachteten Augenblick eine als Müll getarnte Plastiktüte mit der Bombe ans Geländer der S-Bahn-Fußgängerbrücke, verlässt den S-Bahnhof wieder und zündet von der gegenüberliegenden Seite — auf einem Lichtschaltkasten sitzend und über eine Mauer schauend — die Bombe per Fernauslösung auf Sichtkontakt, als die zwölfköpfige Opfergruppe die Stelle mit der Bombentüte passiert. Sie trifft zwar nicht diejenigen, die sich ihm vor neun Monaten widersetzten, da deren Sprachkurs längst beendet ist, dafür aber andere Sprachschüler_innen, „jüdische Kontingentflüchtlinge“ und „Russlanddeutsche“, die sich täglich um 15 Uhr von verschiedenen Seminarräumen in S-Bahnhof-Nähe kommend auf den Heimweg machen. Bedingt durch die dem Erbauer der Bombe unbekannte Tatsache, dass das TNT leicht verunreinigt ist, und durch großes Glück überleben alle Opfer den Anschlag, einige aber nur knapp und mit lebenslang spürbaren Verletzungen.

Unter „Kameraden“

14 Jahre später prahlt der Soldat, der nach der Tat zwar als Verdächtiger geführt, dessen Ermittlungsverfahren letztendlich aber eingestellt wurde, einem anderen ehemaligen Soldaten gegenüber mit der Tat und damit, dass man ihm damals nichts habe nachweisen können. Er meint, mit seinem Gesprächspartner, dem gegenüber er sich als sprengmittelkundiger Häuserkampf-Experte brüstet, ein gemeinsames Thema gefunden zu haben. Doch seine Bekanntschaft, ein ehemaliger Bundeswehroffizier, erweist sich als schlechter „Kamerad“, er meldet, was er gehört hat. Das Verfahren wird abseits der Öffentlichkeit neu aufgerollt. Zweieinhalb Jahre lang wird ermittelt, dann wird der dringend Tatverdächtige festgenommen, ein weiteres Jahr später angeklagt.

Alleintäter und Mitwisser

Angeklagt ist Ralf S. als „Alleintäter“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er niemanden in seine Tatvorbereitungen involvierte und auch beim Anbringen des Sprengsatzes sowie bei der Fernzündung keine Hilfe benötigte. Tatsächlich gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Einschätzung falsch sein könnte. Einigen Personen aus dem damaligen privaten Umfeld des jetzt Angeklagten und Teilen der lokalen Neonazi-Szene dürfte nach dem Anschlag jedoch schnell klar gewesen sein war, wer die Bombe gebaut und gezündet hatte. Denn klandestin verhalten hatte sich S. nicht. Ganz im Gegenteil hatte er sich schon im Vorfeld des Anschlags beinahe um Kopf und Kragen geredet, als er Personen aus seinem Umfeld ankündigte, die „Kanaken in die Luft sprengen“ beziehungsweise „mal was am Bahnhof machen“ zu wollen. Obwohl er mit Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen rechnete und bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag einer Bekannten gegenüber seine Befürchtung geäußert haben soll, festgenommen zu werden, ließ er in seiner Privatwohnung technische Informationen über einen Sprengzünder und eine Dienstvorschrift der Bundeswehr zum Gebrauch von Handgranaten herumliegen.

Obwohl er bereits als Beschuldigter von der Polizei befragt worden war, plapperte er am Telefon im Gespräch mit Personen aus seinem näheren und entfernteren Umfeld munter drauf los, instruierte vorgeladene Zeug_innen — unter anderem auch einen neonazistischen V-Mann des VS NRW –, machte sich über die Opfer des Anschlags lustig und musste sich korrigieren, um aus einem bereits gesagten „was ich da gemacht habe“ noch ein „was ich da gemacht haben soll“ werden zu lassen. Die in dessen Zeugenaussage vor Gericht formulierte Einschätzung des Düsseldorfer „Kameradschaftsführers“ Sven Skoda, mit dem S. über viele Jahre befreundet war, dass der Angeklagte nichts für sich behalten könne, passt gut ins Bild. Auch wenn Skoda daraus den Schluss zog, dass S. eben deshalb als Täter nicht in Frage käme. Der sei gar nicht in der Lage, langfristige Projekte durchzuziehen, so Skoda. Mehrere ehemalige Partnerinnen von S. sehen das anders. Was er sich einmal in den Kopf gesetzt habe, würde er hartnäckig, zielorientiert und ideenreich verfolgen und dabei wenn nötig auch „über Leichen gehen“.

Eingebunden in die Neonazi-Szene

Dass sich S. — wie immer wieder behauptet — „nur“ am Rande der Neonazi-Szene bewegt haben soll, bedarf einer kritischen Überprüfung. Auch wenn vor Gericht von mehreren Zeugen ausgesagt wurde, dass er von der organisierten Szene als „Spinner“ angesehen worden und nirgendwo so richtig involviert gewesen sei, so war er doch gut vernetzt und hatte einen sehr guten Kontakt zu Skoda, für den er sogar ein Angebot des VS ausgeschlagen haben will, da er Skoda nicht habe bespitzeln wollen.

Durch die Präsentation abgehörter Telefonate im Prozess wurde zudem bekannt, dass er Kontakt zu Nadin Freytag (damals Oranienburg/Brandenburg) pflegte. Diese zählte zu den Herausgeberinnen der Neonazi-Zeitschrift Freyja, die Anfang der 2000er Jahre mit dem Neonazi-Heft Der Weiße Wolf fusionierte. Ihr berichtete er drei Wochen nach dem Anschlag, dass die „Tötung“ eines ungeborenen Kindes strafrechtlich einer „illegalen Abtreibung“ gleichkomme und es deshalb kein Mord sei, dass bei dem Anschlag eine schwerverletzte schwangere Frau ihr Ungeborenes verloren hatte. Als offenbar aktiver Unterstützer der Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG) kümmerte sich S. zudem um den zuerst in der JVA Brandenburg, später dann in der JVA Tegel einsitzenden Neonazi-Aktivisten Klaus Neubauer, der ebenfalls dem Kreis um das neonazistische Politzine Der Weiße Wolf zuzurechnen war. Demjenigen Neonazi-Zine, in dem 2002 ein Dank an den NSU für dessen finanzielle Unterstützung zu lesen war.

Zu einem Zeitpunkt also, als der NSU aus dem Untergrund bereits mindestens zwei Sprengstoffanschläge und vier Morde begangen hatte, den ersten bekannten Mord am 9. September 2000. Mit Neubauer telefonierte S. vier Tage nach dem Wehrhahn-Anschlag und berichtete ihm unter anderem von seinen Problemen mit den Ermittlungsbehörden. Inwieweit aus derartigen Kreisen — offenbar nur die Spitze des Eisberges — Inspirierendes oder Handfesteres nach Düsseldorf gelangte, dürfte wohl nie geklärt werden.

Prozessverlauf

Zwischenzeitlich sind im Strafprozess 18 Hauptverhandlungstage verstrichen. Sollte die Anklage nicht noch einen Trumpf im Ärmel haben, dann wurden bereits alle zentralen Zeug_innen vernommen. Es folgen eine Reihe weiterer Zeug_innen, die es  unter anderem ermöglichen sollen, die Aussagen der Hauptzeug_innen besser zu bewerten und ein umfassendes Bild von dem Angeklagten zu bekommen. Am schwersten wird S. von erwähntem ehemaligen Bundeswehroffizier belastet. Aber auch der ist wegen einiger Vorstrafen aufgrund von Betrugsdelikten nicht unangreifbar. Von Seiten der Verteidigung wird die Möglichkeit stark gemacht, dass er es auf die hohe Belohnung abgesehen haben könnte. Eine damalige Bekannte von S., Sabine L., sowie seine Ex-Freundin Doreen Sch. belasten den Angeklagten zwar auch stark — er habe angekündigt, „Kanaken“ in die Luft sprengen zu wollen, und die Bombe habe sich kurz vor der Tat in seiner Wohnung befunden –, letztendlich blieben ihre Aussagen aber deutlich hinter den Erwartungen der Anklage zurück, da sie mitunter an wichtigen Punkten von ihren vorherigen Aussagen abwichen. Bis heute konnte auch nicht geklärt werden, wie sich der Angeklagte in die Lage versetzt haben soll, den Sprengsatz zu bauen — und woher er beispielsweise das TNT und die Zündvorrichtung hatte.

Auf der anderen Seite konnte eine Zeugin sehr überzeugend die bereits erwähnte Bedrohung der Sprachschü­ler_in­nen beschreiben. Eine andere Zeugin konnte ihre nachmittäglichen Beobachtungen aus der Zeit vor dem Anschlag schildern, die stark darauf hindeuten, dass S. den Bereich vor dem S-Bahnhof-Zugang Ackerstraße und die Opfergruppe über einen längeren Zeitraum ausspähte. Zudem gibt es eine — dem Angeklagten sehr ähnelnde — Phantomzeichnung des mutmaßlichen Täters auf Grundlage der Aussagen einer Augenzeugin. Im Gesamtbild der bisherigen Beweisaufnahme erscheint eine Täterschaft des Angeklagten schlüssig, relevante Widersprüche sind ebensowenig erkennbar wie Hinweise auf einen Tathergang ohne Ralf S.. Was dieses allerdings mit Blick auf eine Verurteilung bedeutet, ist insbesondere für Nichtjurist_innen schwer einschätzbar.      

Fehlersuche

Der langjährige Leiter der Anfang August 2000 gebildeten „EK Acker“, Dietmar Wixfort, sagte am 7. Februar 2017 vor dem Parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss der Landtags NRW aus, man sei bei den damaligen Ermittlungen 2001 „mit dem Latein am Ende“ gewesen. Obwohl Ralf S. „nach wie vor Verdächtiger“ gewesen sei, habe man das Ermittlungsverfahren gegen ihn aus Mangel an Beweisen einstellen müssen. Man habe damals darauf hoffen müssen, dass er sich selbst verraten oder es einen konkreten Hinweis auf ihn geben würde, was aber erst 2014 geschehen sei. Dabei gab es diesen konkreten Hinweis schon seit 2000. Eine Verbindung des Wehrhahn-Anschlags im Sommer 2000 mit der beschriebenen Bedrohung von Sprachschüler_innen im Herbst 1999 hatten die Ermittler_innen aber nach dem Anschlag aufgrund des neunmonatigen Zeitabstands verworfen, obwohl eine Sprachlehrerin explizit auf den ihr naheliegend erscheinenden Zusammenhang aufmerksam gemacht hatte — im Jahr 2000 bereits und dann noch einmal 2011 nach der Selbstenttarnung des NSU. Erst nach ihrer dritten Vernehmung im August 2015 wurde dem von ihr Geschilderten die nötige Aufmerksamkeit zuteil. Wie hätte der von Wixfort erhoffte Hinweis noch konkreter ausfallen können, als dass der „EK Acker“ das auslösende Tatmotiv frei Haus geliefert wird?

S., so die Ermittler_innen und die Staatsanwaltschaft damals, sei auch nicht in der Lage gewesen, einen entsprechenden Sprengsatz zu bauen oder zu besorgen. Keine handfesten Beweise, angeblich kein auslösendes Motiv und angeblich keine Befähigung zur Tat: Die „Spur“ Ralf S. wurde aufgegeben. Unklar ist bis heute, was genau den Blick der „EK Acker“ verstellt hat, so dass sie nicht einmal den sehr aussagekräftigen Hinweis der Sprachlehrerin einzuordnen wusste. Auch bei der Befragung zentraler Zeug_innen hat sich die „EK Acker“ nicht gerade hervorgetan und an wichtigen Punkten nicht nachgehakt.

In einer Pressemitteilung vom 21. März 2018 sprechen „antifaschistische Gruppen aus Düsseldorf“ vor diesem Hintergrund von einem „polizeilichen Versagen“: „Unserer Einschätzung nach wurde der lokalen extremen Rechten und damit auch S. die Tat nicht zugetraut. Dies geht einher mit der Ende der 90er Jahre von Antifaschist_innen massiv kritisierten Verharmlosung und Unkenntnis extrem rechter Umtriebe und Organisierung in Düsseldorf […].“

Aber auch antifaschistische Gruppen haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Schon bald war S. in antifaschistischen Kreisen kein Thema mehr, obwohl man ihn doch der Öffentlichkeit bereits kurz nach dem Anschlag als möglichen Täter präsentiert hatte. Und so verschwand S. sowohl vom Radar der Polizei, als auch vom Radar der Antifa. Und wäre vermutlich für immer verschwunden geblieben, wenn nicht ein ehemaliger Bundeswehroffizier den Mund aufgemacht hätte.


Anmerkung und Hinweis der Lotta:

Dieser Artikel ist eine erweiterte Fassung eines Beitrags von Alexander Brekemann in: Antifaschistisches Infoblatt, Ausgabe 118, Frühjahr 2018.
Die "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf" ver­­folgt den Prozess und stellt auf ihrer Homepage Berichte über die einzelnen Prozesstage zur Verfügung.

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