„Das Ding aus dem Sumpf“?

Trivialitäten und Komplexitäten von Distanzierungsprozessen

Immer schon hat es Menschen gegeben, die der extremen Rechten beziehungsweise dem Neonazismus den Rücken kehrten, und dies stets in unterschiedliche Richtungen. Ein Teil fand den Weg in bürgerlich-konservative Kreise, ein anderer Teil „wechselte die Seiten“, der größte Teil verschwand – politisch gesehen – schlicht in der Versenkung.

Immer schon hat es Menschen gegeben, die der extremen Rechten beziehungsweise dem Neonazismus den Rücken kehrten, und dies stets in unterschiedliche Richtungen. Ein Teil fand den Weg in bürgerlich-konservative Kreise, ein anderer Teil „wechselte die Seiten“, der größte Teil verschwand – politisch gesehen – schlicht in der Versenkung.Auf der individuellen Ebene verweisen solche Entwicklungen etwa auf biographische Brüche, auf Enttäuschungen in rechten Kreisen, auf neue Erfahrungen und neue Lebensabschnitte. Allgemein gesagt findet sich eine Häufung von Absetzbewegungen, wo kollektive Erschöpfung und repressiver Druck nicht mehr durch soziale Integrationskraft abgefedert werden können. Nicht selten ist dies der Fall, wenn im Zusammenspiel von Aktion und Reaktion eine unsteuerbare Dynamik entsteht. Ein anschauliches Beispiel aus jüngerer Zeit liefert hier die Entwicklung nach der Aufdeckung der Mordserie des NSU. Das Öffentlichwerden der Taten und die sich daran entzündenden Debatten haben erkennbar zu politisch-gesellschaftlicher Isolierung sowie zu einem Substanzverlust der extremen Rechten geführt.
Individuelle Absetzungen werden – vor allem seit der Entstehung erster „Aussteigerprogramme“ vor 13 Jahren – unter dem Leitbegriff des „Ausstiegs“ diskutiert; dieser provoziert jedoch angesichts der Entwicklung in jüngster Zeit zu einigen Anmerkungen.

Nicht zuletzt am obigen Beispiel zeigt sich: Die Schwächung politischer Gestaltungskraft hat weniger damit zu tun, dass der personelle Kern des Neonazismus schrumpft, sondern sie ist auf die Verkleinerung des Mobilisierungspotenzials, also auf das Wegbrechen des Umfeldes zurückzuführen.
Der Begriff des „Ausstiegs“ liefert jedoch ein Bild der extremen Rechten, in dem Zergliederungen und Verszenungen, also zunehmende strukturelle und soziale Offenheit, die ein Kommen und Gehen ermöglichen, gerade nicht enthalten sind.
Schließlich ist der Begriff auf engste Weise mit Bekämpfungsstrategien verbunden, die Gefahr laufen, die Auseinandersetzung zu entpolitisieren. Deutlich wird dies, wo „Ausstiege“ idealtypisch mit Zielen wie Straffreiheit, sozialer Unaufälligkeit, gesellschaftlicher „Re-Integration“ und „Deradikalisierung“ in Verbindung gebracht werden.

Kurz gesagt: pädagogische Intervention und polizeiliche und strafrechtliche Repression sind – so effektvoll sie im Einzelnen und in Bezug auf Einzelne sein mögen – nur Teilaspekte der „Ausstiegs“-Thematik. Für eine politische Diskussion bedarf es hingegen einiger begrifflicher Klärungen, die sich anhand von vier Punkten vollziehen lassen.

Zur Kritik des Ausstiegsbegriffs

Der Begriff des „Ausstiegs“ ist ein Fundamentalbegriff. Aussteiger_innen steigen aus „der Gesellschaft“ aus und sind „nicht mehr von dieser Welt“. Aussteiger_innen in der Debatte um die extreme Rechte sind negativ gespiegelte Exemplare dieses Bildes. Sie sind, so die verbreitete Vorstellung, in ein sektenähnlich verschlossenes soziales Umfeld geraten, aus dem sie nun wieder mit Mühen heraustreten. Zugrunde liegt in beiden Fällen ein simples Ordnungsmuster. Demnach sind den jeweiligen Sphären klare und klar voneinander zu unterscheidende Einstellungen, Wertvorstellungen und Verhaltensweisen zuzuordnen. Daraus ergibt sich auch die Stoßrichtung vieler „Aussteigerprogramme“: Sie bieten das Gegenbild einer normalen, das heißt nicht „extremistischen“ Welt; schon ihre Existenz gilt als Beleg, dass es einer professionellen Hilfe von außen bedarf, um den „Sumpf“ zu verlassen.

Nun kann keinesfalls bestritten werden, dass in Teilen der organisierten extremen Rechten – am klarsten wohl im Neonazismus –  Verschwörerbünde existieren, in die und aus denen man nicht ohne Weiteres und nach Belieben ein- und austreten kann. Insofern ist es keinesfalls falsch, sich über Unterstützungsstrategien für diejenigen Gedanken zu machen, für die eine Neuorientierung mit Risiken und Problemen verbunden ist. Ob das plastische Bild einer hermetisch abgeschlossenen Gruppe jedoch die extreme Rechte in ihrer Gesamtheit wiedergibt, darf bezweifelt werden.
Bereits ein Blick auf die ältere Forschung, die sich mit Gangs und im Speziellen mit sanktionsbedrohten „abweichenden“ Gruppen beschäftigt hat, lässt ein deutlich vielschichtigeres Bild hinsichtlich Fragen sozialer Geschlossenheit, Verhaltens- und Einstellungskonformitäten entstehen. Die zentrale Erkenntnis dieser Forschungen lautet, dass die Angehörigen nicht einfach eingesponnen sind in ein starres System der Zugehörigkeit und Loyalität, sondern oft zwischen den Konformitätsanforderungen der Gruppe und Konformitätsanforderungen anderer sozialer Gruppen „driften“; sie sind also nie ganz, sondern immer nur situationsabhängig „drinnen“ und „draußen“. Umso bedeutungsvoller wird diese Erkenntnis, wo nicht von überschaubaren Gruppen, sondern von größeren sozialen Netzwerken – wie der extremen Rechten  – die Rede ist. In ihr zeigt sich eine relative Vielfältigkeit an Ausdrucks- und Gruppierungsformen. Entsprechend diffus sind oftmals die stilistisch-ästhetischen (und wohl auch die strukturellen) Grenzziehungsprozesse. Entsprechend schwierig ist es, innerhalb eines solchen unübersichtlichen Feldes Verbindlichkeitsforderungen durchzusetzen.
Strukturell gliedert sich das Feld der extremen Rechten heute in Parteien und Organisationen, feste informelle Gruppen wie „Kameradschaften“ und eher offene Cliquen und Zusammenschlüsse, die sich über Szenezugehörigkeit definieren. Auf der Hand liegt, dass es in diesem Gefüge keine festen Hierarchien geben kann. Ebenso lebensnah ist die Vorstellung, dass viele Angehörige gleichzeitig unterschiedlichen Gruppen zuzurechnen sind. Entsprechend komplex dürften „Ausstiege“ ausfallen, die von formalem Austritt bis zu sozialem Rückzug eine große Bandbreite an Handlungen enthalten – und auf die es eine ebenso große Bandbreite an Reaktionen geben kann.
Programmatisch und ideologisch ergibt sich ebenfalls ein mehrschichtiges Bild. In Bezug auf die extreme Rechte lässt sich von Gesinnungsgemeinschaften sprechen. Diese Gesinnungsgemeinschaften werden allerdings nicht nur politisch-ideologisch, sondern oft auch (oder vor allem) alltagskulturell zusammengehalten und begründen ihren Zusammenhalt durch rassistische Ablehnung und Abwertung und gemeinsame Selbstinszenierung. In Bezug auf die Positionen der extremen Rechten zeigt sich gleichzeitig, dass klare Grenzen, mit denen „extreme“ Einstellungen von gesellschaftlich akzeptierten getrennt werden, oft mehr Wunschdenken als Realität sind. Praktisch bedeutet dies allerdings, dass der Versuch einer Re-Integration in die Gesellschaft immer mit einem Bild zu verknüpfen ist, wie eine solche Gesellschaft idealerweise aussehen müsste.

In Bezug auf den jeweiligen alltagsweltlichen Status der unterschiedlichen Teile der extremen Rechten ergibt sich schließlich ebenfalls ein wenig einheitliches Bild. So finden sich auf der einen Seite Regionen und Räume, in denen die extreme Rechte weitgehend isoliert und auch stigmatisiert ist, während sich auf der anderen Seite Regionen und Räume finden, in denen vergleichsweise etablierte Segmente einer rechten Alltagskultur existieren.

Zusammengenommen bedeutet dies: Der Begriff des Ausstiegs mag in Bezug auf Angehörige von fest formierten Gesinnungsgemeinschaften passend gewählt sein. In Bezug auf die Angehörigen von Gruppen, die in ihren Grenzen (und Spielräumen) relativ beweglich sind, ist er jedoch irreführend. Mit dem Ausstiegsbegriff allein kann es zudem nicht gelingen, die Mehrschichtigkeit von Abwendungen zu erfassen.

Dimensionen der Distanzierung

Weitaus passender ist der Begriff der Distanzierung. Distanzierungen können sich – dem obigen Bild folgend – auf klassische politische Gemeinschaften, auf politisch-alltagssoziale Vergemeinschaftung oder auf Alltagsbereiche, das heißt auf szenische oder subkulturelle Zugehörigkeit beziehen. Ihr Ausgangspunkt ist dabei nicht nur die besondere Struktur, sondern auch das Ausmaß an individuellem „Drin-Sein“ und die jeweilige Rolle, die man in der Partei, der Kameradschaft oder der Szene ausgefüllt hat.
Der Begriff der Distanzierung bleibt jedoch ebenfalls zu unbestimmt, wenn nicht berücksichtigt wird, dass es sich nicht um einen Vorgang, sondern um ein variabel gehandhabtes Bündel an Vorgängen handelt, die sich auf verschiedene Ebenen beziehen. Distanzierung findet damit eben nicht nur sozial statt, indem man sich von denen entfernt, die gerade noch Freund_innen und Kamerad_innen waren (oder indem man ein neues Verhältnis zu ihnen aufbaut). Distanzierung bezieht sich auch auf die Ebene emotionaler und einstellungsbezogener Zuordnung, indem bestimmte Mentalitäten, Orientierungen und auch (ideologisch) gefestigte Einstellungen in Frage gestellt werden und gleichzeitig andere Orientierungen und Einstellungen in den Vordergrund rücken. Nicht zuletzt bezieht sich Distanzierung auf die Handlungsdimension: Man wendet sich von bestimmten Verhaltensweisen (konkret heißt dies: von körperlicher Gewalt) beziehungsweise von deren Adressierung ab.

Prozesse der Distanzierung

Aus der Forschung, aus der Praxis von Pädagogik und „Aussteigerprogrammen“ und nicht zuletzt aus der Erfahrung antifaschistischer Initiativen ist bekannt, dass Distanzierungen weder einheitlich ablaufen noch zwingend all die genannten Ebenen berühren. Bekannt ist ebenfalls, dass es sich bei Distanzierungen um Prozesse handelt, in deren Rahmen Erfahrungen mit der eigenen und mit anderen Gruppen auf den Prüfstand gestellt werden. Es lassen sich dabei verschiedene Phasen idealtypisch voneinander unterscheiden.

Sich zu distanzieren setzt zunächst einmal eine Form von Irritation voraus, die wiederum nur dann Bedeutung bekommen kann, wenn es bereits eine relative innere Distanz zu den Verbindlichkeitsanforderungen der eigenen Gruppe gibt. In diesem Sinne spielen Negativerfahrungen in der eigenen Gruppe (bzw. deren Wahrnehmung) ebenso eine Rolle wie eine von Beginn an nicht besonders tiefgehende Einbindung.
Eine Motivation zur Distanzierung ergibt sich aus einem Abgleich der Vor- und Nachteile, die mit Zugehörigkeiten verbunden sind, und sie wird sich immer an einzelnen Ereignissen festmachen, die die Frage des Dabeiseins oder Nicht mehr-Dabeiseins in den Vordergrund rücken.

Eine Loslösung ergibt sich aus der Erschütterung des mit Zugehörigkeiten verbundenen Selbstbildes und dem Aufbau eines neuen Selbstbildes und meint innere und soziale Ablösungen, die sich auf bestimmte politische, aber auch soziale Handlungen, auf Selbstpräsentationen und inhaltliche Positionierungen beziehen.
Eine Manifestierung steht im Zusammenhang mit dem tatsächlich erfolgenden sozialen Bruch. Es finden sich hier sowohl „lautlose“ Absetzungen (man kommt nicht mehr) als auch inszenierte – und zum Teil öffentlich vollzogene – Brüche, die solchen Prozessen  den Charakter des Unumkehrbaren verleihen.

Reflexion beschreibt schließlich eine Phase des Distanzierungsprozesses, die über eine bloße soziale und verhaltensmäßige Distanzierung hinausgeht und den Kern bis dahin vertretener Einstellungen betrifft (und in der Regel erst nach der sozialen Distanzierung einsetzt).

Dieses Modell beschreibt letztendlich nicht, wie „es läuft“, sondern einen Möglichkeitsbereich. Betrachtet man das Wissen über individuelle Distanzierungen, so sieht man, dass sie sich erstens auf bestimmte Bereiche beziehen, zweitens mit unterschiedlichen Reflexionen und Konsequenzen verbunden sind und drittens nicht einem strikten Ablaufplan folgen. Plastisch gesagt: Manche distanzieren sich innerlich im Rahmen ihrer Zugehörigkeit, um dann den Schritt einer sozialen Distanzierung folgen zu lassen. Andere hören von heute auf morgen auf, ziehen weg und lassen ihre Geschichte hinter sich (etwa der im NSU-Prozess angeklagte Düsseldorfer Carsten S.). Einige arbeiten diese Haltungen auf unterschiedliche Weise auf, andere tun genau dies nicht.

„Muster“ von Distanzierungen

Im Zusammenspiel von Dimensionen und Prozessen zeigen sich verschiedene Muster von Distanzierung. Es gibt klassische Aussteiger, die sich – oft mit großer Mühe – aus einem recht geschlossenen politischen und sozialen Umfeld herauslösen. Es gibt daneben auch Austreter und Rückzieher, bei denen Distanzierungen oft mehr formale Akte des Ausscheidens sind, das zumindest nicht gegen den Druck des ehemaligen Umfeldes erkämpft werden muss. Es gibt schließlich Formen der Abstandnahme, die gar nicht unbedingt als nachhaltiger Bruch erlebt werden, da sie ihren Ausgang eben nicht in einer umfassenden Integration in eine geschlossene extrem rechte Lebenswelt nehmen.

Inhaltlich zeigt sich gleichzeitig, dass Distanzierungen auf unterschiedliche Weise Umstiege sind: Betrachtet man die Aktivist_innen der extremen Rechten über die Jahrzehnte hinweg, so zeigt sich, dass der größte Teil der Distanzierer_innen im Endeffekt nicht mehr am politischen Geschehen teilnimmt, sondern „privatisiert“, was keinesfalls bedeuten muss, dass bis dahin vertretene Einstellungen nicht in abgeschwächter Form weiter vorhanden sind. Ein anderer Teil steigt aktiv um, was in manchen Fällen auch bedeutet, sich direkt und bewusst gegen die extreme Rechte zu engagieren.

Konsequenzen für die Diskussion

Die Frage, welche Distanzierungen „echt“ sind, lässt sich nicht generell, sondern nur in Abhängigkeit von den eigenen Erwartungen beantworten. Aus der Perspektive eines polizeilichen Aussteigerprogramms kann auch das Leben in sozialer Unauffälligkeit ein Beispiel für eine gelungene Distanzierung sein. Ein politischer Distanzierungsbegriff ist notgedrungen weiter ausgerichtet. Mit ihm kann man die starke Konzentration auf Ziele wie „Straffreiheit“ und „Konformität“ kritisch hinterfragen, da es sich um Begriffe handelt, die entweder allzu unbestimmt ausfallen oder vor allem kontrolltheoretisch ihren Sinn entfalten und damit gerade nicht darauf abzielen, im weitesten Sinne emanzipatorische Haltungen zu befördern. Allerdings ist genauso vor einer Überdehnung der mit einem politischen Distanzierungsbegriff verbundenen Ansprüche zu warnen. Für diejenigen, die außerhalb einer professionellen „Aussteigerarbeit“ mit dem Thema zu tun haben, dürften hierbei drei Aspekte von Bedeutung sein:

1.    Grundsätzlich setzt ein politischer Distanzierungsbegriff auf die individuelle Bereitschaft, sich mit den inhaltlichen Aspekten einer Zugehörigkeit zur extremen Rechten auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse einer solchen Auseinandersetzung sind allerdings prinzipiell offen.

2.    Eine vollständige politische und soziale Distanziertheit ist nicht vorauszusetzen, sondern immer das Ergebnis einer Auseinandersetzung. Entscheidend ist damit, inwieweit individuell die Bereitschaft zu einer solchen Auseinandersetzung besteht und inwieweit in nicht-rechten politischen Gruppen, Initiativen und Jugend- und Alltagskulturen selbst Bedingungen für eine Auseinandersetzung mit problematischen Einstellungen geschaffen werden.

3.    Distanz schaffende Irritationen finden sich bereits unter den Bedingungen der Zugehörigkeit. Dies erfordert zum einen einen sensiblen Blick auf diejenigen, die sich im Einzugsfeld der extremen Rechten bewegen. Zum anderen setzt es voraus, politische, soziale und alltagskulturelle Zugehörigkeit als zwar miteinander zusammenhängende, aber auch Eigenlogiken folgende Ebenen extrem rechter Vergemeinschaftung zu erkennen.

Anmerkung

Der Beitrag ist eine verschriftlichte Fassung des Vortrags „Drinnen oder draußen? Über Aussteiger, Austreter, Rückzieher und Ausstiegsprozesse aus der Neonazi-Szene“, gehalten am 25. April 2012 auf einer INPUT-Veranstaltung in Düsseldorf.