Müssen Zeug*innen jetzt bei polizeilichen Vorladungen aussagen?
Am 24. August 2017 ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde auch der § 163 der Strafprozessordnung (StPO) geändert, der die „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“ regelt. Dort heißt es nun (Absatz 3 Satz 1): „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“