Artikel von Marcel Keienborg

Foto: radio nordpol
Ein neues Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen

In NRW gilt bislang das alte Versammlungsgesetz des Bundes. Das möchte die schwarz-gelbe Landesregierung jetzt ändern und hat einen Gesetzesentwurf für ein Versammlungsgesetz (VersG-E) für das Land vorgelegt, der drastische Verschärfungen befürchten lässt. Ein Überblick über die geplanten Änderungen.

Gesetzesentwurf im Bundestag vermutlich ohne Mehrheit

Die Forderung ist alt, aber bislang nicht erfüllt worden: Wer Opfer rechter Gewalt geworden ist, soll vor Abschiebung geschützt sein. Die Bun- destagsfraktion der Partei „Die Linke“ hat bereits zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem ein „unbedingtes Bleiberecht“ für „Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt“ geschaffen werden soll.

Foto: @infozentrale
Spurensuche nach dem Tod in der JVA Kleve

Nach dem Tod des in der Justizvollzugsanstalt Kleve unrechtmäßig inhaftierten Amad A. im September 2018 hat beharrliches Nachfragen von Angehörigen und kritischen Journalist*innen Widersprüche in den behördlichen Erklärungsversuchen und institutionell rassistische Strukturen offenbart.

Müssen Zeug*innen jetzt bei polizeilichen Vorladungen aussagen?

Am 24. August 2017 ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde auch der § 163 der Strafprozessordnung (StPO) geändert, der die „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“ regelt. Dort heißt es nun (Absatz 3 Satz 1): „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“

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