Artikel von Sebastian Schneider

Das schriftliche Urteil im Münchener NSU-Prozess

93 Wochen Zeit hatte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München unter Vorsitz von Manfred Götzl nach der mündlichen Urteilsverkündung am 11. Juli 2018, um sein schriftliches Urteil im NSU-Prozess vorzulegen. Und tatsächlich ging das Urteil erst zwei Tage vor Ablauf der Frist, am 21. April 2020, in der Geschäftsstelle des Gerichts ein, von wo es an die Prozessbeteiligten verschickt wurde.

Bundesanwaltschaft und Verteidigung haben Revision eingelegt

Das Urteil im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist gesprochen: lebenslang für Beate Zschäpe und Haftstrafen für die anderen vier Angeklagten, von denen zur Zeit aber niemand mehr in Haft sitzt. Nach Ende des Prozesses stellt sich die Frage, wie die juristische Aufarbeitung des NSU-Terrors weitergeht.

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Foto: Robert Andreasch
Das Urteil im NSU-Prozess soll die unhaltbare Trio-These zementieren

Nach 438 Verhandlungstagen ist in München das Urteil im ersten NSU-Prozess gesprochen worden. Es ist ein Urteil, das nach mehr als fünf Jahren, fast 600 gehörten Zeug*innen und Sachverständigen und einer fast ein Jahr andauernden Plädoyerphase nicht nur enttäuscht, sondern wütend machen muss.

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Elif Kubaşık und Carsten Illius.
Die Plädoyers der Nebenklage im Münchener NSU-Prozess

Nach 387 Verhandlungstagen im NSU-Prozess begannen Mitte November 2017 die Plädoyers der Nebenklage. Viele Betroffene und ihre Anwält_innen üben harte Kritik an den Ermittlungen und der Rolle der Bundesanwaltschaft (BAW). Sie kritisieren, dass die Chance einer umfassenden Aufklärung vom Gericht versäumt wurde.