Dortmund – Der Dortmunder DVU-Stadtrat Max Branghofer soll wegen einer Beleidigung eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Dortmund am Dienstag, wie das Beleidigungsopfer, Branghofers Stadtrats-„Kollege“ Detlef Münch („Freie Bürger Initiative“, FBI), mitteilte. Ob das Verfahren, das die Gerichte seit Jahren beschäftigt, damit tatsächlich an sein Ende angekommen ist, bleibt offen.
Der Anlass liegt fast auf den Tag genau vier Jahre zurück. Branghofer hatte Detlef Münch, einst in der Schill-Partei aktiv („Mein größter politischer Fehler!“) und zu diesem Zeitpunkt als Parteiloser Mitglied im Rat, in einer Sitzung am 15. Dezember 2005 als „Dummschwätzer“ tituliert. Münch erstattete Anzeige; die Staatsanwaltschaft klagte Branghofer wegen Beleidigung an; und das Amtsgericht entschied in einer ersten Verhandlung auf eine Geldstrafe von 900 Euro. Bis zum Oberlandesgericht Hamm hatte das Urteil Bestand.
Doch Branghofer rief das Bundesverfassungsgericht an, um die Entscheidung aus der Welt zu schaffen - und bekam dort erst einmal Recht. So gravierend sei die „Dummschwätzer“-Formulierung nicht, befanden die obersten Richter in Karlsruhe und verwiesen den Fall zur Neuverhandlung zurück ans örtliche Amtsgericht, das den Kontext, in dem Branghofer Münch so titulierte, stärker in den Blick nehmen müsse.
Doch auch unter Berücksichtigung dieser äußeren Umstände forderte die Anklagevertretung bei der zweiten Auflage des Verfahrens eine Geldstrafe in der selben Höhe. Das Gericht folgte dem Antrag. (ts)