K: „Pro Köln“ muss 33.775 Euro zahlen

Köln – Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rechtsstreit zwischen der Stadt und „pro Köln“ über nicht rechtzeitig abgehängte Wahlplakate der Verwaltung Recht gegeben.

Nach der Kommunalwahl 2009 hatten die Rechtspopulisten exakt 1351 Plakate innerhalb der von der Stadt gesetzten Frist nicht wieder eingesammelt. Die Verwaltung ließ die Werbeträger daraufhin selbst abhängen und stellte „pro Köln“ für jedes Exemplar 25 Euro in Rechnung, insgesamt 33.775 Euro.* Die sogenannte „Bürgerbewegung“ war dagegen vor Gericht gezogen und hatte Anfang des Jahres vollmundig getönt, von der Forderung der Stadt werde „spätestens vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr viel übrig bleiben“.**

Doch es kam anders. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Bescheid der Stadt rechtmäßig war. „Pro Köln“-Chef Markus Beisicht, von Beruf Rechtsanwalt, übt sich in Urteilsschelte. „Man möchte offensichtlich mit Brachialgewalt und unverhältnismäßigen Sanktionen unsere Bürgerbewegung in finanzielle Turbulenzen bringen“, klagt er. Der 25. Kammer des Verwaltungsgerichts attestiert er eine „krude Rechtsansicht“. „Pro Köln“ werde, so kündigte er an, gegen das „fragwürdige Urteil“ die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen. (ts)

* /nrwrex/2009/12/k-pro-k-ln-auf-betteltour

** /nrwrex/2010/01/k-zu-fein-f-r-primitive-handarbeit

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