Dortmund – Den 2. März 2011 dürfte sich das Dortmunder DVU-Stadtratsmitglied Max Branghofer in seinem Terminkalender rot markiert haben: Dann fällt eine (Vor-)Entscheidung in der Frage, ob er seinen Sitz in der Stadtvertretung bis in den Herbst 2014 behält.
An jenem 2. März wird einem Bericht der Westfälischen Rundschau zufolge das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die Klage von insgesamt zwölf Ratsmitgliedern gegen eine Wiederholungswahl für das Dortmunder Stadtparlament entscheiden. Elf SPD-Ratsmitglieder hatten zum Jahreswechsel 2009/2010 angekündigt, dass sie gegen die vom Rat beschlossene Wiederholung der Wahl vom 30. August 2009 vor Gericht ziehen würden. In einer Ratssitzung Mitte Januar 2010 hatte Branghofer mitgeteilt, dass er ebenfalls klagen werde. Damals dürfte ihn vor allem die Sorge geleitet haben, dass bei einem neuerlichen Urnengang die lokal deutlich aktivere innerrechte Konkurrenz der NPD um sein Mandat bringen könnte.
Im Lauf des Jahres kam eine noch größere Gefahr hinzu: dass nämlich nach einer „Fusion“ zwischen NPD und DVU und dem faktischen Verschwinden der „Deutschen Volksunion“ von der Bildfläche sein Name gar nicht mehr auf den Stimmzetteln stehen würde, wenn die Bürger neu über die Zusammensetzung des Rats abstimmen würden. Nicht zuletzt mit dieser Überlegung wurde erklärt, warum sich Branghofer so energisch gegen einen Zusammenschluss von NPD und DVU wehrte, obwohl er doch selbst bereits mit einem Wechsel zu „pro NRW“ liebäugele. (ts)