Aachen – Das Landgericht Aachen hat am Montag einen Heranwachsenden und einen jungen Mann wegen der Vorbereitung von Explosionsverbrechen, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung verurteilt. Dies berichtet der „blick nach rechts“. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Falko W. (20) und Daniel T. (25) Sprengkörper aus pyrotechnischen Gegenständen und Glasscherben gebaut haben, die am 1. Mai 2010 in Berlin bei einem Neonazi-Aufmarsch möglicherweise gegen Polizisten und Gegendemonstranten eingesetzt werden sollten. Zum bnr-Bericht: