L/BO: Verbot der HNG bestätigt

LEIPZIG/BOCHUM - "Auf dem Weg nach Leipzig zum BVerwG, wo morgen das 'erste' Verbotsverfahren (HNG) in seine letzte Runde geht", twitterte am gestrigen 18. Dezember der Landesvorsitzende der nordrhein-westfälischen NPD, Claus Cremer aus Bochum, der offenbar seine Lebensgefährtin Daniela Wegener - zum Zeitpunkt des Verbotes Vorsitzende der neonazistischen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) - nach Sachsen begleitete.

"In erster und letzter Instanz"

Zufrieden dürften Wegener und Cremer mit der heute getroffenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes allerdings nicht sein. Dieses nämlich bestätigte das Verbot der HNG "in erster und letzter Instanz". In einer Pressemitteilung des BVerwG von heute heißt es: "Das Bundesministerium des Innern hat zu Recht den Verein Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige verboten, weil sich dieser Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und seine Zwecke und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen."

Zur Pressemitteilung des BVerwG geht es hier.