DO: Urteil im Dortmunder Prozess gegen Sven Kahlin und andere

DORTMUND - Mit drei Haftstrafen und einem Wochenende Arrest  endete heute das Dortmunder Landgerichtsverfahren gegen den wegen Totschlags vorbestraften Dortmunder Neonazi Sven Kahlin und seine Mittäter Dennis B., Tim G. und Jan K. Angeklagt worden waren sie wegen eines brutalen Angriffs auf zwei migrantische Jugendliche auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt Ende 2011.

Sven Kahlin, von dem der Angriff ausging und der aus der U-Haft vorgeführt wurde, kassierte eine 21-monatige Freiheitsstrafe. Da er nach einer fünfjährigen Haftzeit wegen des Totschlags an dem Punk Thomas Schulz noch unter Bewährung stand, könnte sich seine Haftstrafe noch verlängern. Zwei seiner Mittäter wurden zu  einer einjährigen Haftstrafe bzw. einer 33-monatigen Jugendstrafe verurteilt. Sven Kahlins jüngerer Bruder Jan kam mit einer Verwarnung und einem Wochenendarrest davon. Bei den Urteilen wurden weitere einschlägige Straftaten berücksichtigt.

Rassistischer Hintergrund nicht belegbar

"Interessant: Entgegen der Pressehetze verneint d. vorsitzende Richter ein politisches Motiv des sog. Weihnachtsmarktüberfalls", twitterte der Dortmunder Kreisverband der Partei "Die Rechte" kurz nach dem Urteilsspruch. Und tatsächlich sah das Gericht einen rassistischen Hintergrund der Tat als nicht erwiesen an. Kahlin, der sich kurz vor dem Angriff heftig mit seiner Ehefrau gestritten hatte, wäre eventuell auch auf Personen losgegangen, die nicht seinem Feindbild "Ausländer" entsprochen hätten.

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Die WAZ berichtet über das Urteil.

 

 

 

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