W: Urteile im "Cinemaxx"-Prozess

WUPPERTAL – Am Freitag endete vor dem Wuppertaler Jugendschöffengericht der so genannte „Cinemaxx-Prozess“ (nrwrex berichtete). Fünf angeklagte Neonazis wurden wegen eines vor mehr als zweieinhalb Jahren verübten Angriffs auf ein Wuppertaler Kino verurteilt. Dort störte im November 2010 eine zirka 25-köpfige Neonazi-Gruppe die Vorführung eines Films über die lokale Neonazi-Szene.

Nachdem die Neonazis von Security-Bediensteten und BesucherInnen aus dem Foyer gedrängt worden waren, setzten sie Pfefferspray ein. Im Anschluss warfen Einzelne Pflastersteine gegen die Glasfront des Kinos. Die Freitag gesprochenen Urteile berücksichtigen allerdings nur die Taten bis zum Verlassen des Kinos. Den Angeklagten war nicht sicher nachuweisen, dass sie persönlich an den Steinwürfen beteiligt waren. Sie wurden deshalb lediglich wegen einfachen Landfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt.

Fünf Verurteilungen

Die Angeklagten Kevin Koch und Mike Dasberg wurden zu 100 Tagessätzen a 30 bzw. 15 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den vorbestraften Dasberg  eine achtmonatige Freiheitsstrafe gefordert. Nikolaus Schemann und Christian Koppelmann wurden zu 70 Tagessätzen zu je 30 bzw. 15 Euro verurteilt. Ihre Verurteilungen gelten nicht als Vorstrafen, da sie unter der Höhe von 90 Tagessätzen liegen. Der Radevormwalder Neonazi Sascha H. wurde nach dem Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt, die er an die NS-Gedenkstätte "Alte Synagoge" in Wuppertal zu zahlen hat.
Weitere Beschuldigte, darunter zwei aus der Neonazi-Szene Ausgestiegene, werden in abgetrennten Verfahren angeklagt.