Presseschau: Weidner im Berufsverfahren gescheitert

BONN - Der ehemalige FAP-Funktionär und heutige Burschenschaftler Norbert Weidner ist am gestrigen Montag in seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bonn - NRW rechtsaußen berichtete -  gescheitert.  Das Bonner Amtsgericht hatte ihn am 24. Juli 2012 aufgrund seiner Äußerungen über den Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt. Weidners Rechtsanwalt Björn Clemens kündigte laut spiegel.de an, Revision vor dem Oberlandesgericht einzulegen.

Der Spiegel und Die Zeit berichten über das Berufungsverfahren.

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