Artikel aus dem Ressort Justiz

Foto: radio nordpol
Ein neues Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen

In NRW gilt bislang das alte Versammlungsgesetz des Bundes. Das möchte die schwarz-gelbe Landesregierung jetzt ändern und hat einen Gesetzesentwurf für ein Versammlungsgesetz (VersG-E) für das Land vorgelegt, der drastische Verschärfungen befürchten lässt. Ein Überblick über die geplanten Änderungen.

Gesetzesentwurf im Bundestag vermutlich ohne Mehrheit

Die Forderung ist alt, aber bislang nicht erfüllt worden: Wer Opfer rechter Gewalt geworden ist, soll vor Abschiebung geschützt sein. Die Bun- destagsfraktion der Partei „Die Linke“ hat bereits zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem ein „unbedingtes Bleiberecht“ für „Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt“ geschaffen werden soll.

Interview zur Durchsuchung des „Langen Augusts“ in Dortmund

Am Abend des 4. Juli 2018 drangen schwerbewaffnete Einsatzkräfte in das soziokulturelle Zentrum „Langer August“ (L.A.) in Dortmund ein, um einen Server des „Wissenschaftsladens Dortmund e.V.“ (WiLaDo) zu beschlagnahmen. LOTTA sprach mit Frank Nord vom WiLaDo.

Über die Repression nach NoG20

Es war mehr PR-Kampagne als Strafverfolgung, als die SoKo „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg Fotos von 104 Personen veröffentlichte, um sie als angebliche „G20-Straftäter*innen“ anzuprangern. Seit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft, durch medienwirksam gerahmtes Vorgehen gegen linke Strukturen die brutale Polizeigewalt und das Außerkraftsetzen des Versammlungsrechtes während des G20-Gipfels zu legitimieren.

Müssen Zeug*innen jetzt bei polizeilichen Vorladungen aussagen?

Am 24. August 2017 ist das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde auch der § 163 der Strafprozessordnung (StPO) geändert, der die „Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren“ regelt. Dort heißt es nun (Absatz 3 Satz 1): „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“

Repression gegen Antifaschist*innen nach AfD-Blockade in Herford

Im Februar 2017 blockierten etwa 30 Antifaschist*innen eine AfD-Veranstaltung in Herford, was anschließend zu einer Kriminalisierung durch Polizei und Stadt führte. Zur Unterstützung der Betroffenen hat sich eine Solidaritätskampagne gegründet.

Gesetzesverschärfungen bei „Angriffen“ auf PolizeibeamtInnen

Am 30. Mai 2017 sind sie in Kraft getreten — die drastischen Gesetzesverschärfungen im 6. Abschnitt des „Besonderen Teils“ des Strafgesetzbuchs (StGB), der den „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ behandelt. Aufgrund der umfangreichen Änderungen, die zu Folgeänderungen auch im 7. Abschnitt (unter anderem Landfriedensbruch) geführt haben, kann dieser Artikel nur die wesentlichen Grundzüge der Änderungen aufzeigen.

Was ist eigentlich Volksverhetzung?

Viele verbinden mit dem Begriff Volksverhetzung vor allem die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung und sehen ihn als spezifischen Anti-Nazi-Paragraphen an. So einfach ist es aber leider nicht: Zum einen kann die Strafnorm auch gegen andere Positionen gewendet werden, zum anderen gibt es viele eindeutig rassistische und nazistische Äußerungen, die nicht bestraft werden.

Das Uniformierungsverbot unter der Lupe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) sprach einen der Teilnehmer einer linken Demo in letzter Instanz frei, der an einem sogenannten „schwarzen Block“ beteiligt gewesen sein soll. Zuvor hatte das Landgericht Karlsruhe (LG) ihn mit der Begründung verurteilt, dass dunkle Kleidung gegen das Uniformierungsverbot verstoßen würde.

Ausschluss von Neonazis aus Versammlungen „unter freiem Himmel“

In der vorletzten Ausgabe (LOTTA #52, S. 62f.) ging es darum, welche Möglichkeiten LeiterInnen von Versammlungen in geschlossenen Räumen haben, um unliebsame TeilnehmerInnen, insbesondere Neonazis, loszuwerden. In dieser Ausgabe geht es nun um Versammlungen „unter freiem Himmel“ Gegenüber den Versammlungen in geschlossenen Räumen ist der Handlungsspielraum hier deutlich eingeschränkt.