BIELEFELD - Am 27. März 2014 endete vor dem Bielefelder Landgericht der Berufungsprozess wegen Volksverhetzung gegen die Verlegerin Margarete Walendy mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.
Berufungsprozess nach Freispruch vor dem Amtsgericht
Die 82-jährige war im Dezember 2012 angeklagt worden, als Verlegerin der Zeitschrift „Historische Tatsachen“ den Holocaust leugnende Texte verbreitet zu haben. Der damalige Prozess vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen zog sich bis zum 11. Juni 2013 und endete mit einem Freispruch.
 
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