Der Wehrhahn-Prozess: Überblick und Bilanz
„Der Angeklagte wird freigesprochen“, verkündete der Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Düsseldorf, am 31. Juli 2018. 18 Jahre und drei Tage nach Tatbegehung bleibt die Täter*innenschaft zum Wehrhahn-Anschlag vom 27. Juli 2000 mit diesem — aktuell noch nicht rechtskräftigen — Freispruch vor Gericht ungeklärt.