NSU

Vor 30 Jahren wurde Abdelkader Rhiourhi in Dortmund getötet

Am 4. Oktober 1992 erschoss ein Rechtsradikaler auf offener Straße in Dortmund-Westerfilde Abdelkader Rhiourhi. Auch dessen zwei Begleiter wurden durch Schüsse zum Teil schwer verletzt. Da der Täter stark alkoholisiert war, verurteilte ihn das Landgericht Dortmund wegen „Vollrausches“. Ein rassistisches Motiv sah es nicht vorliegen, auch weil der Tat ein Streit in einer Kneipe vorangegangen war.

Das schriftliche Urteil im Münchener NSU-Prozess

93 Wochen Zeit hatte der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München unter Vorsitz von Manfred Götzl nach der mündlichen Urteilsverkündung am 11. Juli 2018, um sein schriftliches Urteil im NSU-Prozess vorzulegen. Und tatsächlich ging das Urteil erst zwei Tage vor Ablauf der Frist, am 21. April 2020, in der Geschäftsstelle des Gerichts ein, von wo es an die Prozessbeteiligten verschickt wurde.

Foto: Protestfotografie Frankfurt
Rechter Terror und das (fehlende) Sprechen über Rassismus

Die Existenz von rechtem Terror kann heute in Deutschland niemand mehr leugnen. Doch die Perspektiven der Betroffenen finden in unserer Gesellschaft zumeist nur dann Gehör, wenn sie bequem in den öffentlichen Diskurs passen. Die Betroffenen lassen sich aber nicht leise drehen. Sie vernetzen sich, finden Verbündete und stellen die Diskussion um Rassismus in Deutschland in den Mittelpunkt.

Foto: exif-recherche
Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.
Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke

Auch wenn der Neonazi Stephan Ernst sein Geständnis widerrufen hat, so bestehen kaum Zweifel, dass er am 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen hat. Sein engster politischer Weggefährte, der Kasseler Markus Hartmann, sitzt ebenfalls in U-Haft. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vor. Und die Ermittler*innen verdächtigen Ernst, im Januar 2016 einen Geflüchteten niedergestochen zu haben.

Interview mit Felix Hansen von der Initiative „NSU-Watch“

Seit mehreren Jahren bereits gibt es die stets gefüllte Rubrik „Kontext NSU“ in der LOTTA. Inhaltlich gefüllt wurde sie zumeist von der Initiative „NSU-Watch“, insbesondere von Felix Hansen. LOTTA sprach mit ihm über die Arbeit und die Einschätzungen von „NSU-Watch“ nach dem Ende des Münchner Prozesses.

Bundesanwaltschaft und Verteidigung haben Revision eingelegt

Das Urteil im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist gesprochen: lebenslang für Beate Zschäpe und Haftstrafen für die anderen vier Angeklagten, von denen zur Zeit aber niemand mehr in Haft sitzt. Nach Ende des Prozesses stellt sich die Frage, wie die juristische Aufarbeitung des NSU-Terrors weitergeht.

Onlineausgabe |
Foto: Robert Andreasch
Das Urteil im NSU-Prozess soll die unhaltbare Trio-These zementieren

Nach 438 Verhandlungstagen ist in München das Urteil im ersten NSU-Prozess gesprochen worden. Es ist ein Urteil, das nach mehr als fünf Jahren, fast 600 gehörten Zeug*innen und Sachverständigen und einer fast ein Jahr andauernden Plädoyerphase nicht nur enttäuscht, sondern wütend machen muss.

Aktuelle Entwicklungen im NSU-Prozess

Im Münchener NSU-Prozess versucht die Verteidigung, den Urteilsspruch weiter zu verzögern. Forderungen der Nebenklage, die staatliche Verantwortung für die NSU-Morde zu thematisieren, fanden vor dem Oberlandesgericht kein Gehör.

Foto: Protestfotografie FFM
Das Ende des hesssischen Untersuchungsausschusses

Die Beweisaufnahme ist beendet. Mehr als drei Jahre haben sich die Abgeordneten mit dem Mord an Halit Yozgat, einer möglichen hessischen Unterstützer_innenszene und vor allem mit der Rolle des Verfassungsschutzes beschäftigt. Was bleibt, sind einige Einblicke, viel mehr Fragen als Antworten und die abschließende Erkenntnis, dass es unter Schwarz-Grün in Hessen keine Aufklärung geben wird.

Foto: Robert Andreasch
Elif Kubaşık und Carsten Illius.
Die Plädoyers der Nebenklage im Münchener NSU-Prozess

Nach 387 Verhandlungstagen im NSU-Prozess begannen Mitte November 2017 die Plädoyers der Nebenklage. Viele Betroffene und ihre Anwält_innen üben harte Kritik an den Ermittlungen und der Rolle der Bundesanwaltschaft (BAW). Sie kritisieren, dass die Chance einer umfassenden Aufklärung vom Gericht versäumt wurde.