WITTEN/KARLSRUHE – Darf das Lied „Ein junges Volk steht auf“ bei Neonazi-Demos gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einen 20-Jährigen aus Laufenburg. Der junge Mann hatte das HJ-Lied bei einer Kundgebung der Neonazi-Szene in Witten gesungen. Die obergerichtliche Entscheidung werde richtungweisend für andere Gerichte sein, die sich künftig mit dem Lied zu befassen haben, meint die Badische Zeitung, die über das Gerichtsverfahren berichtet:
 
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