Oberlandesgericht

Foto: Robert Andreasch
Elif Kubaşık und Carsten Illius.
Die Plädoyers der Nebenklage im Münchener NSU-Prozess

Nach 387 Verhandlungstagen im NSU-Prozess begannen Mitte November 2017 die Plädoyers der Nebenklage. Viele Betroffene und ihre Anwält_innen üben harte Kritik an den Ermittlungen und der Rolle der Bundesanwaltschaft (BAW). Sie kritisieren, dass die Chance einer umfassenden Aufklärung vom Gericht versäumt wurde.

3. Februar 2012 | nrwrex

WITTEN/KARLSRUHE – Darf das Lied „Ein junges Volk steht auf“ bei Neonazi-Demos gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einen 20-Jährigen aus Laufenburg. Der junge Mann hatte das HJ-Lied bei einer Kundgebung der Neonazi-Szene in Witten gesungen. Die obergerichtliche Entscheidung werde richtungweisend für andere Gerichte sein, die sich künftig mit dem Lied zu befassen haben, meint die Badische Zeitung, die über das Gerichtsverfahren berichtet:

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