Walter Lübcke

Ende des Prozesses gegen Stephan Ernst und Markus H. und Start des neuen Untersuchungsausschusses

Ein Strafprozess untersucht die individuelle Schuld der Angeklagten. Wie auch schon im Münchener NSU-Prozess zeigte aber auch der Prozess in Frankfurt, dass die juristische Aufarbeitung alleine nicht ausreicht, um die Dimensionen von rechtem Terror erfassen zu können. 

Landgericht Frankfurt/Main
Organisierung und Lebenswelt des Stephan Ernst

Auch wenn die Tatversionen, die Stephan Ernst bisher erzählte, voneinander abweichen, so besteht kein Zweifel, dass er an der Ermordung des nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 beteiligt war. Im Mittelpunkt der Betrachtung seiner Person steht jedoch zumeist seine Einbindung in die Neonazi-Szene. Es wird Zeit, damit aufzuhören. Denn Zugehörigkeit und Bestätigung erfuhr Ernst in der AfD, im Kreis von Arbeitskollegen und im Schützenverein — und dort von Personen, die sich allesamt nicht als radikal verstehen.

Foto: exif-recherche
Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.
Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke

Auch wenn der Neonazi Stephan Ernst sein Geständnis widerrufen hat, so bestehen kaum Zweifel, dass er am 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen hat. Sein engster politischer Weggefährte, der Kasseler Markus Hartmann, sitzt ebenfalls in U-Haft. Ihm wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vor. Und die Ermittler*innen verdächtigen Ernst, im Januar 2016 einen Geflüchteten niedergestochen zu haben.

Foto: NSU Watch
Die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke

Am Abend des 2. Juni 2019 wurde der Präsident des Regierungspräsidiums Kassel, Walter Lübcke, auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen bei Kassel durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe regelrecht hingerichtet. An Lübckes Kleidung fand die Polizei DNA, die dem Kasseler Neonazi Stephan Ernst zugeordnet werden konnte.