Vom guten und vom schlechten Flüchtling

Asylpolitik in Deutschland

Von der Bundeskanzlerin bis zum Lokalpolitiker: Alle betonen, es müsse unterschieden werden zwischen Schutzberechtigten und Nicht-Schutzberechtigten. Als wäre das nicht ohnehin der Fall. Warum aber wird das im Asylsystem eigentlich Selbstverständliche so mantraartig wiederholt?

Von der Bundeskanzlerin bis zum Lokalpolitiker: Alle betonen, es müsse unterschieden werden zwischen Schutzberechtigten und Nicht-Schutzberechtigten. Als wäre das nicht ohnehin der Fall. Warum aber wird das im Asylsystem eigentlich Selbstverständliche so mantraartig wiederholt?

Im sächsischen Freital scheinen im Juni 2015 die 1990er Jahre wider: Rund 100 „besorgte BürgerInnen“ versammeln sich vor einem ehemaligen Hotel, in dem mehrere Hundert Flüchtlinge notdürftigst untergebracht sind, und pöbeln drohend in Richtung der Asylsuchenden, die in Bussen zur Unterkunft gefahren werden. „Kann nicht jemand auf den Tank vom Bus schießen?“, kommentiert einer auf der Facebook-Seite „Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim“. Die Administratoren der Seite triumphieren angesichts des rassistischen Mobs: „Der Zulauf ist immer noch groß! Ihnen gegenüber stehen nur 15 Gutmenschen. Dazwischen ein Auto der Polizei.“

An die 1990er Jahre erinnert nicht nur die Pogromstimmung vor dem Heim, sondern auch die Rhetorik des örtlichen CDU-Bürgermeisters. Dieser wird mit einem Satz zitiert, der der Hetze des ehemaligen PEGIDA-Anführers Lutz Bachmann in nichts nachsteht: „Es muss stärker unterschieden werden zwischen wirklich Hilfsbedürftigen und sogenannten Glücksrittern, die nach Deutschland kommen, um auf Kosten der Gemeinschaft ein sorgloses Leben ohne Gegenleistung zu führen.“

Aber das ist Sachsen. Angela Merkel formuliert das etwas anders: „Wir sind uns einig, dass unterschieden werden muss zwischen jenen, die einen Anspruch auf Schutz haben und jenen, die einen solchen Anspruch nicht haben“, so die Bundeskanzlerin am 18. Juni bei der Präsentation des Bund-Länder-Maßnahmenpakets zur Asyl- und Flüchtlingspolitik. Von „Glücksrittern“ oder „Asylbetrügern“ spricht die Kanzlerin nicht, auch nicht von „massenhaftem Asylmissbrauch“ – das überlässt sie dem Koalitionspartner CSU – , sondern vor allem von Willkommenskultur und Integration, von Dankbarkeit gegenüber allen, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Von der hetzerischen Rhetorik der 1990er Jahre ist die CDU – mit Ausnahmen wie etwa in der sächsischen Provinz – bislang noch entfernt.

Dennoch: Dass die Struktur der Aussagen des Freitaler Bürgermeisters und der Kanzlerin dieselbe ist, ist kein Zufall. Zwar betont Merkel eigentlich nur, was für das Asylsystem ohnehin konstitutiv ist – dass unterschieden wird zwischen Schutzberechtigten und jenen, die angeblich keines Schutzes bedürfen. Gleichzeitig wird so getan, als wäre bislang hierzulande jeder und jede mit offenen Armen empfangen worden.

Steigende Asylantragszahlen

Doch zunächst zur Ausgangslage: Rund 173.000 Asylerstanträge wurden 2014 in Deutschland gestellt, 2015 waren es von Januar bis Mai bereits rund 126.000. Auch wenn diese Zahlen noch nicht an die hohen Zahlen der frühen 1990er Jahre heranreichen und überaus gering sind, wenn man berücksichtigt, dass laut UNHCR weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht sind: Die Asylzugangszahlen in Deutschland sind in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. 2007 hatte die Zahl der Asylerstanträge mit rund 19.000 einen historischen Tiefstand erreicht, seither lag die Zahl jedes Jahr höher.

So sehr es jene Deutschen, die sich gern als „Anwohner“ und noch viel lieber als „Steuerzahler“ titulieren, überrascht, dass das Elend dieser Welt plötzlich wieder Auswirkungen hat auf ihre von Langeweile und Konsum geprägte Komfort-Zone – und sei es auch nur, dass sie im Lokalblatt davon lesen müssen, dass irgendwo im Ort Flüchtlinge in eine leerstehende Schule ziehen müssen: Wer ein wenig Tagesschau sieht, weiß, warum die Flüchtlingszahlen steigen. Im letzten Jahr stammten 22,7 Prozent der Asylsuchenden aus Syrien, wo das Assad-Regime Fassbomben auf Wohngebiete abwirft und der IS große Teile des Landes kontrolliert. 7,6 Prozent stammten aus Eritrea, wo die Militärdiktatur BürgerInnen zur Zwangsarbeit verpflichtet, in Geheimgefängnissen foltert oder verschwinden lässt. 5,3 Prozent kamen aus Afghanistan, wo die Taliban auf dem Vormarsch sind, 3,2 Prozent stammten aus Somalia, wo die Al Shabab-Miliz wie auch ihre Gegner schwere Menschenrechtsverletzungen verüben, und 3,1 Prozent kamen aus dem in Teilen vom IS beherrschten Irak.

Dementsprechend fiel die sogenannte Gesamtschutzquote 2014 verglichen mit den Vorjahren hoch aus. Die Zahl, die zusammenfasst, bei wie vielen der getroffenen Entscheidungen ein Schutzstatus zugebilligt wurde, lag nach der Darstellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2014 bei 31,5 Prozent. Zieht man von der Gesamtsumme der Entscheidungen formelle Verfahrenserledigungen ab – etwa Dublin-Verfahren – und berücksichtigt nur die inhaltlichen Entscheidungen, liegt die Schutzquote 2014 gar bei 48,5 Prozent. Rechnet man zusätzlich mit ein, dass bei 10,5 Prozent der Klagen gegen BAMF-Entscheidungen Verwaltungsgerichte zugunsten der Betroffenen urteilten, liegt die Erfolgsquote letztlich bei über 50 Prozent.

Wenn selbst das BAMF trotz oft restriktiver Entscheidungen zu einer vergleichsweise hohen Schutzquote kommt, dann lässt sich die Mär vom „massenhaften Asylmissbrauch“, wie sie zuletzt CSU-Chef Horst Seehofer bemühte, selbst aus konservativer Sicht nicht halten. Das wissen auch Bundeskanzlerin Merkel und ihr Innenminister Thomas de Maizière, die sich beide gern als moderat und besonnen präsentieren.

Druck auf die Große Koalition üben auch die Kommunen aus, die darauf drängen, die Flüchtlingszahlen irgendwie zu senken. Denn vielerorts sind die Erstaufnahmelager und kommunalen Unterkünfte heillos überbelegt. Nicht, weil mehrere Hunderttausend Flüchtlinge Deutschland – das zu den 20 reichsten Staaten der Erde gehört – vor objektive Probleme stellen würden, sondern weil viele Kommunen ihre Planung vor Jahren an den damals historisch niedrigen Antragszahlen orientierten und Unterkünfte schließen ließen. Und wo neue Unterkünfte entstehen sollen, protestiert nicht selten die Anwohnerschaft: Sei es mit offen rassistischen Parolen oder unter dem Motto: „Refugees welcome – aber bitte nicht in unserer Nachbarschaft“.

Ausweitung „sicherer Herkunftsstaaten“

So wird das Augenmerk auf Flüchtlinge aus jenen Ländern gerichtet, aus denen in den Medien hierzulande nicht ständig über Menschenrechtsverletzungen berichtet wird. Unter den zehn Hauptherkunftsländern 2014 waren dies: Serbien mit 9,9 Prozent der Antragstellenden, Albanien (4,5 Prozent), Kosovo (4,0 Prozent), Bosnien & Herzegowina (3,3 Prozent) und Mazedonien (3,2 Prozent). Schon im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und CDU/CSU Ende 2013 darauf geeinigt, Serbien, Bosnien & Herzegowina und Mazedonien zu sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ zu erklären, um Asylsuchende aus diesen Staaten schnell wieder abschieben zu können – oder schon vor der Flucht abzuschrecken. Die Grundvoraussetzung dafür zu schaffen, war einfach: Flüchtlinge aus diesen Staaten wurden schon vor der entsprechenden Gesetzesänderung in voreingenommenen Schnellverfahren abgelehnt – um die Schutzquote für die drei Staaten nahe Null zu drücken. So wurde demonstriert, was zu demonstrieren war: Flüchtlinge aus Serbien, Bosnien & Herzegowina und Mazedonien haben keinen Anspruch auf Schutz.

Dass Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl anmahnten, dass in den Staaten Roma und Romnja und andere Minderheiten massiv rassistisch diskriminiert werden – und diese Diskriminierung häufig so weit geht, dass den Betroffenen der Zugang zu Arbeit, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt bleibt, und sie daher durchaus asylrechtlich relevant sein kann – wurde übergangen. Ebenso wurde die politische Instabilität in diesen Staaten, die jüngst in Mazedonien in Form bewaffneter Auseinandersetzungen zum Ausdruck kam, geflissentlich ignoriert. Im Bundesrat ermöglichte Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Gesetzesänderung, obwohl Teile der grünen Basis darauf hinwiesen, dass damit ein Gesetz gebilligt würde, das auf der Asylrechtsänderung von 1993 fußt, mit der die Union die Drittstaatenregelung und eben auch das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ durchgesetzt hatte, um es dem rassistischen Mob rechtzumachen und Deutschland so gut wie möglich abzuschotten.

Mittlerweile passiert, was Kritiker vorausgesagt hatten: Die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ soll, so fordert es die CSU, durch weitere Staaten ergänzt werden: Ob Kosovo und Albanien ebenso auf die Liste können, wird von der Bundesregierung derzeit geprüft. Die Tendenz, die Unterscheidung zwischen Schutzberechtigten und Nicht-Schutzberechtigten nicht länger in einem individuellen Asylverfahren feststellen zu lassen, sondern durch undifferenzierte, der politischen Opportunität folgende Pauschalurteile, zeigt sich auch in anderen Bereichen – jüngst beim Bund-Länder-Beschluss zur Asylpolitik. Dort wurde Flüchtlingen der Zugang zu Integrations- und damit zu Sprachkursen in Aussicht gestellt – jedoch nur für Flüchtlinge mit „guter Bleibeperspektive“.

Statistik bestimmt Perspektiven

Die Entscheidung, wem eine „gute Bleibeperspektive“ eingeräumt wird und wer mangels Bleibeperspektive ausgegrenzt werden soll, soll sich schlicht an der statistischen Marge der Schutzquote des jeweiligen Herkunftslands orientieren. Dabei wird restriktiv vorgegangen. Offenbar könnte künftig gelten: Wer aus einem Staat kommt, dessen Schutzquote nach Bundesamtsentscheidung bei über 50 Prozent liegt, bekommt Integrationshilfen. Alle anderen haben in Sachen Integration das Nachsehen – und das sind viele, wie ein Blick auf die vom BAMF berechneten Schutzquoten offenbart. Unter den zehn Hauptherkunftsländern 2014 erfüllten gerade mal drei diese Marge: Syrien, Irak und Eritrea.

Bund und Länder haben sich zudem darauf geeinigt, Betroffene aus Ländern mit einer „relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote“ in Großunterkünften zu kasernieren und nach ihrer möglichst schnellen Ablehnung möglichst zeitnah abzuschieben. Egal, wie plausibel und asylrechtlich relevant die Fluchtgründe eines Einzelnen auch sein mögen: Darüber, ob ein Flüchtling Monate seines Lebens in schäbigen Massenunterkünften ohne Zugang zu Integrationshilfen verliert, entscheidet allein der statistische Wert der Schutzquote seines Herkunftslandes.

Der Bund-Länder-Beschluss tangiert aber auch die Asylverfahren selbst. Über die Anträge von Personen aus Ländern mit „geringer Bleibeperspektive“ soll künftig in vier zentralen Entscheidungszentren nach Aktenlage entschieden werden. Offenbar sollen die bis zu 2.000 neuen BAMF-MitarbeiterInnen, die das Amt bis 2016 einarbeiten muss, ihre ersten Erfahrungen mit dem Erstellen Tausender Ablehnungsbescheide auf der Basis von Textbausteinen sammeln, ohne die Betroffenen selbst angehört zu haben. Von einem individuellen Asylverfahren kann unter diesen Umständen nicht mehr die Rede sein.

Ausweitung der Inhaftierung beschlossen

Am 2. Juli billigte der Bundestag eine weitere Asylrechtsverschärfung: Das Gesetz zu „Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“ stellt vielen seit Jahren in Deutschland nur geduldeten Menschen zwar ein Bleiberecht in Aussicht, doch hat das Gesetz zwei entscheidende Haken. Zum einen sieht es vor, dass die Ausländerbehörden Betroffene vom Bleiberecht ausschließen können, indem sie ihnen ein sogenanntes Aufenthaltsverbot aussprechen. Wer ein Aufenthaltsverbot erhalten hat, darf keinen Aufenthaltstitel erhalten – selbst wenn er sonst die Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen würde. Der Gesetzgeber gibt den Ausländerbehörden hier weitreichende Macht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden.

Zum anderen zielt das Gesetz auf eine Ausweitung der Abschiebungshaft. Als Haftgründe gelten fortan falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden, ein fehlender Pass, Geldzahlungen an „Schlepper“, die Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise oder schlicht die Tatsache, dass die Betroffenen aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, bevor dort über ihren Asylantrag entschieden worden ist. Da etwa Passlosigkeit oder Geldzahlungen an „Schlepper“ unvermeidbare Begleiterscheinungen einer Flucht sind, droht damit fast allen Flüchtlingen künftig Haft.

Wie gravierend die Auswirkungen des Gesetzes sein könnten, zeigt sich in Anbetracht der Tatsache, dass 2014 jeder fünfte Asylsuchende in Deutschland in die Fänge des sogenannten Dublin-Systems geriet. Die Dublin-Verordnung, das Kernstück der europäischen Flüchtlingspolitik, schreibt vor, dass Asylsuchende ihr Asylverfahren in jenem EU-Staat durchlaufen müssen, den sie zuerst betreten haben. Ein fataler Mechanismus, der die EU-Randstaaten unter Druck setzt, die EU-Außengrenzen möglichst dicht zu machen. Da in den EU-Randstaaten wie Italien, Malta, Griechenland, Ungarn oder Bulgarien die Situation der Schutzsuchenden von Haft, Elend, Obdachlosigkeit geprägt ist, bleibt den Betroffenen kaum etwas anderes übrig, als weiter zu fliehen. Wer aber bereits in einem anderen EU-Staat registriert ist, dem droht die Abschiebung aus Deutschland zurück an den Rand der EU – und dank des neuen Gesetzes bald in viel mehr Fällen als bisher auch Abschiebungshaft.

Damit soll das Dublin-System effektiver und damit noch rücksichtsloser durchgesetzt werden. Denn bisher liegt die Zahl der „Dublin-Abschiebungen“ stets weit unter der Zahl der sogenannten Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten, die einer „Dublin-Abschiebung“ vorausgehen: Stellte Deutschland 2014 35.115 Übernahmeersuche (Über 9.000 allein an Italien, 4.400 an Bulgarien, 3.900 an Ungarn), folgten dem insgesamt „nur“ 4.772 Abschiebungen. Die Zahl der „Dublin-Abschiebungen“ zu erhöhen, ist neben der Schnellabfertigung der Flüchtlinge aus den Balkanstaaten offenkundig der zweite Hebel, den die Bundesregierung anzusetzen gedenkt, um die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren. In diesem Fall frei nach dem Motto: Ob schutzberechtigt oder nicht – wir sind nicht zuständig. Egal, ob die Betroffenen in Italien Obdachlosigkeit, in Ungarn Inhaftierung oder in Bulgarien rassistischen Schlägern ausgeliefert werden.

Bloß eine zynische Ablenkungsstrategie?

Von den Verschärfungen des Asylrechts nimmt die Öffentlichkeit jedoch nur begrenzt Notiz. Denn den medialen Diskurs prägen – gleichsam als Antipode zur rassistischen Hetze von PEGIDA und Co. – viele positive Nachrichten: Berichte über lokale Willkommensbündnisse, Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge, Verbesserungen in Sachen Arbeitsmarktzugang und Integration, die kommende Bleiberechtsregelung, flüchtlingsfreundliche Worte von Bundespräsident und Bundeskanzlerin. Dies alles als zynische Ablenkungsstrategie von der fortschreitenden Verstümmelung des Aslyrechts und der tödlichen Abschottungspolitik Europas zu begreifen, griffe jedoch zu kurz. Sieht man sich den asylpolitischen Diskurs vieler anderer EU-Staaten an, kann man für das hiesige Gerede über Willkommenskultur noch dankbar sein: Die ungarische Regierung vermeldet, das Boot sei voll und baut einen Sperrzaun, Dänemarks Regierung streicht Asylsuchenden radikal die Sozialleistungen zusammen, Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner verkündet, alle Asylverfahren zu stoppen, um Dublin-Abschiebungen zu priorisieren, Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy vergleicht in Europa ankommende Schutzsuchende mit Abwässern – die Liste ließe sich fortsetzen. Vor dem Hintergrund des rassistischen Mainstreams in der EU erscheint der asylpolitische Diskurs in Deutschland noch relativ entspannt. Zumindest bislang.