Überlebende fordern sicheren Aufenthalt und Anerkennung

23 Jahre nach dem Brandanschlag in Köln-Gremberg

Am 26. Januar 1994 verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Notunterkunft in Köln-Gremberg, in der auch geflüchtete Roma untergebracht waren. Zwei Menschen starben, sechs weitere wurden zum Teil schwer verletzt. 23 Jahre später wandten sich die Überlebenden der bis heute unaufgeklärten Tat an die Öffentlichkeit.

Am 26. Januar 1994 verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Notunterkunft in Köln-Gremberg, in der auch geflüchtete Roma untergebracht waren. Zwei Menschen starben, sechs weitere wurden zum Teil schwer verletzt. 23 Jahre später wandten sich die Überlebenden der bis heute unaufgeklärten Tat an die Öffentlichkeit.Auf einer Podiumsdiskussion, die im Rahmen der Sonderausstellung „Rassediagnose Zigeuner. Der Völkermord an den Roma und Sinti und der lange Weg der Anerkennung“ am 31. August 2017 in Köln stattfand, wandte sich die betroffene Familie J., vertreten durch eine Mitarbeiterin der Opferberatung Rheinland (OBR), an die Öffentlichkeit, um die Folgen des Anschlags zu schildern. Auf dem Podium saßen Vertreter*innen des Rom e.V., des Kölner Flüchtlingsrats und der Kölner Ausländerbehörde, die über Möglichkeiten für ein Bleiberecht für Roma in Köln diskutierten.

Der Brandanschlag ereignete sich in der Nacht des 26. Januar 1994 gegen zwei Uhr. Auf der Etage, auf der zwei Roma-Familien sowie deutsche Obdachlose lebten, wurde an mehreren Stellen Feuer an dem im Flur befindlichen Mobiliar gelegt. Die deutschen Obdachlosen blieben während des Brandes in ihren Zimmern. Die Roma-Familien gerieten durch das Feuer in Panik und flohen durch den brennenden Flur ins Freie. Ein elfjähriges Mädchen und eine 61 Jahre alte Frau verstarben im Krankenhaus an den erlittenen Brandverletzungen. Nach der Tat wurden erhebliche Sicherheitsmängel an der Unterkunft bekannt, so stand die Eingangstür zur Unterkunft die ganze Nacht über offen, und es gab keine Feuerlöscher im Haus. Eine Feuerwehrzufahrt war verschlossen, der Schlüssel konnte in der Brandnacht nicht gefunden werden. Auch der Fluchtweg durch ein Flurfenster war in der Brandnacht zugestellt.

Polizei schloss rassistisches Motiv aus

Die Polizei gab bereits einen Tag nach der Tat bekannt, dass sie zwar von Brandstiftung ausgehe, aber es keine Hinweise auf ein rassistisches Motiv gäbe. Der Verein Rom e.V., der sich für Menschen- und Bürgerrechte von Sinti und Roma einsetzt, kritisierte dies im Februar 1994 und wies daraufhin, dass es sowohl vor als auch nach der Tat rassistische Äußerungen durch Anwoh­ner*innen gegeben habe, die sich scheinbar durch das Handeln des Wohnungsamtes bestärkt fühlen konnten. So sollte bereits beim Einzug der ersten Roma-Familie im Jahr 1988 dieser der Zugang in die Unterkunft durch einen Sitzstreik der deutschen Bewohner, die dabei von der Hausmeisterin unterstützt wurden, verwehrt werden. Im Sommer 1993 forderte das Wohnungsamt eine neu eingezogene achtköpfige Roma-Familie auf, die Unterkunft zu verlassen. Sie sollten in eine laut Rom e.V. menschenunwürdige Unterkunft auf einem Schiff im Deutzer Hafen umziehen. Als die Familie dies ablehnte, wurde sie wiederholt durch Mitarbeiter*innen des Wohnungsamts aufgefordert, die Wohnung zu verlassen, und mit einem Einschreiten der Polizei bedroht. Dabei waren auch andere Bewohner des Hauses zugegen. Zuletzt drohte ein Mitarbeiter am 24. Januar, also zwei Tage vor der Tat, im Beisein von weiteren Bewohnern, dass die Familie die Unterkunft zu verlassen habe. Käme sie dieser Aufforderung nicht freiwillig nach, würde sie durch die Polizei geräumt werden. Zwei Tage nach der Tat äußerte sich ein Bewohner gegenüber Mitarbeiter*innen des Rom e.V, dass etwas passieren müsse, weil es nicht so weiter gehen könne. Eine weitere betroffene Familie wurde nach der Tat immer wieder telefonisch bedroht.

Noch im Februar 1994 wurden ein tatverdächtiger Bewohner der Unterkunft und sein Bruder festgenommen. Der Bewohner war bereits wegen Brandstiftung verurteilt worden, sein Bruder, der zwei Tage vor dem Brand zu Besuch kam und in der Unterkunft blieb, stand zumindest im Verdacht, in der Vergangenheit mehrere Brände gelegt zu haben. Die beiden Verdächtigen wurden bereits einen Tag nach der Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Ausblendung eines rassistischen Motivs durch die Polizei, ungeachtet des sich damals in zahlreichen Anschlägen äußernden mörderischen Rassismus, ähnelt stark dem polizeilichen Vorgehen bei den mutmaßlich rassistisch motivierten Sprengfallen-Anschlägen 1992 und 1993 in Köln. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen gab die Polizei den Betroffenen sogar eine Mitschuld am Tod der beiden Romnija, als ein Polizeisprecher gegenüber der ARD erklärte: „Die tragischen Folgen dürften mit dem Verhalten der Bewohner nach Ausbruch des Brandes in Zusammenhang stehen.“

Ausweisung statt Unterstützung

Die Familie setzte sich gemeinsam mit dem Rom e.V. und weiteren Suppor­ter*innen ein Jahr lang verhement dafür ein, dass die Brandstiftung aufgeklärt werde. Es folgte eine intensive Pressearbeit, in der auf die Umstände der Tat hingewiesen, die Polizei kritisiert und zur Solidarität mit den Betroffenen aufgefordert wurde. In einer Presseerklärung vom 10. Februar 1994 warf der Rom e.V. der Stadt Köln und der Polizei vor, die Hintergründe der Tat zu vertuschen. Im März 1994 forderten Initiativen auf einer Mahnwache einen unbefristeten Aufenthalt für die Überlebenden.

Die Brandopfer erhielten keine Unterstützung von der Stadt und mussten teilweise noch längere Zeit in der Unterkunft leben. Die Angehörigen der Familie J., die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen waren, erhielten bereits zwei Tage nach dem Tod der elfjährigen Tochter von der zuständigen Ausländerbehörde die Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Am 14. April 1994 wurden die Familienmitglieder auf das Ausländeramt geladen, wo sie verhört und erneut aufgefordert wurden, Deutschland spätestens bis zum 16. Mai 1994 zu verlassen. Abgeschoben wurde die Familie zwar nicht, sie lebt noch heute in Deutschland, doch ist sie auch 23 Jahre nach dem Brandanschlag nach wie vor nur „geduldet“.

Immer noch nur „geduldet“

Auf der Podiumsdiskussion im August 2017 kritisierte die Mitarbeiterin der Opferberatung, dass die Familienmitglieder bis heute nicht als Betroffene eines rassistischen Brandanschlags wahrgenommen würden und nach wie vor keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hätten. Gleichzeitig wolle die Familie mit dem Schritt an die Öffentlichkeit mahnen, dass der Anschlag nicht in Vergessenheit gerate, da es weiterhin rassistische Gewalt in Deutschland gebe. Die Vertreterin des Ausländeramtes erklärte, dass sie zu Einzelfällen keine Angaben machen könne, der Fall aber im Rahmen der Prüfung der Langzeitgeduldeten in Köln behandelt werden könne. Diese Initiative war im Januar 2017 durch den Stadtrat initiiert worden, der an die Verwaltung appellierte, Ermessensspielräume zu nutzen, um langjährig geduldeten Geflüchteten aus Köln einen dauerhaften Aufenthalt zu gewährleisten. Aktuell verhandelt die Familie mit der Ausländerbehörde über einen sicheren Aufenthaltsstatus. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt nach so langer Zeit endlich einlenkt.

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Dennis Pesch