„Aktionsbüro Mittelrhein“ vor Gericht

Koblenzer Justiz strauchelte auch im zweiten Anlauf

Am 23. Oktober 2018 startete vor der 12. Großen Strafkammer des Koblenzer Oberlandesgericht der zweite Anlauf im Prozess gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ (ABM). Nach dem Scheitern des ersten Prozesses waren die Erwartungen hoch. Doch der zweite Versuch endete nach nur fünf Prozesstagen. Im Frühjahr 2019 soll es in die dritte Runde gehen.

Am 23. Oktober 2018 startete vor der 12. Großen Strafkammer des Koblenzer Oberlandesgericht der zweite Anlauf im Prozess gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ (ABM). Nach dem Scheitern des ersten Prozesses waren die Erwartungen hoch. Doch der zweite Versuch endete nach nur fünf Prozesstagen. Im Frühjahr 2019 soll es in die dritte Runde gehen.

Ursprünglich begann der Prozess gegen 26 Neonazis aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im August 2012. Die Hauptvorwürfe: Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Darüber hinaus werden in der Anklageschrift neben Propagandadelikten eine Vielzahl von Gewalttaten aufgelistet. Das ABM galt lange Zeit als zentrale Neonazi-Struktur im nördlichen Rheinland-Pfalz, gut vernetzt mit der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene. Im ersten Prozess deuteten sich von Beginn an die enormen Dimensionen und die verfahrenstechnischen Probleme dieses Verfahrens an. Mitgrund hierfür ist auch die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft Koblenz, dem ABM die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachweisen zu wollen.

Die Bilanz im ersten Anlauf: 337 Prozesstage, in denen über 120 Zeug_innen von Anklage und Verteidigung aufgerufen wurden. Die 52 Anwälte und Anwältinnen, darunter viele aus der extremen Rechten, zogen den Prozess zusätzlich mit Hilfe von insgesamt über 1.000 Verfahrens-, Beweis- und Befangenheitsanträgen in die Länge. Krankmeldungen und Verspätungen häuften sich. Richter und Schöffen mussten aus verschiedenen Gründen ersetzt werden. Schlussendlich platzte der Prozess durch das altersbedingte Ausscheiden des Vorsitzenden Richters im Juni 2017. Die zuständige Kammer stellte den Prozess ein und begründete dies mit einer „überlangen Prozessdauer“, durch die ein „Verfahrenshindernis“ eingetreten sei.

Der zweite Anlauf

Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten erfolgreich Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Ein zweiter Anlauf startete am 15. Oktober 2018. Die Neuaufnahme eines Gerichtsprozesses bedeutet, dass die Beweisaufnahme komplett neu vollzogen werden muss. Jede Zeug_innenenaussage, jedes Beweismittel muss erneut in den Prozess eingeführt werden. Dabei besteht im vorliegenden Fall Zeitdruck, da einzelne Vorwürfe in wenigen Jahren zu verjähren drohen. Zumindest aber sollte einer erneuten Einstellung des Verfahrens im zweiten Anlauf vorgebeugt werden. Der Vorsitzende Richter Reiner Rühmann steht noch nicht kurz vor der Pensionierung, zusätzlich wurden weitere Ergänzungsrichter und Schöffen bestimmt. Aber auch der politische und öffentliche Druck ist hoch. Das Scheitern des ersten Prozesses wurde von vielen Seiten als Vorführung des Rechtsstaates interpretiert. Dass die Sorge um einen weiteren Gesichtsverlust des Gerichts nicht unberechtigt war, zeigte schon der erste Prozesstag. Dieser begann mit Verzögerung und endete nach gerade einmal 45 Minuten. Ein Angeklagter klagte über Magen-Darm-Probleme, er fühle sich zu unwohl, um dem Geschehen folgen zu können.

Richter Rühmann schrieb der Verlesung der über 900 Seiten langen Anklageschrift höchste Priorität zu. Gestellte Anträge und Besetzungsrügen der Verteidigung sollten erst danach behandelt werden. Das Gericht schien hier ein Zeichen setzen und vor der Öffentlichkeit erste Erfolge verbuchen zu wollen. Doch der Preis für diesen vermeintlichen Erfolg war hoch.

Unter den auf später verschobenen Anträgen fand sich eine Besetzungsrüge gegen die 12. Strafkammer. Strafkammern werden jährlich im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans ihre Zuständigkeiten zugeteilt. Für 2018 galt die 12. Strafkammer als Allgemeine Strafkammer. Der Vorwurf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ muss allerdings von einer Staatsschutzkammer verhandelt werden. Warum dieser Umstand dem Koblenzer Gericht nicht aufgefallen ist, bleibt verwunderlich. Schlussendlich stellte die 12. Strafkammer erst nach fünf Prozesstagen fest, dass „unter Berücksichtigung des Konzentrationsgrundsatzes […] eine vorschriftswidrige Besetzung der 12. großen Strafkammer“ vorliege. Der Prozess wurde vorläufig ausgesetzt, bis das Präsidium des Landgerichts Koblenz die 12. Strafkammer nachträglich für zuständig erklärte. Allerdings muss der Prozess nun ein weiteres Mal neu beginnen.

Dritter und letzter Anlauf?

Der zweite Anlauf wurde also nach nur fünf Prozesstagen und mehreren Vertagungen abgebrochen und ein dritter Neustart für den 26. Februar 2019 terminiert: nicht mehr, aber auch nicht weniger. Schwerwiegender als die entstandene Verzögerung ist die Wirkung des Geschehenen auf die neonazistische Szene und die Angeklagten. Schon zu Beginn der zweiten Auflage schienen sich die meisten Angeklagten auf die erneute öffentliche Bühne zu freuen. Kein Wunder, profitieren einige der Hauptangeklagten seit Jahren von ihrer inszenierten Märtyrerrolle in diesem vermeintlichen Justizskandal (vgl. Lotta #67, S. 24—25).

Die Stimmung im Gerichtssaal kann als ausgelassen beschrieben werden, teilweise brachten die Angeklagten sogar ihre Kinder mit. In Vergessenheit gerät hierbei schnell die Schwere der Vorwürfe und die reale Gefahr, die vom Aktionsbüro Mittelrhein ausgegangen ist — und von einigen seiner ehemaligen Mitglieder nach wie vor ausgeht. Aber derartige Aspekte verschwimmen in der öffentlichen Wahrnehmung dieses Prozess schon seit längerem. Die Angeklagten jedenfalls machen nicht den Eindruck, diesen Prozess kooperativ beenden zu wollen. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Dass ein Gerichtsprozess aber von einer solchen Kooperation abhängig zu sein scheint, ist fatal.

Die zweite Auflage des Prozesses war bis Ende 2019 geplant, mit mindestens 90 Prozesstagen. Gegen eine zeitnahe und rechtlich sichere Verurteilung im dritten Anlauf sprechen einige weitere Punkte. So ist es fraglich, welche Aussagekraft Zeug_innenaussagen mit jedem weiteren Jahr noch haben. Selbst bei einer Verurteilung im dritten Versuch steht den Angeklagten gegebenenfalls eine Revision zu. Die Causa Aktionsbüro Mittelrhein wird vielleicht noch weitere zehn Jahre eine Aufgabe für die Justiz bleiben. Sollte es zu weiteren prozessualen Abkopplungen einzelner Angeklagter kommen, wird der Vorwurf der kriminellen Vereinigung wohl kaum mehr eine Rolle spielen.

Jede nicht verurteilte Straftat, bewirkt durch die bisher wenig erfolgreiche Strategie der Koblenzer Justiz, bedeutet ein Scheitern des staatlichen „Kampfs“ gegen Rechts. Nach dem jahrelangen Kleinreden der neonazistischen Strukturen rund um das Aktionsbüro droht nun, dass zumindest ein Teil der rechten Straftaten nicht geahndet wird. Außer Spesen, die in diesem Falle in die Millionen gehen, wäre dann nichts gewesen — außer vor Selbstbewusstsein strotzende Neonazis.

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