Demokratie leben?!

Verstärkte Angriffe auf zivilgesellschaftliche Demokratieprojekte

Am 9. Juli 2026 wurde im Deutschen Bundestag ein zwei Monate zuvor von der AfD-Fraktion eingereichter Antrag verhandelt, der die komplette und sofortige Streichung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ forderte (Drucksache 21/6925). Die AfD versuchte in der Anfrage, einen Zusammenhang zwischen Gewaltakten und Personen und Projekten, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert wurden, herzustellen.

In der Debatte durfte Birgit Bessin, AfD-Landesvorsitzende in Brandenburg von 2022 bis 2024 und seit 2025 im Bundestag, angebliche Beispiele für „linken Staatsaktivismus“ vortragen und eine „linke Gesinnungsdiktatur“ beklagen. Wenige Tage zuvor war das neue Interessenbekundungsverfahren für die diesjährige Antragsrunde im Bundesprogramm Demokratie leben! gestartet. Was in Form der einhelligen Ablehnung des AfD-Antrages durch die anderen im Bundestag vertretenen Parteien als breit getragene Verteidigung des Programms erscheinen mag, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Trugschluss. Die von Friedrich Merz geführte Bundesregierung hat das Programm substanziell verändert. Auf der Internetseite des Programms wird von einer „Weiterentwicklung des Programms“, von „neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität“ gesprochen, mit der man „eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen“ wolle. Hinter diesen Formulierungen verbirgt sich eine substanzielle Veränderung der Förderpraxis zulasten der Projekte durch das von Karin Prien (CDU) geführte Bundesfamilienministerium, mitgetragen gleichwohl vom Koalitionspartner SPD.

Kürzungen statt Stärkung

Demokratie leben! ist im Jahr 2014 durch die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ins Leben gerufen worden. Aktuell läuft das Programm in der dritten Förderperiode (2025–2032), in der es fünf Programmbereiche gibt. Die „Partnerschaften für Demokratie“ stärken lokale und regionale Bündnisse, die sich für demokratisches und vielfaltorientiertes Handeln in städtischen und ländlichen Kontexten einsetzen. Einen strukturellen Fokus auf Beratungsarbeit und bundesweite Vernetzung haben die „Landesdemokratiezentren“ in den Bundesländern und die „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“. Ein weiterer Bereich fördert „Extremismusprävention“ im Kontext Strafvollzug. Vor allem im Bereich der „Innovationsprojekte“ gibt es inzwischen eine große Vielfalt an Projekten, die wichtige Beiträge zum Empowerment und zur Selbstorganisierung marginalisierter Gruppen sowie zur Aufklärung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit leisten.

Seit Bestehen des Programms wurde kritisiert, dass die Förderung der Projekte zeitlich begrenzt ist, so dass die entstandenen Strukturen und die in den Projektjahren erworbenen Qualifikationen immer erneut zur Disposition stehen. Hinzu kommt, dass in vielen Projekten mit Menschen kooperiert wird, bei denen ein Vertrauensaufbau aufgrund vielfältiger Diskriminierungserfahrungen viel Zeit benötigt. Fehlende Projektkontinuität beinhaltet die Gefahr des Abbruchs geduldig aufgebauter Vertrauensverhältnisse.

Der zeitlichen Begrenzung liegt aktuell das Jährlichkeitsprinzip des Bundeshaushalts zugrunde. Daher müssen antragstellende Initiativen sich zum Teil bereits zur Jahresmitte um die Beantragung der Gelder für das folgende Jahr kümmern. Aufgrund der Zeit, die das Ministerium für die Prüfung braucht, wissen Antragstellende häufig im Dezember noch nicht, ob die Projektmitarbeiter*innen im Januar noch bezahlt werden können. Gesicherte institutionelle Förderung würde eine nachhaltige Arbeit im Sinne von Demokratie- und Minderheitenschutz ermöglichen. Im Zuge der aktuellen Umstrukturierung werden stattdessen viele bisher geförderte Projekte vor allem in den Bereichen der „Innovationsprojekte“ und der „Entwicklung der bundeszentralen Infrastruktur“ gestrichen.

Verdachtskultur

Zwar sind die vom Bundesministerium bereitgestellten Mittel stetig gestiegen – im Jahr 2026 sind laut Haushaltsplan 191 Millionen Euro vorgesehen –, jedoch pflegt es auch eine Verdachtskultur. Schon 2018 wurde bekannt, dass das Ministerium insgesamt 51 Projektträger heimlich durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) durchleuchten ließ. Der von konservativer und extrem rechter Seite immer wieder formulierte Vorwurf lautet, dass Projekte, die sich gegen Rassismus und die extreme Rechte richten, von linken Akteur*innen durchgeführt werden, die selbst ein problematisches Verhältnis zur Verfassung hätten. Zur Anwendung kommt das bereits 2017 institutionalisierte Haber-Verfahren – benannt nach der Staatssekretärin Emily Haber im damals von Thomas de Maizière (CDU) geführten Innenministerium. Diese hatte ein im Jahr 2004 unter Otto Schily (SPD) praktiziertes Prüfverfahren weiter verschärft, das den Bundesministerien zur Überprüfung öffentlich geförderter Projekte und Projektträger eine Anfrage beim BfV empfahl. Seit 2020 wurden etwa 1.200 zivilgesellschaftliche Vereinigungen und etwa 1.300 Personen, die Fördermittel erhalten hatten, überprüft. Seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten ist ein solches Vorgehen rechtswidrig; Gerichte haben jedoch zum Teil anders geurteilt.

Die genannten Anfragen finden ohne Wissen der Betroffenen statt. Sie werden auch nicht informiert, ob eine solche Anfrage stattgefunden hat, welche Auskunft das BfV gegeben hat und welche Informationen der Auskunft zugrunde lagen. Insofern besteht für die Betroffenen keine Möglichkeit, zu der Informationsgrundlage, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung des Förderantrags geführt hat, Stellung zu nehmen oder diese juristisch überprüfen zu lassen. Tatsächlich entsteht so die Situation, dass das BfV bei der Förderung von Demokratieprojekten entscheidend mitwirkt – und das ohne eine Möglichkeit der unabhängigen gerichtlichen Kontrolle.

Zivilgesellschaft als Problem

In den letzten Jahren haben große Teile der CDU sowie – wenig überraschend – die extrem rechte AfD systematisch das Misstrauen gegenüber den Demokratie- und Vielfaltprojekten geschürt, indem von angeblichen „Schattenstrukturen“ die Rede war und ein „NGO-Komplex“ herbeifabuliert wurde. Die nationalkonservative Wochenzeitung Junge Freiheit sowie das rechtspopulistische Portal Nius bemühen sich regelmäßig um eine Skandalisierung angeblicher linker Netzwerke, denen auf unlautere Weise Geld zugeschoben würde. Im Februar 2025 hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine „Kleine Anfrage“ eingebracht, in der mittels 551 Fragen mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Correctiv gGmbH, Omas gegen Rechts Deutschland e.V. und Attac e.V., unter Verdacht gestellt wurden. Die AfD, die bereits jahrelang „Kleine Anfragen“ zur Einschüchterung emanzipatorischer und menschenrechtsbasierter Initiativen einsetzt, hat das Vorgehen der CDU/CSU-Fraktion als überfälligen Schritt gelobt.

Karin Prien hat den Kurs noch einmal verschärft. Gegenüber der Wochenzeitung Die Zeit sagte sie, dass es nicht Aufgabe des Programms sei, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“. Der CDU/CSU passt offenbar nicht, dass sich viele Projekte dezidiert gegen die verschiedenen Varianten des Rassismus, für eine liberale Flüchtlingspolitik und gegen autoritär nationalistische Einstellungen und darauf aufsetzendes Handeln richten und sich dabei auch kritisch zur Politik der Regierungskoalition äußern. Dass die Projekte – und das Programm insgesamt – auf Ablehnung seitens der AfD stoßen, ist kaum überraschend.

Vielfalt kein Förderziel

Wird das Programm mit seinen vielen Projekten und ganz unterschiedlichen Trägern von rechts als (zu) links kritisiert, so will Prien nun statt der Initiativen, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, andere Institutionen stärker unterstützen. Genannt werden beispielsweise Sportvereine, freiwillige Feuerwehren, Landjugend und Bibliotheken. Diese Strukturen als Orte der Demokratiebildung zu stärken, kann sinnvoll sein. Prien scheint jedoch davon angetrieben, angeblichen linken Einfluss zurückzudrängen. Hinzu kommt, dass Projekte, bei denen gesellschaftliche Vielfalt als eigenständiges Förderziel galt, nicht weitergeführt werden sollen. Im oben genannten Interview sagte sie, dass „Vielfalt allein“ kein hinreichendes Förderziel mehr sei. Auch das dürfte in der AfD auf gefällige Zustimmung stoßen. Und schließlich eröffnen sich mit der Ankündigung Priens, man wolle in Zukunft die Beteiligung der kommunalen Parlamente bei den Entscheidungen über eine mögliche Förderung zwingend erforderlich machen, massive Einflussmöglichkeiten für die AfD. Sie könnte künftig in Kooperation mit anderen kommunal vertretenen reaktionären Parteien oder Wähler*innengemeinschaften Demokratieprojekten die Finanzierung erschweren. Neben den Anfragen beim BfV stellen auch die mit der Bewilligung von Projekten strikt zu befolgenden sonstigen Nebenbestimmungen die Projekte unter einen Generalverdacht. Projektverantwortliche müssten Maßnahmen ergreifen, um „Unterwanderungsversuchen von extremistischen Organisationen oder Personen vorzubeugen“, heißt es dort. Zudem sei bei Kooperationen oder bei der Weitergabe von Geld an andere Träger zu prüfen, ob „sich bei deren Durchführung eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben kann”. Hier werden die Projektbeteiligten zur Mitwirkung an der Aushorchung politischer Strukturen und Aktivitäten bis hin zu den Besucher*innen der Veranstaltungsformate angehalten.

Demokratieförderung braucht Vertrauen

Das Schüren von Generalverdacht und die Aufforderung zur Denunziation sind Teile des Ziels, eine stärkere politische Kontrolle über die Projekte zu bekommen. In autoritären Regimen wird die Zivilgesellschaft mit den Mitteln der Finanzierung, mit politischem Druck und staatlicher Repression darauf getrimmt, die politische Programmatik der Machthaber zu vermitteln. Kritische Sichtweisen werden in solchen inhaltlichen Top-Down-Verfahren eingeschränkt, gar ausgeschlossen. Die Bereitstellung finanzieller Ressourcen durch den Staat bringt im Grundsatz eine starke Gestaltungsmacht seitens des Ministeriums mit sich.

Jannik Jaschinski von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat kürzlich deutlich gemacht, dass die Grundvoraussetzung einer wirksamen Demokratieförderung das staatliche Vertrauen in die geförderte Zivilgesellschaft ist: „Statt Detailsteuerung sollten sich die Verantwortlichen deshalb etwa das in der Presse- oder auch der Kunst- und Kulturförderung relevante Prinzip der Staatsferne auch hier zu Herzen nehmen. Die Pointe und größte Stärke der Demokratieförderung ist gerade, dass all jene Kräfte innerhalb der Gesellschaft ermächtigt werden, die den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Staates selbstständig zuarbeiten. Und damit diese Bottom-up-Struktur ihren Namen verdient, muss sich der Staat bei der im Detail steuernden Einflussnahme auf geförderte Projekte innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens zurückhalten.“ Insofern gilt es, die aktuellen Einengungen im Bundesprogramm Demokratie leben! zurückzuweisen und aktiv und solidarisch für deren Rücknahme zu streiten.

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