Logik der Entwertung
Sozialdarwinistische Gewalt gegen obdachlose Menschen
Werden obdachlose Menschen Opfer von Gewaltdelikten, ist ein gesellschaftlicher Aufschrei – wenn überhaupt – nur im ersten Moment wahrnehmbar: Man könne nicht glauben, dass „so etwas“ „bei uns“ passiere. Manchmal wird dem dann zu allem Überfluss noch hinzugefügt, dass der*die Betroffene schließlich niemandem etwas getan habe und immer freundlich und gepflegt gewesen sei – als gäbe es andere Konstellationen, in denen die Erniedrigung und Misshandlung eines anderen Menschen nachvollziehbar wäre. So schnell Anwohnerinnen und Politikerinnen dieses Entsetzen vortragen, so schnell ebbt das Interesse aber auch wieder ab. Schnell kehren alle zum Alltag zurück.
Nur selten werden die Motive der Täter (wir sprechen fast ausschließlich über Männer) benannt, Debatten über tatsächlichen und langfristigen Schutz für obdachlose Menschen bleiben aus und die Betroffenen werden meist schon kurze Zeit nach der Tat im Stich gelassen. Umso verständlicher ist es, dass sich die Angst und Wut obdachloser Menschen mit Resignation mischt: Auf gesellschaftliche Solidarität oder politische Veränderung können sie nicht hoffen – das wissen Menschen, die Opfer sozialdarwinistischer Gewalt werden, nur zu gut. Für sie sind die Gewalt und die darauffolgende Ignoranz und Marginalisierung kein singuläres Erlebnis. Mit beidem haben sie meist zuvor bereits Erfahrung gemacht. Obdachlose Menschen erfahren direkte und unmittelbare Gewalt durch andere Menschen, die von Beleidigungen, Drohungen und dem Wegtreten des Kaffeebechers bis zur Zerstörung ihres Eigentums, dem Anzünden ihrer Schlafplätze und sogar schwersten Misshandlungen reicht.
Wer selbst keine Gewalterfahrungen gemacht hat, kennt oft zumindest andere Betroffene. In einer von Julia Wardhaugh durchgeführten Befragung in Großbritannien berichten Menschen mit dem Lebensmittelpunkt Straße im Jahr 2000 von ihren Schutzstrategien. Dazu zählen sogenannte cognitive maps: Anhand ihrer Erfahrungen und der Berichte anderer teilten sie sich die Stadt in für sie gefährliche und weniger unsichere Orte ein. Andere schlafen in Gruppen und schützen sich so gegenseitig, wieder andere legen sich zum Schutz Hunde zu und bewaffnen sich.
Das Ausmaß der Gewalterfahrungen obdachloser Menschen dürfte in Deutschland sämtliche Statistiken weit übersteigen, immerhin zeigen die Betroffenen den Großteil der erlebten Gewalt nicht an. Viele erleben die Polizei als Teil des Problems: Sie befürchten, nicht ernst genommen zu werden, dass Ermittlungen ausbleiben, oder gar, dass ihnen am Ende die Schuld am Übergriff gegeben wird. Immerhin treffen viele obdachlose Menschen vor allem dann auf die Polizei und andere Sicherheitsdienste, wenn diese ihnen mit repressiven Maßnahmen begegnen und zum Beispiel Platzverweise und Hausverbote aussprechen. Zeitgleich wissen Menschen mit dem Lebensmittelpunkt Straße auch, dass eine Anzeige zu Konsequenzen durch die Täter*innen führen kann, denen sie aufgrund des durch die Wohnungslosigkeit erzwungenen Aufenthalts im öffentlichen Raum schutzlos ausgeliefert sind.
Sozialdarwinismus als Ideologie
Sprechen wir über Gewalt gegen wohnungs- und obdachlose Menschen, geht es nicht ausschließlich um diejenigen, die zuschlagen und zutreten, sondern auch um eine Gesellschaft, die Menschen aufgrund angeblicher und zugeschriebener „Nutzlosigkeit“ abwertet. Es besteht ein ideologischer Rahmen, der diesen Taten als Grundlage dient.
Sozialdarwinismus fußt auf den Annahmen, dass zum einen Menschen von Natur aus in Stärkere und Schwächere zu unterteilen seien und zum anderen das Recht des Stärkeren gelte. In diesem Denken werden Menschen nach ihrem vermeintlichen (ökonomischen) Nutzen für die Gemeinschaft – also für „Volk“, Wirtschaft und Gesellschaft – bewertet und in die Kategorien „wertvoll/nützlich“ und „wertlos/nutzlos“ eingeteilt. Letzteres gilt dabei als vermeintliche Belastung für die Gemeinschaft oder gar als Gefährdung von innen. Im Fadenkreuz stehen vor allem Menschen, die wohnungs-, obdach- oder langzeitarbeitslos sind, die Sozialhilfe empfangen oder suchterkrankt sind und Drogen konsumieren. Auch Menschen mit Behinderungen können sozialdarwinistisch abgewertet werden.
In regelmäßigen Befragungen wie etwa der Bielefelder Mitte-Studie zeigt sich, dass in der deutschen Gesellschaft Einstellungen weit verbreitet sind, die sich explizit gegen die genannten Gruppen richten. So waren der Mitte-Studie 2024/2025 zufolge 17 Prozent der Befragten der Meinung, dass obdachlose Menschen aus den Fußgängerzonen „entfernt“ werden sollten, nochmal weitere 20 Prozent stimmten dem immerhin teils zu. Noch höher sind die Zustimmungswerte, wenn es um langzeitarbeitslose Menschen geht: Hier stimmte mehr als ein Drittel der in der Studie Befragten (36 Prozent) der Aussage zu, dass Langzeitarbeitslose eine gesellschaftliche Belastung seien und sich ein „bequemes Leben“ machten. Weitere 34 Prozent stimmten dem teilweise zu.
Derartige Abwertungen und Ressentiments gegenüber den Betroffenen sind dabei auch in öffentlichen Debatten keineswegs tabuiert, sondern werden insbesondere in Krisenzeiten in politischen Debatten und Maßnahmenkatalogen ins Feld geführt. Lautstarker Widerspruch ist selten. Maßnahmen wie die Überwachung und härtere Sanktionierung von Bürgergeldempfänger*innen oder die Abschiebung nichtdeutscher Obdachloser zielen in erster Linie auf die Verdrängung der Betroffenen aus dem öffentlichen Leben, tragen zur Verschlechterung ihrer Situation bei und erklären gesellschaftliche und strukturelle Probleme zu ihrem persönlichen Versagen.
Lange Linien der Verfolgung
Dabei haben sich die Abwertung und Diskriminierung sowie die Verfolgung von obdachlosen Menschen historisch entlang zweier Vorstellungen entwickelt. In Bezug auf den deutschen Kontext war zunächst die Annahme zentral, dass Obdachlosigkeit das selbstverschuldete Ergebnis eines lasterhaften Lebens jenseits der Arbeits- und Disziplinargesellschaft sei. Dem begegnete man seit dem Deutschen Kaiserreich vor allem mit Strafe und dem Gedanken der Erziehung zur Arbeit. Menschen wurden wegen sogenannter „Landstreicherei“ in Arbeitshäuser eingewiesen, in denen sie durch militärischen Drill und schwere Zwangsarbeit zu einem arbeitsamen Leben „erzogen“ werden sollten. Den Gegenpol dazu stellten Ansätze dar, die vor allem durch Psychiater am Übergang zur Weimarer Republik entwickelt wurden. Sie erklärten „sozial abweichendes Verhalten“ als Symptom einer vermeintlich pathologischen „Minderwertigkeit“ und stellten auf dieser Grundlage die bisherigen Ansätze der Sanktionierung und Umerziehung in Frage. Stattdessen wurden Forderungen nach der lebenslangen Unterbringung in geschlossenen Anstalten, nach Zwangssterilisierung und letztlich sogar nach der Vernichtung obdachloser Menschen laut. Beides fand Anschluss bei den Nationalsozialisten, die die Verfolgung von obdachlosen Menschen als vermeintlich „asozial“ und „gemeinschaftsfremd“ zum Wahlversprechen erhoben. Als „asozial“ galt ihnen, wer nicht den Normen der „Volksgemeinschaft“ entsprach.
Bereits im September 1933 führten die Nationalsozialisten eine reichsweit organisierte Razzia durch und verschleppten jene Menschen, die sie für „Bettler“ hielten, in Gefängnisse, Arbeitshäuser und (provisorische) Konzentrationslager. In den Folgejahren erfuhr die Verfolgung eine zunehmende Radikalisierung. Mit der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ begann 1938 schließlich jene Phase der Verfolgung, die neben der Inhaftierung und Sterilisierung der Betroffenen auf die systematische Vernichtung zielte. Erst 2020 wurden die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten nach zähen und jahrzehntelangen Kämpfen als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Zuvor erhielten sie in beiden postnazistischen deutschen Staaten weder Anerkennung noch Entschädigungszahlungen für das ihnen angetane Leid. Stattdessen prägten sowohl in der BRD als auch in der DDR Gängelung, Sanktionierung und Zwang ihren Alltag.
Sprechen wir über Kontinuitäten der Obdachlosenfeindlichkeit oder des Sozialdarwinismus im Allgemeinen, so sind demzufolge nicht nur die langen Linien der Ausgrenzung und Verfolgung gemeint. Auch die Verleugnung der Gewalt und des Leides zieht sich bis heute wie ein roter Faden durch die Geschichte ihrer Marginalisierung.
Tödliche Gewalt
Teils führen die tradierten Ressentiments und die explizite Feindschaft sogar zu tödlicher Gewalt, der Menschen mit dem Lebensmittelpunkt Straße aufgrund des erzwungenen Aufenthalts im öffentlichen Raum schutz- und oft wehrlos ausgeliefert sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) dokumentiert Fälle tödlicher Gewalt anhand einer systematischen Presseauswertung, der zufolge seit 1989 mindestens 689 wohnungs- und obdachlose Menschen tödlichen Gewalttaten zum Opfer gefallen sind (Stand Juni 2026). In 382 Fällen, also etwas mehr als der Hälfte der dokumentierten Tötungsdelikte, waren die Täter selbst ebenfalls wohnungslos. In Bezug auf diese Taten verweist Paul Neupert von der BAG W darauf, dass oft eskalierte Streitsituationen und Kämpfe um knappe Ressourcen im Zentrum der Taten stehen. Hier spielen also in vielen Fällen die Umstände eine entscheidende Rolle, unter denen Menschen ohne Wohnung leben, miteinander konkurrieren und unter denen ihnen Unterstützung verwehrt wird. In den übrigen 307 dokumentierten Fällen waren die Täter hingegen selbst nicht wohnungslos.
Bei den Fällen, in denen die Täter nicht wohnungslos sind, ist das Geschlechterverhältnis recht eindeutig: Es sind vor allem junge Männer, die wohnungs- und obdachlose Menschen erniedrigen, misshandeln und töten. Dabei agieren sie meist in Gruppen, sind oft alkoholisiert und verüben die Gewalt abends oder nachts. Die Gewalttaten zeichnen sich in vielen Fällen durch besondere Brutalität und eine lange Dauer der Misshandlungen aus. Teils kehren die Täter wiederholt zurück, um die Misshandlungen fortzusetzen. Die Nutzung von allen nur erdenklichen Gegenständen als Waffen und die Zurichtung und Entstellung der Betroffenen erinnern in vielen Fällen an Folterdelikte. Charakteristisch für diese Gewalt ist zudem, dass sie meistens mit Erniedrigungen in jeder erdenklichen Form einhergeht: zum Beispiel mit Beleidigungen, der Inszenierung eines Verhörs, dem Urinieren auf das Gegenüber oder dem Filmen der Tat. Gerade letzteres nimmt in den vergangenen Jahren zu und spricht Bände: Aufnahmen der Misshandlungen müssen als expliziter Akt der Erniedrigung und insbesondere das Verbreiten der Videos in Sozialen Medien als Aufruf zur Nachahmung begriffen werden. Die Täter scheinen dabei also einerseits davon auszugehen, in ihren Peergroups auf Zustimmung zu stoßen, und andererseits nur selten mit einer Sanktionierung der Tat zu rechnen.
Geplant sind diese Gewaltexzesse wiederum nur selten, weshalb oft der Begriff der Gelegenheitsverbrechen genutzt wird. Gemeint ist damit, dass die Täter mehr oder weniger zufällig auf ihr Opfer stoßen. Dies heißt jedoch entgegen zahlreichen Vermerken in Polizei- und Gerichtsakten nicht, dass die Betroffenen lediglich Zufallsopfer sind, die einfach nur „zur falschen Zeit am falschen Ort“ waren. Derartige Relativierungen und Entpolitisierungen lösen die Taten aus ihrem gesellschaftlichen Rahmen und haben zur Folge, dass kaum eine Auseinandersetzung mit den Motiven der Täter erfolgt. Zudem wird suggeriert, dass alle Menschen potenziell von dieser Form der Gewalt betroffen sein könnten. Das ist nicht der Fall. Obdachlose Menschen werden angegriffen, misshandelt, erniedrigt und getötet, weil sie obdachlos sind und andere Menschen sie aufgrund dieser Tatsache abwerten.
Zentrale Tatmotive
Umso wichtiger ist die Auseinandersetzung mit den Motiven hinter diesen Taten. Manche Täter artikulieren sie ganz offen, zum Beispiel, wenn sie davon sprechen, ihr Opfer habe „dem Staat auf der Tasche gelegen“, oder sie hätten ihrem Opfer für dessen Obdachlosigkeit (oder wahlweise die Arbeitslosigkeit oder eine Suchterkrankung) einen „Denkzettel verpassen“ wollen. Diese und ähnliche Formulierungen rekurrieren offen auf tradierte Vorstellungen einer vermeintlichen „Volksgemeinschaft“ und unterscheiden in das als homogen, arbeitsam und aufopferungsbereit imaginierte Volk auf der einen Seite und in jene auf der anderen Seite, die als unnütz, unproduktiv und wertlos markiert werden. Letztere gelten im völkischen Denken als Belastung oder gar Gefahr für das Eigene. Insbesondere Rechtsextreme legitimierten ihre Gewalt damit, abweichendes Verhalten zu bestrafen und für Ordnung zu sorgen. In anderen Fällen wiederum äußern sich die Täter nicht eindeutig zu ihren Motiven. Manchmal spricht dann aber die Gewalt für sich: Das gilt etwa für lang andauernde Misshandlungen, die mit Akten der Erniedrigung einhergehen. Charakteristisch für sozialdarwinistische Gewalt ist zum Beispiel, dass in den Misshandlungen oft Momente militärischen Drills durchscheinen: Etwa, wenn die Täter das Tatopfer zwingen, auf Kommando Liegestütze oder andere Leibesübungen auszuführen oder wenn sie Verhöre imitieren und vermeintlich falsche Antworten mit Schlägen oder Tritten bestrafen. Sie imitieren damit Formen der Strafe, Erziehung und Kontrolle und sehen sich in der Rolle der Richtenden und Strafenden gleichermaßen. Im Zentrum der Tat steht vor allem die eigene Dominanz, das Beherrschen und das Sich-Erheben über Andere.
Wenn sich die Täter wiederum entweder gar nicht zu ihren Motiven äußern oder Langeweile und Frust als Beweggründe nennen und auch der Tathergang keine Hinweise auf eine mögliche politische Motivation liefert, stehen wir vor großen Fragezeichen. Gerade in solchen Fällen werden von Seiten der Strafverfolgungsbehörden keine ausreichenden und tiefschürfenden Ermittlungen in Bezug auf Hintergründe und Motive durchgeführt. Zu fragen wäre hier, ob es sich bei der Äußerung von Langeweile und Frust um Schutzbehauptungen handelt oder ob teils tatsächlich die Gewalt der Befriedigung des Bedürfnisses nach Nervenkitzel oder nach Aggressionsabbau dient. Doch auch hier wäre das sozialdarwinistische Moment deutlich: Die Täter suchen sich ein Opfer, das aufgrund der gesellschaftlichen Verhältnisse im öffentlichen Raum verfügbar und schutzlos ist, und von dem sie glauben, es misshandeln zu dürfen.
Erinnern heißt kämpfen
Oft sind es antifaschistische Zusammenhänge, die die Suche nach Motiven, Hintergründen und Zusammenhängen übernehmen. In jahrelangen Bemühungen halten sie an verschiedenen Orten die Erinnerung an Opfer sozialdarwinistischer Gewalt hoch, leisten Recherchearbeit, behalten die Täter im Blick, nehmen teils Kontakt zu Weggefährt*innen der Ermordeten auf und setzen sich für würdige Orte und Formen des Gedenkens ein. (vgl. LOTTA #51, S. 21-23) Dieses Gedenken ist ein entscheidender Einspruch gegen diejenigen, die die Taten von der gesellschaftlichen Ordnung trennen wollen, die nach der kurzen anfänglichen Empörung wieder zum Alltag übergehen und die damit demonstrieren, dass an das Leben wohnungs- und obdachloser Menschen nicht erinnert werden muss.
Aber: Es gilt auch, dafür zu kämpfen, dass solche Taten nicht mehr geschehen und Menschen dauerhaft vor dieser Gewalt geschützt werden. Langfristig angelegte Projekte zur Beendigung von Wohnungslosigkeit haben Erfolg, das zeigen bereits existierende Ansätze wie Housing First dort, wo ihnen die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es braucht ein bedingungsloses Recht auf Wohnraum.