Endlich Aufklärung?

Auch in NRW wird ein NSU-Untersuchungsausschuss eingerichtet

Einen eigenen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (UA) zu den Taten des NSU brauche man in NRW nicht, hieß es lange Zeit unisono von den Parteien im Landtag, schließlich sei alles Wesentliche bereits im Bundestag thematisiert worden. Einzig die „Piraten“-Fraktion forderte seit längerem die Einsetzung eines solchen Ausschusses. Anfang Juni sprang ihr überraschend die CDU zur Seite, woraufhin auch SPD und Grüne ihre Widerstände aufgaben. Nach der Sommerpause wird nun also der NRW-UA kommen.

Einen eigenen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (UA) zu den Taten des NSU brauche man in NRW nicht, hieß es lange Zeit unisono von den Parteien im Landtag, schließlich sei alles Wesentliche bereits im Bundestag thematisiert worden. Einzig die „Piraten“-Fraktion forderte seit längerem die Einsetzung eines solchen Ausschusses. Anfang Juni sprang ihr überraschend die CDU zur Seite, woraufhin auch SPD und Grüne ihre Widerstände aufgaben. Nach der Sommerpause wird nun also der NRW-UA kommen.

Damit entsteht eine kleine Chance, das Behördenhandeln in NRW sowohl in Bezug auf die rassistische Mordserie des NSU – insbesondere im Nachgang des Mordes an Mehmet Kubaşık 2006 in Dortmund – als auch in Bezug auf die bislang zwei dem NSU zugeordneten Bombenanschläge in Köln 2001 und 2004 genauer zu beleuchten. Offene Fragen gibt es noch zu Genüge. Das Versprechen nach „größtmöglicher Aufklärung“ (O-Ton Angela Merkel) ist bislang nicht erfüllt worden, zumal die in den NSU-Komplex verstrickten deutschen Geheimdienste von Anfang an mit Blockaden, Schreddern und weiterer Geheimhaltung reagierten.

Lange Zeit kein Aufklärungswille

Dass es überhaupt einen UA geben wird, beruht vor allem auf dem parteitaktischen Kalkül der CDU-Fraktion. Einzig die Piraten, die aber das zur Einsetzung eines UA notwendige Quorum nicht alleine aufbringen können, hatten schon direkt nach dem Abschluss des NSU-UA im Bundestag einen Ausschuss im Düsseldorfer Landtag gefordert. Doch ein knappes Jahr lang stießen sie auf eisige Ablehnung. Kaum überraschend, schließlich waren während der NSU-Taten sowohl SPD- als auch FDP-Innenminister am Werk, die – soviel hat der Bundestags-UA deutlich gemacht – vor allem durch Desinteresse an den Opfern auffielen. Umso zentraler wird daher die Frage sein, inwieweit sich die Mehrheit der Abgeordneten im UA für eine Aufklärung stark machten – auch wenn sie dabei eigenen ParteifreundInnen Fehlverhalten und Versagen attestieren müssen. Oder ob der Ausschuss – trotz aller gegenteiliger öffentlichen Bekundungen – zwischen Imagepolitik und parteipolitischem Hickhack zerrieben werden wird. Ein erster Indikator dafür, welche Richtung die vermutlich zwölf von ihren Fraktionen in den UA entsendeten Abgeordneten einschlagen werden, wird der Untersuchungsauftrag sein, der vom Landtag beschlossen werden muss. Die Piraten haben dazu schon einen weitreichenden Vorschlag gemacht: Sie beschreiben vier größere Komplexe, die anhand von zahlreichen Fragestellungen untersucht werden müssten: Die Bombenanschläge in der Probsteigasse im Januar 2001 und im Juni 2004 in der Keupstraße – zur Amtszeit von Rot-Grün und unter Innenminister Fritz Behrens (SPD); der Mord an Mehmet Kubaşık in Dortmund im April 2006 – zur Amtszeit der schwarz-gelben Landesregierung und unter FDP-Innenminister Ingo Wolf; sowie der unaufgeklärte Bombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn im Juli 2000, bei dem zehn osteuropäische Migrant_in­nen überwiegend jüdischen Glaubens zum Teil schwer verletzt wurden – und dessen Täter_innen bis heute nicht gefasst wurden.

Chancen und Grenzen

Angesichts der Tatsache, dass alle Parteien im Landtag, bis auf die Piraten, im Untersuchungszeitraum an der Landesregierung beteiligt waren und sich daher die Frage der politischen Verantwortungsübernahme dringend stellt, sollte der Ausschuss von Anfang an von einer breiten Öffentlichkeit begleitet werden, um die kleine Chance auf etwas mehr Aufklärung wirklich nutzen zu können. Eine weitere Schwierigkeit ist sicherlich, dass der Untersuchungsausschuss parallel zum Prozess vor dem OLG München stattfindet – und dem Ausschuss unter Verweis auf den laufenden Prozess und weitere Ermittlungen Akten auch verweigert werden können.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den bislang bekannt gewordenen Schredderaktionen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ebenso wie im Bundesinnenministerium und den VS-Landesämtern erscheint es zwingend notwendig, dass ein UA in NRW schon am Anfang beschließt, die Landesregierung aufzufordern, ein Aktenvernichtungs- und Datenlöschmoratorium für die Dauer des UA bei den zu untersuchenden Behörden anzuordnen. Sicherlich kommt das sehr spät – auch vor dem Hintergrund, dass seit dem Ende des Bundestags-UA jede Menge weitere Daten und Akten bei Bund und Ländern gelöscht bzw. geschreddert wurden. Dennoch muss das Problem direkt am Anfang adressiert werden. Und natürlich kann der UA im Landtag direkt einen Beweisbeschluss auf Beiziehung aller schon an den Bundestags-UA gelieferten Akten von Behörden aus NRW stellen – auch, um das bekannte Phänomen der verzögerten Aktenzulieferung am Anfang von Untersuchungsausschüssen zumindest ansatzweise zu lösen.

Dabei muss der Ausschuss sowohl die politisch Verantwortlichen im Innen- und Justizressort befragen als auch die Arbeit der an den Ermittlungen beteiligten Polizei- und Justizbehörden untersuchen, besonders in Hinblick auf den stigmatisierenden Umgang mit den Opferfamilien und den Anwohner_innen der Keupstraße. Die jahrelange Kriminalisierung von Opferangehörigen und Verletzten, die Ermittlungsführung und die Medienstrategie der Staatsanwaltschaft sowie der Einsatz von verdeckten Ermittlern auf der Keupstraße ist ebenfalls noch keineswegs ausführlich genug untersucht worden. Hier muss dringend die Frage von institutionellem Rassismus in der Polizei untersucht werden.

Die Rolle der Geheimdienste

Im Fokus des UA muss auch die Praxis der im NRW-Innenministerium angesiedelte „Abteilung 6 Verfassungsschutz“ stehen. Wichtige Rollen kommen dabei dem langjährigen Leiter des NRW-VS, Dr. Hartwig Möller und seiner Nachfolgerin Mathilde Koller zu. Möller hatte als Zeuge vor dem Bundestags-UA unter anderem erklärt, dass er über alle V-Mann Anwerbungen informiert gewesen sei und dass V-Mann-Führer regelmäßig versetzt worden seien, weil sie quasi unkontrollierbar seien. Bekanntermaßen galt auch beim NRW-VS das Prinzip „Quellenschutz vor Strafverfolgung“, das kriminelle V-Leute aus der Neonazi-Szene wie den Lünener Blood & Honour-Aktivisten Sebastian Seemann vor Polizeiermittlungen schützte (vgl. Kasten zu Dortmund).

Koller, die Möller nach dessen zehnjähriger Amtszeit im Juni 2009 ablöste, war im Frühjahr 2012 zurückgetreten. Sie hatte im Februar 2012 eine dienstliche Erklärung an den Generalbundesanwalt in Auftrag gegeben, wonach das Phantombild des mutmaßlichen Täters, das nach dem Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse am 19. Januar 1999 vom Vater der Familie gefertigt worden war, Ähnlichkeit mit einem bekannten und wegen eines Sprengstoffdeliktes vorbestraften Neonazi aus den Reihen der Kameradschaft Köln habe (vgl. Kasten Probsteigasse). Kurze Zeit später ging sie aus „persönlichen Gründen“ in den vorzeitigen Ruhestand.

Auch in NRW herrschte zwei Jahrzehnte lang die bundesweit einheitliche Linie der Geheimdienste und Innenministerien vor: Die Existenz von und eine Bedrohung durch bewaffnete Neonazi-Strukturen leugnen oder verharmlosen – selbst nachdem der Dortmunder Neonazi und ex-Söldner Michael Berger am 14. Juni 2000 drei Polizisten auf offener Straße erschoss und einen Monat später am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn eine Bombe explodierte. Die öffentlich vertretenen Einschätzungen des Verfassungsschutzes zur tatsächlichen Bedrohungslage durch neonazistische Gewalt waren immer völlig unangemessen.

Auch in den konkreten Ermittlungen zu den NSU-Taten waren die Geheimdienste alles andere als eine Unterstützung. So beschwerte sich einer der die Ermittlungen zum Keupstraßen-Anschlag leitenden Polizeibeamten Ende des Jahres 2006 gegenüber seinen Vorgesetzten in einem Vermerk, dass „seitens der anwesenden Herren sowohl des Landes- als auch des Bundesamtes für Verfassungsschutz keinerlei Beitrag geleistet wurde und alle Fragen in punkto Erkenntnisse oder möglichen Einsatzes von Vertrauensleuten nicht beantwortet wurden“.

Und nicht zuletzt hat der UA in NRW die Aufgabe, die beteiligten nordrhein-westfälischen Behörden zu den Ermittlungen nach dem Tod des neonazistischen V-Mannes „Corelli“ zu befragen, der im April 2014 in der Nähe von Paderborn überraschend an einer unerkannten Diabeteserkrankung verstorben sein soll. Sein Name und seine Telefonnummer befanden sich auf der sogenannten Garagenliste von Uwe Mundlos, mit dem „Corelli“ nachweislich schon 1995 Kontakt hatte. Außerdem ist ungeklärt, was der NRW-VS über den Umzug des vor dem OLG München angeklagten NSU-Helfers Carsten Schultze 2003 von Jena in die Nähe von Köln und später dann nach Düsseldorf wusste. Dass er in Düsseldorf studierte und welche politische Vergangenheit er hatte, wurde im Sommer 2004 von der linken Düsseldorfer Stattzeitung TERZ veröffentlicht.

Ohne öffentlichen Druck bewegt sich nichts

Dass parlamentarische Arbeit durch eine kritische Öffentlichkeit begleitet werden muss, ist eine Binsenweisheit und zeigt sich an der völlig unterschiedlichen Rezeption der Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse im sächsischen und im thüringischen Landtag. Und trotz aller berechtigten Skepsis gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Journalist_innen, eine engagierte Zivilgesellschaft, unabhängige Antifaschist_innen und eine kritische Öffentlichkeit müssen die Abgeordneten im Ausschuss kontinuierlich an die Forderung der Angehörigen der vom NSU Ermordeten und Verletzten nach Aufklärung erinnern – und Konsequenzen daraus einfordern. Das heißt ganz konkret, die öffentlichen Ausschusssitzungen zu besuchen, zu dokumentieren und zu kommentieren und diejenigen Parlamentarier_innen, die erkennbar aufklären wollen, zu unterstützen.