Corelli 2012 in Dortmund
Max Bassin

Neue Ermittlungen im Todesfall „Corelli“

BfV behindert Arbeit des Untersuchungsausschusses

Am 2. Juni 2016 machte der Mediziner Prof. Dr. Werner Scherbaum im NSU-Untersuchungsausschuss (PUA) des NRW-Landtags eine aufsehenerregende Aussage: Die tödliche Stoffwechselentgleisung, an der der V-Mann Thomas Richter alias „Corelli“ im April 2014 verstarb, könnte theoretisch von außen ausgelöst worden sein. Damit revidierte der Diabetes-Experte die zentrale Aussage seines 2014 für die Staatsanwaltschaft Paderborn erstellten Gutachtens.

Nachdem Thomas Richter am 7. April 2014 von seinem Vermieter und zwei Verfassungsschutz-MitarbeiterInnen in seiner Paderborner Wohnung tot aufgefunden worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Paderborn ein Todesermittlungsverfahren ein. Bei der Polizei Bielefeld wurde aufgrund der besonderen Brisanz des Falles eine Mordkommission eingerichtet. Die Obduktion des Leichnams und weitere Untersuchungen ergaben ein hyperglykämisches Koma als Todesursache.

Ein solches Koma wird durch einen absoluten Insulinmangel und die dadurch verursachte Überzuckerung des Blutes ausgelöst. Wird der Betroffene nicht medizinisch versorgt, stirbt er. Es ist die typische Folge eines nicht behandelten Typ-1-Diabetes. Thomas Richter war jedoch nicht als Diabetes-Kranker bekannt. Die Staatsanwaltschaft Paderborn beauftragte 2014 den renommierten Diabetes-Experten Scherbaum, die Frage zu beantworten, ob sich ein hyperglykämisches Koma durch Fremdeinwirkung verursachen lasse. Scherbaum kam zu dem Schluss, eine solche Substanz existiere nicht.

Folglich ging man davon aus, dass Richter an einer unerkannten Diabetes verstarb und verzichtete auf eine große toxikologische Untersuchung des Leichnams.
Vor dem PUA erläuterte Scherbaum nun, dass es drei Substanzen gebe, mit denen sich ein solches Koma auslösen lasse. Da zwei dieser Substanzen injiziert werden müssen, kommt im Fall Corelli nur die dritte Substanz, das Rattengift Varcor, in Frage. Es zerstört die Pankreas-Inseln in der Bauchspeicheldrüse, wodurch die Insulinproduktion unterbunden wird. Dies führt zur Übersäuerung des Blutes und zur tödlich verlaufenden diabetischen Ketozidose. Scherbaum erklärte, dass er die Aussage seines Gutachtens von 2014 heute nicht mehr treffen würde.

Die neuen Erkenntnisse veranlassten die Staatsanwaltschaft Mitte Juni, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Die asservierten Leichenteile sollen auf Rückstände der Substanzen untersucht werden.

Wie das BfV die Ermittlungen beeinflusste

Zwei Tage nachdem Richter tot aufgefunden worden war, trafen sich in Bielefeld VertreterInnen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der Staatsanwaltschaft und der Polizei, um den Fall zu besprechen. Richter lebte in Paderborn im Schutzprogramm des BfV und war mit Tarnpersonalien auf den Namen Thomas Dellig ausgestattet. Das BfV gab in der Besprechung den Klarnamen weiter. Als Ergebnis dieser Besprechung wurde festgehalten, dass die Daten auf den bei Richter aufgefundenen Laptops und Handys nach einer Datensicherung gelöscht würden. Außerdem nahm das BfV sichergestellte schriftliche Unterlagen, unter anderem von der Krankenversicherung des Toten, an sich und wollte auch ein Handy ausgehändigt bekommen. Das Handy verblieb aber bei der Polizei. Auf Initiative des BfV wurde vereinbart, Richter unter seinen Tarnpersonalien zu bestatten. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sagte vor dem PUA, er habe Bedenken geäußert, ob dieses Vorgehen nicht im Widerspruch zum Erbrecht stünde. Die BfV-VertreterInnen hätten erwidert, dass Richters Eltern tot seien und zu seinen Brüdern kein Kontakt mehr bestünde. Letzteres war eine Lüge.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wäre Richter unter seinem Tarnnamen Dellig beerdigt worden, ohne dass die Angehörigen vom Tod ihres Familienmitglieds und die Öffentlichkeit vom Tod des V-Manns Corelli erfahren hätten, wäre nicht ein Medienbericht über den Vorfall erschienen. Daraufhin meldeten sich die Brüder bei der Staatsanwaltschaft, die vom ursprünglichen Plan abrückte. Zwei Wochen nach dem Tod von Richter schaltete sich auch der Generalbundesanwalt ein, der den sofortigen Stopp der Datenlöschung veranlasste und die Polizei anwies, auf keinen Fall weitere Unterlagen an das BfV herauszugeben.

Die Ermittlungen der Bielefelder Polizei waren geprägt von Nachlässigkeit: In Richters Wohnung ließ man tagelang gefundene Laptops liegen, obwohl sich die Wohnungstür nicht mehr verschließen ließ. Vier externe Festplatten fand erst das BKA bei einer Durchsuchung. Kontakt- und Anruflisten auf Richters Handys oder die Laptopdaten wurden nicht ausgewertet, mit Richters Krankenkassen kein Kontakt aufgenommen und auch die BfV-MitarbeiterInnen nicht ausführlich vernommen. Mord sei nicht ihre Arbeitshypothese gewesen, rechtfertigte Meyer das Vorgehen. Man habe klären wollen, ob ein Fremdverschulden vorliege, dafür aber keine Anhaltspunkte gefunden.

Der V-Mann-Führer

Große Fragen wirft das Verhalten von Corellis langjährigem V-Mann-Führer auf. Der Sachverständige Jerzy Montag erklärte vor dem PUA, der V-Mann-Führer „habe nicht von Corelli lassen können“. Nach dessen Enttarnung wollte er mit ihm in eine gemeinsame Wohnung ziehen und diese komplett geheim halten. Zudem forderte er, dass Richter „auf Lebenszeit“ unter Tarnpersonalien leben solle, weshalb es im BfV zu Streit kam. Am 30. April, wenige Tage vor Richters Tod, wurde dem V-Mann-Führer laut Montag mitgeteilt „Du bist am Ende“. Ein Kontaktverbot wurde erlassen, das er aber missachtete. Nach Ansicht des PUA versuchte ebenjener V-Mann-Führer zwischen dem 5. und 7. April 2014 mehrfach, Richter auf dem Handy zu erreichen. Corelli hatte seinem V-Mann-Führer 2006 die „NSU/NSDAP-CD“ übergeben, die nach der NSU-Enttarnung im BfV nicht mehr auffindbar war. Eine solche von Corelli an einen anderen V-Mann weitergegebene CD war kurz vor seinem Tod in Hamburg aufgetaucht. Richter sollte eigentlich zu der CD befragt werden.

Streit zwischen BfV und PUA

Seit einigen Wochen sorgen ein im BfV aufgefundenes Handy und fünf SIM-Karten aus dem Besitz von Richter für erhebliche Aufregung, da sie bislang nicht ausgewertet und dem Sonderermittler Montag vorenthalten wurden. Handy und Karten wurden als „privat“ deklariert im Schrank von Corellis V-Mann-Führer aufgefunden. Mittlerweile hat sich die Zahl der zurückgehaltenen Handys Medienberichten zu Folge auf 23 erhöht.

Der PUA möchte diesen langjährigen V-Mann-Führer von Corelli als Zeugen vernehmen, doch das BfV verweigert hartnäckig eine Aussagegenehmigung. Deshalb eskalierte jüngst der Streit zwischen PUA und Bundesamt. Das BfV torpediere den Untersuchungsauftrag, hieß es aus dem Ausschuss.

Als dann am 1. Juli der PUA die mit dem Tod von Corelli befasste BfV-Abteilungsleiterin Dinchen Franziska Büddefeld vernehmen wollte, bestand das BfV darauf, dass die Zeugin verdeckt zugeführt und nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werde. Die Identität der Führungskraft müsse geschützt werden. „Wer für das BfV öffentlich Ausstellungen eröffnet und im Internet leicht recherchierbar ist, muss auch vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss öffentlich aussagen“, stellten die Abgeordneten klar. Die Vernehmung Büddefelds fand nicht statt.

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