„Strukturelles System der Selbstjustiz“

Misshandlungen in der Geflüchtetenunterkunft Burbach

Seit November 2018 läuft vor dem Landgericht Siegen der Prozess wegen systematischer Misshandlungen von Geflüchteten in einer Unterkunft in Burbach in den Jahren 2013 und 2014. Angeklagt sind Wachleute, Sozialbetreuer\_innen, Heimleitung und Beschäftigte der Bezirksregierung. Die Vorwürfe wiegen schwer: In sogenannten „Problemzimmern“ wurden Bewohner\_innen der Einrichtung zum Teil über Tage eingesperrt und misshandelt.

Seit November 2018 läuft vor dem Landgericht Siegen der Prozess wegen systematischer Misshandlungen von Geflüchteten in einer Unterkunft in Burbach in den Jahren 2013 und 2014. Angeklagt sind Wachleute, Sozialbetreuer_innen, Heimleitung und Beschäftigte der Bezirksregierung. Die Vorwürfe wiegen schwer: In sogenannten „Problemzimmern“ wurden Bewohner_innen der Einrichtung zum Teil über Tage eingesperrt und misshandelt.

Ein Blick zurück auf 2013. In Deutschland ist von dem, was zwei Jahre später „Sommer der Migration“ genannt werden wird, von „Krisenstäben“ und Stockbetten in Turnhallen noch wenig zu spüren. Die „Trains of Hope“ und die Geschichte von der „Grenzöffnung“, das gibt es noch nicht. Dennoch: Die Zahl an Menschen, die sich aus Krisenregionen auf der ganzen Welt auf den Weg machen, steigt. In Burbach, einer kleinen Gemeinde im Dreiländereck von NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz, wird eine ehemalige Kaserne zur Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete, einer von damals fünf in NRW. Betreiber wird der Essener Dienstleister European Homecare (EHC), der bundesweit Einrichtungen für Geflüchtete, Wohnungslose und andere Menschen am Rand der Gesellschaft unterhält.

EHC stellt sogenannte Sozialbetreuer_innen als Ansprechpartner_innen für die Bewohner_innen ein und beauftragt mehrere Subunternehmen mit Sicherheits- und Wachdiensten. Zuständige Verwaltung ist die Bezirksregierung Arnsberg. Im September 2014 wird dann Bildmaterial öffentlich, das Misshandlungen an in Burbach untergebrachten Asylsuchenden dokumentiert. Von Körperverletzungen und systematischen Misshandlungen ist die Rede.

Vier Jahre später, im November 2018, begann am Siegener Landgericht die juristische Aufarbeitung. Angeklagt waren 38 Personen: Wachleute, aber auch der Unterkunftsleiter, Sozialbetreuer_innen und Beschäftigte der Bezirksregierung Arnsberg. Es geht um mehr als 50 Taten, um Freiheitsberaubung, Nötigung, Diebstahl, Körperverletzung. Da kein ausreichend großer Gerichtssaal vorhanden ist, wird im Veranstaltungszentrum Siegerlandhalle verhandelt. Wer den Prozess beobachtet, merkt: Es ist kompliziert. Denn die Frage ist nicht nur: Wer hat in der Unterkunft Menschen eingesperrt und misshandelt? Sie lautet auch: Wer wusste davon und hat es nicht verhindert?

Selbstjustiz, Überforderung und Menschenhass

Bekannt geworden sind vor allem ein Video und ein Foto von Misshandlungen. Die Bilder erschrecken: Ein Foto zeigt einen männlichen Geflüchteten bäuchlings auf dem Boden liegend, die Hände auf dem Rücken gefesselt. In seinem Nacken steht der Fuß eines angeklagten Wachmanns, der mit erhobenem Daumen in die Kamera grinst. Ein anderer Wachmann kniet an der Fußseite. Das Video zeigt einen Bewohner der Unterkunft. Seine Hose und eine Matratze neben ihm sind voll mit Erbrochenem. Man hört ihn fragen: „Warum schlägst du mich?“, Stimmen antworten: „Ein guter Christ hält auch noch die andere Wange hin.“ Und: „Halts Maul, leg dich in deine Kotze und schlaf!“

Weitere dokumentierte Fälle zeigen: Mal wurden Bewohner nach Schlägereien in eines der „Problemzimmer“ gesperrt; mal, nachdem sie im Haus geraucht oder Alkohol getrunken hatten; mal, weil eine Flasche aus einem Fenster geflogen war; mal für Vorfälle, die gar nicht in der Einrichtung passiert waren. Der Staatsanwalt spricht von einem „strukturellen System“ der Selbstjustiz.

Der ehemalige Leiter der Unterkunft ist in einem abgetrennten Verfahren bereits verurteilt worden. Er hatte, wegen eines Deals mit der Staatsanwaltschaft, umfassend ausgesagt: dass er, mit Einverständnis seines Arbeitgebers EHC, die „Problemzimmer“ eingerichtet und festgelegt hat, wann und wie lange Menschen dorthin gebracht werden sollten. Dass er so den Ruf der Einrichtung habe verbessern, die häufigen Polizeieinsätze in der überbelegten Unterkunft habe beenden wollen. Dass er auch selbst Bewohner in die Zimmer gebracht habe, um sie von anderen zu trennen. Einschlüsse habe er aber, als er von ihnen erfuhr, untersagt — und die Augen verschlossen, als seine Anweisungen nicht eingehalten wurden.

Das Hauptverfahren gegen immer noch fast 30 Personen verläuft zäh. Einige Verteidiger_innen stellten Antrag um Antrag, um der Kammer — die alle Positionen doppelt besetzt hat, damit das Verfahren bei Ausfällen nicht platzt — Fehlverhalten nachzuweisen. Viele Angeklagte schweigen, und die, die aussagen, zeichnen unterschiedliche Bilder von ihrer Arbeit. Alle lassen die Zustände in der Unterkunft mindestens seltsam erscheinen. Einer sagte aus, dass die Wachleute ständig Dienste getauscht hätten, ohne dass dies in den Wachbüchern festgehalten worden sei. Ob das stimmt — unklar. Eine Angeklagte weinte, als sie erzählte, wie sie in eine Schlägerei zwischen mehreren Dutzend Bewohnern gelangte.

Stutzig geworden seien einige, als es darum ging, Menschen einzusperren. Eingegriffen, oder zumindest die Methoden hinterfragt, hat aber offenbar niemand. Auch die Beschäftigten der Bezirksregierung nicht, die ihr Büro gegenüber den „Problemzimmern“ hatten und nichts gemerkt haben wollen. Inkompetenz und Überforderung scheinen sich durch alle Ebenen gezogen zu haben.

Fragwürdige Unternehmen

Aber es geht nicht nur um Überforderung: Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass mehrere Wachleute Vorstrafen hatten. Und dass auch Rechte unter ihnen waren: WDR und Siegerlandkurier berichteten zuletzt im Februar, dass in der gemeinsamen Whatsapp-Gruppe Nachrichten mit rassistischen Inhalten ausgetauscht worden seien. Bis 2014 gab es Kontrollinstanzen für Wachpersonal in Unterkünften schlicht nicht — sie wurden erst als Konsequenz aus den Misshandlungen in Burbach eingeführt.

Dabei genügt manchmal ein Blick auf Facebook-Profile. Wie beim Angeklagten Herrn W., dessen Frau eines der in Burbach eingesetzten Sicherheitsunternehmen führte. Der gemeinsame Facebook-Account des Paares teilt Beiträge des rechten Hardliners Rainer Wendt und allerlei aufgebauschte „Nachrichten“ über angebliche Verbrechen von Migrant_innen. Das Paar ist auch heute in der Sicherheitsbranche tätig. Herr W. war früher Polizist.

Und auch European Homecare ist Teil des Problems: In Zeiten, in denen Kommunen unternehmerisch agieren und essenzielle Aufgaben outsourcen, um Kosten zu sparen, erfüllt der „soziale Dienstleister“ hoheitliche, staatliche Aufgaben. Wer bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand den Zuschlag haben will, muss auch billig sein. Kostendruck und Gewinnstreben machen sich dann zwangsläufig an der Qualität des Personals bemerkbar. 2014 wurden in NRW aus drei von EHC betriebenen Unterkünften Misshandlungen bekannt.

Und die Misshandelten? Sie tauchen bisher nur in den Akten auf. Von zweien ist bekannt, dass sie Deutschland wieder verlassen haben, ein weiterer ist unbekannt verzogen. Ihre Perspektiven wären für den Prozess wichtig. Dieser zieht sich derweil weiter in die Länge. Ob er die erwünschte Aufklärung wird leisten können, ist fraglich.

Weiterlesen

@infozentrale
Bayrischer Flüchtlingsrat