„Chance, nochmal hinzuschauen“

Ende des Prozesses gegen Stephan Ernst und Markus H. und Start des neuen Untersuchungsausschusses

Ein Strafprozess untersucht die individuelle Schuld der Angeklagten. Wie auch schon im Münchener NSU-Prozess zeigte aber auch der Prozess in Frankfurt, dass die juristische Aufarbeitung alleine nicht ausreicht, um die Dimensionen von rechtem Terror erfassen zu können.

Ein Strafprozess untersucht die individuelle Schuld der Angeklagten. Wie auch schon im Münchener NSU-Prozess zeigte aber auch der Prozess in Frankfurt, dass die juristische Aufarbeitung alleine nicht ausreicht, um die Dimensionen von rechtem Terror erfassen zu können. 

Stephan Ernst wurde am 28. Januar 2021 als Einzeltäter wegen des  Mordes an Walter Lübcke verurteilt, der Angriff auf Ahmed I. bleibt  un­gesühnt. Der Gerichtsprozess ließ viele Fragen offen — oder stellte  sie erst gar nicht. Ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag soll nun zur weiteren Aufklärung beitragen.

Schnell und monoton verlasen an diesem nasskalten Vormittag Ende Januar der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel und sein Kollege Christoph Koller das Urteil. Nach 45 Prozesstagen verurteilte der Fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Stephan Ernst 
wegen des Mordes an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Haftstrafe und behielt sich die Prüfung einer Sicherungsverwahrung vor. Das Gericht war davon überzeugt, dass Ernst am Abend des 1. Juni 2019 alleine nach Wolfhagen-Istha gefahren war, um Walter Lübcke auf der Terrasse seines Hauses zu erschießen.

Er sei überraschend aus dem Dunkeln an ihn herangetreten und habe ihn mit einem Schuss in den Kopf ermordet. Damit folgten die Richter der Version des ersten Geständnisses, das Stephan Ernst kurz nach seiner Festnahme abgelegt und kurz darauf widerrufen hatte. Sein vermeintlicher Unterstützer Markus H., der wegen psychischer Beihilfe und Waffendelikten angeklagt war, wurde im Falle der Beihilfe freigesprochen und lediglich wegen eines Waffendeliktes verurteilt. Das Gericht sah es weder als erwiesen an, dass H. großen Einfluss auf Ernsts politische Entwicklung hatte, noch, dass er von der Tatplanung wusste.

Drei Versionen, keine Klarheit

Die Staatsanwaltschaft hatte sich bei ihrer Anklage auf die Aussagen von Stephan Ernst und H.s ehemaliger Lebensgefährtin gestützt und scheinbar wenig eigene Thesen gebildet, um diese zu prüfen. Die Aussagen beider Personen erwiesen sich im Prozess als wenig belastbar. Ernst machte sich durch drei von ihm präsentierte Versionen der Tat unglaubwürdig. Sein Geständnis kurz nach der Festnahme, bei dem er angab, allein gehandelt, aber durch H. beeinflusst worden zu sein, korrigiert er dahingehend, er und H. hätten Lübcke lediglich bedrohen wollen, er sei mit H. zusammen nach Istha gefahren, und H. habe Lübcke aus Versehen im Streit erschossen. In der dritten Version, die Ernst insbesondere in der Befragung durch die Nebenklage vertrat, gab er an, die Tat gemeinsam mit H. geplant zu haben. Sie seien zusammen zum Haus des Kasseler Regierungspräsidenten gefahren und hätten ihn bedroht. Er (Ernst) habe ihn erschossen. Auf die Frage der Familie, was der letzte Anblick ihres Ehemanns und Vaters gewesen sei, antwortete Ernst: „Das Gesicht von H.“

Ernst inszenierte sich als Spielball seiner wechselnden Anwälte und gab sich besonders am Ende des Prozesses reumütig. Er wolle mittels des behördlichen Aussteigerprogramms gegen „Rechtsextremismus“ kämpfen und sicherte der Familie Lübcke zu, auch nach Prozessende für Antworten zur Verfügung zu stehen. Seine tränenreichen Aussagen wirkten aber von Beginn an unglaubwürdig, im Laufe des Prozesses verstrickte sich Ernst in Widersprüche und konnte an relevanten Punkten seine Behauptungen nicht untermauern. Auch der psychologische Gutachter charakterisierte Ernsts Aussageverhalten als berechnend und attestierte ihm ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit.

Die ehemalige Lebensgefährtin Lisa D. hatte in polizeilichen Vernehmungen ausgesagt, H. und Ernst seien sehr eng miteinander gewesen, Ernst sei eher ein „Macher“, H. der „Denker“. Unter anderem darauf hatte die Staatsanwaltschaft ihre Beschreibung des Verhältnisses zwischen Ernst und H. und ihre These von der Beihilfe gestützt. Bei ihrer Aussage vor Gericht revidierte D. ihre Angaben. H.s Verteidigung entkräftete in der Befragung ihre Anschuldigungen, indem sie diese vor dem Hintergrund eines laufenden Sorgerechtstreits als taktisch motiviert angriff.

Dass H. freigesprochen wurde, war besonders für die Angehörigen des Ermordeten enttäuschend. Diese waren bis zum Schluss davon überzeugt, dass H. an der Ermordung Lübckes beteiligt war. Hierfür sah das Gericht jedoch keine Beweise, auch weil an den relevanten Punkten nicht ermittelt worden war. Wegen der von Ernst behaupteten illegalen Schießübungen im Wald wurden erst während des laufenden Prozesses Nachermittlungen angeordnet, die Polizisten fanden aber an den von Ernst angegebenen Stellen keine Spuren mehr. Auch hat Ernst behauptet, nach seiner letzten Straftat im Jahr 2009, dem Angriff auf eine 1.-Mai-Kundgebung des DGB in Dortmund, aus der Szene ausgestiegen zu sein und erst wieder durch die Freundschaft zu H. und unter dessen Einfluss „radikalisiert“ worden zu sein. Es stellte sich jedoch anhand eines V-Mann-Berichts des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz heraus, dass er noch im Jahr 2011 an einer Sonnenwendfeier von Thorsten Heise teilgenommen hatte. Obwohl sich das entsprechende Schriftstück in den Akten befand, wurde dieser Tatbestand nicht etwa von der Staatsanwaltschaft, sondern von H.s Verteidiger Björn Clemens (vgl. LOTTA #79, S. 22 ff.) in den Prozess eingeführt, um auf Ernsts kontinuierlichen Kontakt zur Szene hinzuweisen und damit seinen Mandanten zu entlasten. Ernst hatte zudem behauptet, erst durch H. das Interesse an Schützenvereinen entwickelt zu haben, hatte aber schon vor dem Wiedertreffen mit H. seiner Therapeutin von seinem Vorhaben, im Schützenverein mit dem Bogenschießen zu beginnen, berichtet.

H. schwieg zu den meisten Anklagepunkten im Gericht und äußerte sich nur zu den ihm vorgeworfenen Waffendelikten. Ernsts widersprüchliche Angaben, die fehlenden Ermittlungen und H.s Schweigen führten letztendlich dazu, dass sich im Gerichtsverfahren keine klare Version der Geschehnisse rund um den Mord an Walter Lübcke herauskristallisierte.

Schwere Enttäuschung für Ahmed I.

Stephan Ernst gab sich in Bezug auf den Mord an Walter Lübcke redselig, die eindeutige DNA-Spur am Hemd des Opfers ließ hier aber auch keinen Spielraum. Den Angriff auf Ahmed I. —  der als Geflüchteter damals in der Erstaufnahmeunterkunft in Lohfelden lebte —  bestritt er bis zum Schluss und beantwortete keinerlei Fragen des Nebenklageanwalts Alexander Hoffmann. Die an dem Messer in seinem Keller gefundene DNA-Spur war von zu geringer Qualität, als dass sich daraus hätte belegen lassen, dass das Gewebe von Ahmed I. stammte. Der Sachverständige hatte zwar explizit darauf hingewiesen, dass dies nicht auszuschließen sei und die Übereinstimmungen auffällig seien, für eine exakte Bestimmung sei die Spur aber zu schwach gewesen. Bei Ernst war zudem auf einem USB-Stick eine Quittung über den Kauf eines Messers aus der gleichen Serie gefunden worden, die den Kauf auf zwei Wochen nach der Tat datierte. Das Gericht ging schon im Dezember davon aus dass das Messer damit nicht als Tatwaffe in Betracht käme und ließ alle weiteren Beweise außenvor.

Nebenklageanwalt Hoffmann hingegen hatte eine forensische Untersuchung des USB-Sticks beantragt, das Gericht hatte dies aber abgelehnt. Hoffmann verwies darauf, dass Ernst konspiratives Arbeiten in seiner Sozialisation in der Neonazi-Szene gelernt habe und hierzu auch Notizen in seinen Unterlagen gefunden worden seien. Ernst habe, so Hoffmann, eventuell ein zweites Messer gekauft, um die Tat zu verschleiern. Auch habe Ernst die Passwörter für weitere verschlüsselte Datenträger nicht herausgegeben. Ernst selbst hatte angegeben, von den Geschehnissen um die „Kölner Silvesternacht“ aufgebracht gewesen zu sein, durch das Viertel gezogen zu sein und Wahlplakate zerstört zu haben. Seine Erregung lässt sich auch aus den Textnachrichten rekonstruieren, die er an seine Mutter geschrieben hatte. Er selbst brachte auch das Datum des Angriffs, den 6. Januar 2016, ins Spiel. Die Befragung der Verantwortlichen der Parteien ergab jedoch, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Plakate im Stadtteil Forstfeld hingen. Ernst könnte also diese Geschichte als Deckerzählung genutzt haben, um den Angriff auf Ahmed I. zu verschleiern. Wichtig ist auch der Fakt, dass Ernst in der Vergangenheit immer wieder mit Messern straffällig in Erscheinung getreten ist oder bei Straftaten ein Messer dabei hatte. So stach er zum Beispiel im Jahr 1992 einen Imam auf der Toilette des Wiesbadener Hauptbahnhofs nieder.

Ahmed I. hatte fünf Jahre auf die Gelegenheit gewartet, als Opfer einer rassistischen Straftat anerkannt zu werden, dass ihm zugehört wird und er Gerechtigkeit erfährt. Stattdessen wurde er bei seiner Verhandlung vom Vorsitzenden Richter und von Ernsts Verteidigern gedemütigt. Richter Sagebiel unterbrach Ahmeds Aussage nach wenigen Sätzen, konfrontierte ihn mit Detailfragen zum Ablauf und zu seinen Täterbeschreibungen und befragte ihn nach intimen Details der Spätfolgen des Angriffs. Er schritt auch nicht ein, als sich H. breit grinsend über Ahmed I.s Verletzungen amüsierte oder Ernst Anwälte Ahmed I. unterstellten, Kapital aus seinem Opferstatus schlagen zu wollen. Wie schon bei den polizeilichen Ermittlungen nach dem Angriff musste Ahmed I. auch Jahre später im Prozess wieder gegen Rassismus des Staatsapparates kämpfen.

Während des Prozesses stellte sich heraus, dass Ernst im Zuge der Ermittlungen nach dem Angriff auf Ahmed I. von der Polizei aufgesucht worden war. Ihm wurden aber nur wenige Fragen gestellt, zudem wurde sein Fahrrad begutachtet. Obwohl er sowohl als vorbestrafter Messertäter als auch als rechter Straftäter bekannt war und kein belastbares Alibi präsentierte, folgten keine weiteren Ermittlungsschritte. Wie in so vielen anderen Fällen erschien den Ermittlungsbehörden auch beim Angriff auf Ahmed I. alles andere wahrscheinlicher als eine rassistische Tat, möglicherweise ein folgenschwerer Fehler. Denn wenige Jahre nach dem fast tödlich verlaufenen Angriff auf Ahmed I. wurde derjenige Mann ermordet, der für die Einrichtung der Unterkunft, in der Ahmed I. damals lebte, in politischer Verantwortung stand und dafür öffentlich im Internet angefeindet wurde.

Umfeld und Behörden

Dass Stephan Ernst als Einzeltäter betrachtet wird, liegt an mehreren falschen politischen Einschätzungen der Behörden und dem immer noch vorherrschenden falschen Verständnis von rechtem Terror. Der Verfassungsschutz gab an, bei Stephan Ernst handele es sich um einen „abgekühlten Rechtsextremisten“. Er sei nach 2009 nicht mehr in Erscheinung getreten — was mittlerweile widerlegt ist. Wie bereits erwähnt, nahm Ernst im Jahr 2011 an der Sonnenwendfeier bei Heise teil, danach war er in der rassistischen Mobilmachung aktiv und nahm bis zum Mord an Walter Lübcke an Demonstrationen und Stammtischen der AfD teil. Er war auf Demonstrationen von KAGIDA und folgte deren Aufruf zur Teilnahme an der Bürgerversammlung in Lohfelden, bei der Walter Lübcke sprach. Er kaufte Waffen und verkaufte sie an seine Arbeitskollegen. Sein Name taucht elfmal in demjenigen „Geheimbericht“ auf, in dem der hessische Verfassungsschutz über Verbindungen hessischer Neonazis zum NSU berichtete, wie durch eine Klage des Journalisten Dirk Laabs bekannt wurde. Im Widerspruch zu der „abgekühlt“-These steht auch, dass Ernst in einem handschriftlichen Vermerk eines Verfassungsschutzmitarbeiters als „brandgefährlich“ beschrieben wurde. Die Erzählung von „Ausstieg“ und „Reradikalisierung“ übernahm auch die Staatsanwaltschaft.

Nicht erkannt wird dabei, dass die extreme Rechte in den letzten Jahren einen strukturellen Wandel vollzogen hat und die rassistische Mobilisierung ein Bindeglied geschaffen hat zwischen extrem rechten Spektren und dem bürgerlichen Rassismus. Diese Entwicklung schlug sich nicht nur in zahlreichen Demonstrationen, Hetzkommentaren im Netz und Wahlerfolgen der AfD nieder, sondern auch in einer Welle rassistischer Gewalt. Die Sprengkraft dieser Melange wurde verharmlost. Der Verfassungsschutz ordnete weder die AfD noch die rassistische Mobilisierung als Gefahr ein. Damit zeichnete sich erneut ab, was spätestens nach den rassistischen Hetzjagden von Chemnitz 2018 offensichtlich wurde: die Nähe zwischen Verfassungsschutz und den wieder erstarkenden rechten Kräften. Die hessische Landesregierung antwortete 2015 auf einen Berichtsantrag der SPD zu den GIDA- Protesten in Hessen: „Bei der Teilnahme von Rechtsextremisten an den genannten Veranstaltungen kann in Einzelfällen eine versuchte Einflussnahme auf bürgerliche Veranstaltungsteilnehmer mit dem Ziel, diese für rechte Ideologien zu gewinnen, nicht ausgeschlossen werden.“
Stephan Ernst steht exemplarisch dafür, dass die rassistische Mobilisierung eine neue Gelegenheitsstruktur bot, Rassismus ausleben zu können. Gerade weil sie die Zuschreibung von Bürgerlichkeit hatte. Er führte nur aus, was die Menge forderte: den Galgen für den „Volksverräter“ (vgl. LOTTA #80, S. 24 ff.). Die Behörden hätten mit dieser Erkenntnis arbeiten und zum Beispiel eine Reihe von Hausdurchsuchungen in der extrem rechten Szene Kassels durchführen können, um Ernsts aktuelles Umfeld und den Einfluss der rassistischen Mobilisierung auf seine Taten zu beleuchten. Stattdessen folgte man seinem Narrativ.

UNA 20/1

Parallel zur Prozesseröffnung beantragten die Fraktionen der Die Linke, SPD und FDP einen Untersuchungsausschuss, um mögliche Fehler und Fehlschlüsse der Behörden in Bezug auf Stephan Ernst und Markus H. zu untersuchen. Ziel ist es, den politischen Werdegang und das Umfeld der beiden zu untersuchen. Der Ausschuss wurde — anders als der NSU-Untersuchungsausschuss — einstimmig eingesetzt. Die CDU hielt den Untersuchungsausschuss zwar für überflüssig, da sie sich ausreichend durch das Innenministerium informiert fühle, übernahm aber dennoch den Vorsitz. Der Ausschuss musste lange warten, um seine Arbeit aufnehmen zu können, da das Gericht die Akten bis zum Urteil gesperrt hatte. Nun aber laufen die öffentlichen Sitzungen an, die erste Anhörung von Sachverständigen fand kurz vor Ostern statt.

Es bleibt die Frage, ob die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in diesem Untersuchungsausschuss mehr Willen an den Tag legen als beim letzten (vgl. LOTTA #69, S. 52 ff.), geht es doch schließlich um die Ermordung eines Politikers. Bisher schreibt sich seitens der Regierung aber genau der Kurs fort, den man aus dem NSU-Komplex kennt: Schutz der Behörden, Salamitaktik und ein Herunterspielen von Rassismus und neonazistischer Gewalt. Dabei gilt es herauszuarbeiten, was die Taten des Kasseler Neonazi-Milieus, die Nichtverfolgung durch die Strafbehörden und die Deckung und Finanzierung des Verfassungsschutzes für Betroffene und potenzielle Opfer bedeu(te)ten und endlich die Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Hoffnung darauf ist allerdings gering, Hessen ist eben auch Hessen.

Dennoch bietet der neue Untersuchungsausschuss neue Gelegenheiten, die Behörden mit ihren Handlungen zu konfrontieren und der kritischen Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Ahmed I. in seinem Pressestatement nach dem Prozess: „Für mich ist es wichtig, was die Menschen sagen, nicht nur, was die Richter sagen. Viele sind überzeugt, dass es Stephan Ernst war. Wichtig ist, dass die anderen Menschen erkennen, dass es eine rassistische Tat war und dass niemand wegschaut. Ich frage mich: Wenn ein so großer Prozess mit so vielen Verhandlungstagen und mehr als sechs Monaten Verhandlungsdauer es nicht geschafft hat, viele Fragen zu beantworten, wie soll es dann ein Untersuchungsausschuss schaffen? Die Abgeordneten müssen sich wirklich große Mühe geben. Sie müssen eine bessere Arbeit machen. Es ist eine Chance, nochmal hinzuschauen. Ihr müsst das gut machen. Zu dem Untersuchungsausschuss sage ich: Nehmt mich ernst. Schaut mich an. Hört mir zu. Die Polizei hat Fehler gemacht.“

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