Tatort Porz — Keine Ruhe nach dem Schuss

CDU-Politiker wegen rassistischer Tat zu Haftstrafe verurteilt

Zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte das Kölner Landgericht den CDU-Kommunalpolitiker Hans-Josef Bähner am 10. Januar wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung Der Mann hatte am 29. Dezember 2019 in Köln-Porz vier junge Männer erst rassistisch beleidigt und dann auf einen von ihnen aus nächster Nähe geschossen (siehe hierzu auch LOTTA #82, S. 58 ff.). Erst zwei Jahre später kam es zur Anklage und zum Prozess gegen ihn.

Krys M. habe großes Glück gehabt, dass der abgegebene Schuss ihn nicht im Kopf oder anderswo getroffen und somit getötet oder noch schwerer verletzt habe, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Ernst in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Ein Freund hatte Krys in dem Moment, als Bähner schoss, weggezogen, so dass das Geschoss nur seine Schulter traf. Als strafverschärfend wertete das Gericht das rassistische Motiv: „Bähner hat niemals geschossen, weil es Migranten waren, aber er hat sich gedacht, es handelt sich wohl um Menschen mit Migrationshintergrund, die er nicht in der Nähe seines Grundstücks haben wolle“, sagte Staatsanwalt Sinan Sengöz in seinem Plädoyer. Er müsse weder Professor noch Politiker sein, um zu erkennen, dass es rassistisch konnotierte Beleidigungen waren, die dem Schuss vorausgingen: „Bähner wollte (…), dass explizit Menschen mit dieser vermeintlichen, angenommenen Herkunft von seinem Grundstück verschwinden.“

Krys und seine Freunde waren sehr erleichtert. Nach der endlos langen Zeit bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung und dem Verlauf des Prozesses hatte niemand mit einem so klaren Urteilsspruch gerechnet. „Natürlich ist es wichtig, dass im Urteil festgehalten wird, dass Bähner aus einem rassistischen Motiv gehandelt hat. Es ist nicht einfach so, ohne Grund passiert, dass so ein Typ mit einer Waffe in der Hand auf einen zukommt. Er hätte auch das Ordnungsamt rufen können, wenn wir ihm zu laut gewesen sind“, meint Krys. Im Sinne der Generalprävention sei es unabdingbar, den Angeklagten zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu verurteilen, hatte der Staatsanwalt gefordert. Eine Bewährungsstrafe sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln, wenn ein waffenaffiner Mensch mit teils „xenophobem und ausländerfeindlichen“ Weltbild Ruhestörung mit Waffengewalt und Selbstjustiz löst, weil die deutsche Polizei angeblich nichts tue.

Erfolgreich gegen Täter-Opfer-Umkehr

Dass das rassistische Tatmotiv in diesem Prozess eine entscheidende Rolle spielte, ist vor allem ein Erfolg der Betroffenen. In den Medien war zunächst ein völlig anderes Bild von der Nacht gezeichnet worden. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte Krys kurz nach der Tat als „polizeibekannt“ stigmatisiert, während Medienanwalt Ralf Höcker, Gründer der Werte­union und AfD-Freund, erfolgreich dafür sorgte, dass der Name des CDU-Politikers zunächst gar nicht bekannt wurde und in der Presse nur von einem 72-jährigen Mann die Rede war. Gegen die Diffamierung und die Täter-Opfer-Umkehr setzten sich die Betroffenen öffentlich zur Wehr. „Ich war stinksauer“, erzählt Krys, „da liegst du mit einer Schussverletzung im Krankenhaus und dann liest du so eine Scheiße in der Zeitung! Wie kann man so etwas schreiben, ohne mich zu fragen? (…) Ich bin fast vom Glauben abgefallen, was die für einen Müll da abgelassen haben, von wegen polizeibekannt! Ich habe dann in der Redaktion angerufen und das richtig gestellt. Tatsächlich war ich mal verprügelt worden, hatte Strafanzeige gestellt und war als Zeuge vernommen worden. Das war alles. Bei polizeibekannt denkt man doch unwillkürlich an Drogenkriminalität.“

Bähner selbst hatte schon in der Tatnacht versucht, den Schuss den jungen Männern in die Schuhe zu schieben. Er habe die Waffe in seinem Garten gefunden, erklärte er den ersten Beamten am Tatort. Tatsächlich erwies sich dies schnell als Lüge, als Polizist:innen die Originalverpackung der Waffe in Bähners Keller fanden. Wegen dieser falschen Anschuldigung wurden auch die vier Betroffenen auf Schmauchspuren untersucht. Laut Gutachter kam aber nur Bähner als Schütze infrage, denn nur an seinen Händen wurden große Mengen Schmauchspuren festgestellt. Und nicht nur das: Bähner hatte aus nächster Nähe, das heißt aus einer Distanz von maximal fünf Zentimetern, auf Krys geschossen.

In der Verhandlung wurde außerdem deutlich, was bislang lapidar als „Besitz von fünf Waffen und Munition“ bekannt war: Im ganzen Haus fanden die Polizist:innen Waffen sowie 80 kg Munition und Schwarzpulver, mehrere Revolver, Pistolen und zwei Langwaffen, zwei davon im Schlafzimmer. Allein in der Nachttischschublade Bähners lagen mindestens 50 Patronen, die zu der mutmaßlichen Tatwaffe passten. Der Keller war ein regelrechtes Waffen- und Munitionslager, der Großteil davon frei zugänglich. Bähner ist seit vielen Jahren Sportschütze und ein Waffenfetischist, der die Waffen eben nicht nur zu Sportzwecken nutzte, sondern offenbar auch willens und in der Lage war, sie gegen Menschen einzusetzen.

Attacken durch Verteidiger

Auch wenn das Urteil des Kölner Landgerichts keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Betroffenen und der Schuld des Angeklagten ließ, war das Gericht während des gesamten Verlaufs der Hauptverhandlung nicht in der Lage, anerkennend und respektvoll mit den schwerwiegenden Folgen der Tat für die Betroffenen umzugehen. Obwohl sie immer noch unter den Folgen der Gewalttat litten, ließ der Vorsitzende Richter die diskriminierenden Befragungen und Attacken durch die Verteidiger des CDU-Politikers zu. Die Auseinandersetzung mit den Konsequenzen für die Opfer und den gesellschaftlichen Hintergründen rassistischer Gewalt seitens des Gerichts fehlte völlig. Stattdessen wurde nach Hinweisen auf eine körperliche Auseinandersetzung gesucht, die den Täter hätte entlasten können — anstatt danach zu fragen, warum ein Kommunalpolitiker, Trainer am Schießstand, Besitzer einer großen Menge Waffen und Munition und Follower von AfD-Politiker:innen, zur Waffe greift und auf Jugendliche schießt, nur weil sie ihn stören. Zudem hatte das Gericht das Verfahren erst fast zwei Jahre nach der Tat eröffnet. Die Justiz maß der Aufklärung des rassistischen Anschlags offenkundig wenig Bedeutung bei.

„Was ich nie erwartet hätte und besonders empörend fand, war, im Prozess wieder mit Rassismus konfrontiert zu werden und das Gefühl zu haben, du sitzt auf der Anklagebank“, sagt Krys. Tatsächlich lief der Auftakt des Prozesses im November zunächst ganz im Sinne des Täters. Bähner bestritt das rassistische Motiv. Er versuchte, die Glaubwürdigkeit der Betroffenen zu erschüttern und sich selbst als Opfer darzustellen. Er ließ seine Anwälte eine schriftliche Erklärung verlesen und verweigerte jede Aussage zum Tatgeschehen. Die Verteidigung setzte die Täter-Opfer-Umkehr auch an den folgenden Prozesstagen fort. Die Befragungen der Betroffenen glichen einem Kreuzverhör. Die Zeugen wurden dabei in aggressiver, empathieloser Weise unter Druck gesetzt und herabgewürdigt. „Wir waren alle schockiert und fühlten uns, als wenn wir geschossen hätten“, erinnert sich Krys. Bähners Verteidiger bezeichneten die jungen Männer als Lügner und verhöhnten sie, als diese von bleibenden Folgen und dem Schock in der Tatnacht berichteten. „Ich habe nicht verstanden, warum der Richter die Angriffe der Verteidiger überhaupt zugelassen hat“, sagt Krys. Doch die Zeugen ließen sich davon nicht beirren und blieben bei ihrer Darstellung des Geschehens.

Ermittlungslücke Rassismus

Obwohl alle unmittelbaren Tatzeugen glaubhaft und übereinstimmend aussagten, dass der Angeklagte sie mit ausländerfeindlichen Beleidigungen belegt und es keine körperliche Auseinandersetzung gegeben hatte, bevor der Schuss fiel, stand bei der Befragung der Polizeizeugen in der Hauptverhandlung die Frage nach der vom Täter behaupteten Notwehrsituation im Vordergrund. Dabei hatte Krys bereits in seiner ersten Vernehmung in der Tatnacht im Krankenhaus von rassistischen Beleidigungen des Täters berichtet. Doch dem maßen die Ermittler:innen keine größere Bedeutung bei. Dabei ist die Frage nach dem Motiv für die Aufklärung von Verbrechen immer zentral. Erst als der WDR über die rassistischen Facebook-Posts Bähners berichtete, geriet die Kölner Kripo unter Druck. Eine Polizeizeugin sprach von „Thermik“ in der Dienststelle. Bähner hatte seit Jahren rechte und rassistische Inhalte sowie Posts zu Selbstbewaffnung und -verteidigung geliket, berichtete der WDR und stützte sich auf Recherchen eines antifaschistischen Projekts. Nach dem TV-Bericht waren die Facebook-Posts gelöscht — von wem, blieb unklar. Hier zeigte sich sehr deutlich die Ignoranz des Leiters der Mordkommission, der in den Posts keine Anhaltspunkte für ein rechtsextremes oder rassistisches Tatmotiv sah. Er sei selbst kein Experte, wenn es um politisch motivierte Kriminalität gehe. Er war gar nicht auf die Idee gekommen, den Staatsschutz hinzuzuziehen, musste er bei seiner Vernehmung einräumen. Die von Bähner auf seinem Facebook-Profil veröffentlichten rechtsradikalen und rassistischen Aussagen, in denen gegen Geflüchtete gehetzt wurde, verharmloste der Ermittler als „grenzwertig kritisch“.

Bähner zeigte während des Abschlussplädoyers, wie auch im gesamten Prozessverlauf, keinerlei Zeichen von Reue. Seine Anwälte forderten Freispruch. Und das trotz seines bereits bei Prozessbeginn vorgetragenen Teilgeständnisses, der Beleidigungen, des illegalen Waffenbesitzes und der Schussabgabe. Doch damit nicht genug: Das Abschlussstatement seiner Verteidigung war gekennzeichnet von erneuten Angriffen und Herabwürdigungen gegen die Betroffenen. Auch Polizei, Justiz und die zahlreichen solidarischen Unterstützer:innen des Angeschossenen wären einer Verschwörung gegen ihn aufgesessen. Glücklicherweise folgte das Gericht dieser Erzählung nicht und verurteilte Bähner. „Drei Jahre und sechs Monate Knast ohne Bewährung halte ich für gerecht. Die Frage ist jetzt natürlich, ob er die Strafe tatsächlich absitzen muss oder ob er nur zum Schlafen in den Knast muss und morgens wieder nach Hause gehen kann, aber immerhin besser als nichts“, lautet das Resümee von Krys.

Das Urteil ist beileibe nicht selbstverständlich. Erst seit 2015 ist in §46 Strafgesetzbuch geregelt, dass „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Doch bisher wird Rassismus von der Justiz nur selten wahrgenommen, nicht einmal im Urteil des Oberlandesgerichts München zum NSU-Komplex wurde das rassistische Motiv hervorgehoben. In Fall Porz ist es Betroffenen und Initiativen gelungen, die Ruhe nach dem Schuss zu durchbrechen und eine Täter-Opfer-Umkehr zu verhindern, durch Aktionen auf der Straße, vor Gericht, eine solidarische Prozessbegleitung und eine kritische Öffentlichkeitsarbeit. „Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt anders gekommen ist als erwartet, auch über die Unterstützung, die wir die ganze Zeit hatten“, meint Krys.

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