Protestfotografie FFM

Von Skandal zu Skandal

Der Umgang mit extrem rechten Vorfällen in Hessen

„Wer gegen die Nazis kämpft, der kann sich auf den Staat nicht verlassen“. Auf kaum ein anderes westdeutsches Bundesland passt der Satz von Esther Bejarano so gut wie auf Hessen, ist dieses Bundesland doch in den vergangenen zehn Jahren zum Synonym für einen skandalösen staatlichen Umgang mit rechter Gewalt geworden.

„Wer gegen die Nazis kämpft, der kann sich auf den Staat nicht verlassen“. Auf kaum ein anderes westdeutsches Bundesland passt der Satz von Esther Bejarano so gut wie auf Hessen, ist dieses Bundesland doch in den vergangenen zehn Jahren zum Synonym für einen skandalösen staatlichen Umgang mit rechter Gewalt geworden.

Die Landesregierung reagiert vor allem mit Beschwichtigungen und Lippenbekenntnissen. Die Betroffenen müssen gemeinsam mit ihrem Umfeld und Verbündeten mühsam um Aufklärung kämpfen. Sie versuchen, durch Eigeninitiative und Vernetzung aus der Passivität auszubrechen und sich gegen die Zustände zu wehren. Eine grundlegende gesellschaftliche Debatte über Rassismus bleibt derweil aus.

„Hessen, das neue Sachsen?“, fragte eine Twitter-Nutzerin im Januar 2019, nachdem die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız zum wiederholten Mal ein Drohschreiben des NSU 2.0 erhalten hatte. Die Frage zielte vor allem auf Rassismus innerhalb der Polizei und Verbindungen zu Neonazis ab, denn die Drohschreiben sollen auf Datenabfragen im 1. Polizeirevier in Frankfurt fußen. Parallel flogen zu dieser Zeit immer mehr Chatgruppen innerhalb der hessischen Polizei auf, in denen rassistische, anti­semitische und sexistische Nachrichten und Bilder geteilt und kommentiert wurden. Die Zusammenhänge erhielten unter dem Begriff „hessischer Polizeiskandal“ große mediale Aufmerksamkeit. Unter dem Eindruck der rassistischen Anschläge von Hanau, des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und des Mordanschlags in Wächtersbach verstärkte sich das Misstrauen gegenüber der Polizei mit jeder neu entdeckten Chatgruppe.

Schon im NSU-Komplex schuf die sog­e­nannte Causa Temme eine große Skepsis gegenüber den Behörden, besonders dem Geheimdienst. Bis heute ist die Frage unbeantwortet, was der damalige VS-Mitarbeiter Andreas Temme während des Mordes an Halit Yozgat im Internetcafé der Familie Yozgat machte. Dass der als „NSU-Akten“ titulierte Geheimbericht des hessischen Geheimdienstes zuerst für 120, nun für 30 Jahre unter Verschluss bleiben soll, ist einer der Tiefpunkte in der Aufarbeitung.

(K)ein Polizeiskandal

Seit 2018 wurden von mehreren hessischen Dienstcomputern — unter anderem im 1. Polizeirevier in Frankfurt sowie in Wiesbaden — persönliche Daten von Personen abgerufen, die Drohschreiben des NSU 2.0 erhielten. Adressiert waren die weit über 100 Schreiben an mehrheitlich weibliche Personen, die aufgrund ihres politischen Engagements in der Öffentlichkeit standen. Zeitgleich wurde in Hessen gegen etwa 100 Polizist*innen wegen Chatgruppen mit extrem rechten Inhalten ermittelt. Hierbei ging es um Bilder wie jenes eines Polizeianwärters, auf dem jüdische Menschen in einem Deportationszug zu sehen waren, verbunden mit der Botschaft „Genieß das Leben in vollen Zügen.“ Ein Polizist aus Kirtorf soll in einem Chat Hitler-Bilder geteilt haben. Er und sein Bruder wurden auch bekannt, da ihnen vorgeworfen wurde, auf einer Kirmes rassistische Parolen gerufen zu haben. (Siehe LOTTA #74 „Tiefe moralische Verkommenheit“, S. 33 ff).

Die Konsequenzen für die Teilnehmer*­innen der Chats waren unterschiedlich. Der erwähnte Polizeianwärter sowie die fünf weiteren Beteiligten wurden entlassen. In Frankfurt wurde nach Bekanntwerden einer Chatgruppe das SEK aufgelöst, die Polizist*innen wurden versetzt. Die Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden, endeten oftmals mit Freisprüchen, da die Chats als nicht-öffentlicher Raum gewertet wurden. 93 Disziplinarverfahren wurden eingeleitet. Über den Stand und Ausgang der disziplinarrechtlichen Maßnahmen lassen sich nur wenige Informationen finden. So resümiert der Bericht der Kommission „Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft“: „Wegen des Verdachts von Beamtenpflichtverletzungen aufgrund rechtsextremistischer Gesinnung wurden [im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.04.2021. Anm.d. Verf.] 93 Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit Stand vom 30. April 2021 waren hiervon 39 Verfahren abgeschlossen und 33 ausgesetzt. Bei 21 Verfahren laufen noch disziplinarrechtliche Ermittlungen.“ Aktuellere Zahlen wurden bislang nicht veröffentlicht.

Wenn du mal nicht weiter weißt, …

Das Innenministerium geriet während der Vorgänge immer wieder unter Druck, auch wegen seiner Informationspolitik. Innenminister Peter Beuth (CDU) blieb dennoch seiner Linie treu, weitestgehend nur zu sagen, was ohnehin schon bekannt war. Dies führte dazu, dass Betroffene und Parlamentarier*innen vieles erst aus der Presse erfuhren. Konsequenzen folgten kaum oder waren wie bei der Auflösung des SEK in Frankfurt eine Inszenierung vermeintlicher Stärke oder Handlungsfähigkeit. So auch, als 2020 der Landespolizeipräsident Udo Münch in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Beuth gab an, er sei von Münch erst Monate später über Details zu den Datenabfragen im NSU 2.0-Komplex informiert worden. Statt den vielen Forderungen nach Rücktritt nachzukommen, arrangierte Beuth drei öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Er holte sich Wissenschaftler*innen zu Hilfe und gab eine Studie in Auftrag, bei der sich Polizist*innen selbst politisch einschätzen sollten. Das Ergebnis passte trefflich: Fast alle Polizist*innen seien Demokraten, unter die sich „extremistische“ Einzelfälle mischten. Die Studie wurde allerdings von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats hart kritisiert und als unbrauchbar beschrieben.

Als zweites wurde eine Expert*innenkommission mit dem Titel „Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft. Die gute Arbeit der Polizeibeamten stärken, Fehlverhalten frühzeitig erkennen und ahnden“ gegründet, die die Vorgänge aufarbeiten und daraus Handlungsanweisungen ableiten sollte. Sie legte ihren Abschlussbericht im Juli 2021 vor. Unter anderem beschäftigte sie sich mit Datenschutz im Polizeikontext. Auch hier kam es zum Eklat: Zwei Mitglieder traten zurück, über die Motive äußerten sie sich aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung nicht. Allerdings berichteten mehrere Medien, dass das Thema Datenschutz der Grund gewesen sei. Eine vorläufige Fassung, die noch Namen von Polizist*innen enthielt, die die Kommission auf Missstände innerhalb der Behörde aufmerksam gemacht hatten, sei an leitende Polizeibeamte weitergegeben worden.

Die dritte Maßnahme war die Schaffung eines „Bürger- und Polizeibeauftragten“. Der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr sollte die Stelle besetzen, zog aber zurück. Eine Nachfolge ist bisher nicht gefunden.

Kein Rassismus, keine Netzwerke

Als der vermutete Versender der NSU 2.0-Drohschreiben festgenommen worden war, meldete sich Beuth schnell und öffentlichkeitswirksam zu Wort. Er zeigte sich erleichtert, dass die Frankfurter Polizist*innen nun entlastet seien, obwohl unklar blieb, wie der Beschuldigte an die Adressdaten der Betroffenen gelangte (siehe S. 14ff).

Einer grundsätzlichen Debatte über Rassismus in der Polizei erteilte der Minister stets eine Absage. Zunächst versuchte er, Vorkommnisse als Einzelfälle zu deklarieren. Als dies nicht mehr haltbar war, sprach er von einzelnen Netzwerken. Strukturellen Rassismus in der hessischen Polizei verneinte er stets, einen solchen „Generalverdacht“ verbitte er sich. Doch wie Maximilian Pichl in LOTTA #68 („Nicht nur das Fehlverhalten Einzelner ist das Problem“, S. 16 ff) darlegte, geht es im Polizeiapparat eben „nicht nur [um] das Fehlverhalten einzelner“. Bei den offenbar mit dem NSU 2.0 verwobenen Polizist*innen wurde zeitweise auch — quasi als Rechtfertigungsversuch — um Verständnis für deren schwierige Lage geworben und auf die — überwiegend „nichtdeutschen“ — Personen verwiesen, mit denen sie tagtäglich zu tun hätten.

Es lässt sich erahnen, welche Stimmung in hessischen Polizeidienststellen herrscht, die es Beamt*innen erlaubten, ihr Weltbild so offensiv mit Gleichgesinnten in Chatgruppen auszuleben. Das Handeln des Innenministers zeigt, dass nicht zu erwarten ist, dass er die Probleme begriffen hat. So verteidigte Beuth, dass gesperrte Adressdaten von Başay-Yıldız ungeschwärzt in Akten eines Untersuchungsausschusses auftauchten. Er sehe lediglich die „staatlichen Schutzinteressen“ als maßgeblich an, für den „Schutz von Privatgeheimnissen“ sei er nicht zuständig. Dass in der Vergangenheit dem Parlament ganze Aktenteile vorenthalten wurden, um V-Personen zu schützen, zeigt erneut die Empathielosigkeit Beuths gegenüber Betroffenen rassistischer Drohungen und Gewalt. Zwischenzeitlich hat die Kommission mehrere Empfehlungen zur Reform der Polizei vorgelegt. Ob und wie diese umgesetzt werden, ist ungewiss. Am Beispiel NRW zeigte Günter Born in LOTTA #81 („Risse in der Wagenburg“, S. 4 ff), dass es wenig Anlass zur Hoffnung gibt.

Lebenswelt statt Organisation

Lange waren Politik und Behörden in Hessen bemüht, rechte Strukturen und Gewalttaten systematisch zu verschweigen. Ein Beispiel dafür ist ein versuchter Mordanschlag auf einen Frankfurter AStA-Vorsitzenden im Jahr 2000. Nur wenn die Gewalt nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden konnte, setzte Repression ein. Kameradschaftsstrukturen wie beispielsweise die Berserker Kirtorf in den 2000er Jahren oder die Freien Kräfte Schwalm-Eder in den 2010ern konnten sich als Organisationen nie langfristig entfalten. Ihrem Treiben wurde durch antifaschistische Intervention, zivilgesellschaftlichen Protest und/oder staatliche Repression ein Ende gesetzt. Langfristig erfolgreicher sind und waren in Hessen lose Strukturen aus Bekanntschaften und Freundeskreisen ohne Verein, Label oder Parteibuch. Die im Jahr 2010 veröffentlichte Broschüre „Dunkelfeld“ widmet sich ausführlich diesen rechten hessischen Lebenswelten. Und so ist für fast alle Regionen festzustellen: Auch wenn die Gruppen verschwanden, blieb zum einen das Personal, zum anderen die Mentalität. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus und Sexismus folgte nie, insbesondere nicht in den ländlichen Regionen abseits der Nord-Süd-Achse der Städte Kassel, Marburg, Gießen, Frankfurt und Wiesbaden.

Wenn Neonazis sich in Hessen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten abseits von extrem rechten Strukturen, die allzu vehement in die Öffentlichkeit drängten, organisierten, konnten diese sich meist problemlos unter dem Radar der Öffentlichkeit und der Sicherheitsbehörden bewegen. Das zeigt eindrücklich das Beispiel von Stephan Ernst, der den Kameradschaftsabend gegen den Frühstücksraum seines Arbeitsplatzes als Agitationsort tauschte (vgl. LOTTA #80, „Der Kleinbürger“, S. 24 ff.). Auch dem Täter von Wächtersbach wurde attestiert, nicht der rechten Szene angehört zu haben. Ihm bot seine Stammkneipe ein Umfeld, in dem es scheinbar problemlos möglich war, rassistische Gewaltphantasien zu äußern. Als er im Juli 2019 dort seine Tat ankündigte, intervenierte niemand. (siehe hierzu LOTTA #76, „Irgendwo in Hessen“, S. 6 ff.)

Trotz dieser Beispiele, die auch bundesweit Widerhall fanden, hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass Neonazi-Sein mit einem NPD-Parteibuch oder zumindest der Teilnahme an Kameradschaftsveranstaltungen einhergehe. Doch sowohl bei verübten als auch bei vermutlich geplanten Attentaten zeigt sich, wie fatal diese Annahme ist. Der Hanau-Attentäter ist dafür ebenso ein Beispiel wie der Bundeswehrsoldat Franco Albrecht (vgl. LOTTA #79, „Rechter Soldat bald vor Gericht“, S. 25 ff.). Und auch Tim K. — ebenfalls Bundeswehrsoldat — aus Glashüten und Marvin E. aus dem nordhessischen Spangenberg, bei denen Waffen und/oder Sprengstoff gefunden wurden und die der Vorbereitung von Anschlägen verdächtigt werden. Abseits der gängigen Neonazi-Strukturen bauten diese sich eine eigene Weltsicht auf, die durch virtuelle Kontakte untermauert wurde. E. trat sogar noch 2021 auf der CDU-Liste zur Kommunalwahl an. Alle genannten Männer fühlten sich berufen, ihr Weltbild in „Manifesten“ oder Schreiben an staatliche Stellen festzuhalten.

Gerichte

Wie sehr Rassismus auch in Behörden und Gerichten verbreitet ist, bekam unter anderen Ahmed I. zu spüren. Bei seiner Aussage im Prozess gegen den Lübke-Mörder Stephan Ernst wurde ihm immer wieder und äußerst ungeduldig von Richter Thomas Sagebiel zugesetzt. Ihm wurde kein Raum zugestanden, seine Erfahrungen zu schildern. (Vgl. LOTTA #82, „Chance, nochmal hinzuschauen“, S. 20 ff.). Sein Kollege Andreas Höfer am Verwaltungsgericht im mittelhessischen Gießen hingegen gab 2019 der NPD recht, indem er ein Wahlplakat mit der Aufschrift „Migration tötet“ als nicht volksverhetzend einstufte. In der Urteilsbegründung führte Höfer weitschweifig aus, es handele sich bei dem Slogan um eine empirisch beweisbare Tatsache und Einwanderung von geflüchteten Menschen sei eine „Invasion“.

Wegen dieses Urteils lehnte sechs Monate später ein afghanischer Asylbewerber den Richter wegen Befangenheit in seinem Asylverfahren ab. Die darüber urteilenden Richter am Gießener Verwaltungsgericht sahen diese nicht gegeben. Höfer lehnte den Asylantrag ab, gewährte dem Geflüchteten allerdings subsidiären Schutz. Dieser legte daraufhin Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Dort endlich wurde der rassistische Lokalklüngel erkannt und Höfer als ungeeignet für Asylverfahren eingestuft. Den Verwaltungsrichtern wurde „Willkür“ attestiert und ihre Entscheidung als „offensichtlich unhaltbar“ deklariert.

Druck selbst aufbauen

Betroffenen rechter Gewalt bleibt oft nur Frustration, wenn die Versprechen der Politik nach „lückenloser Aufklärung“ ins Leere laufen. Gerichts- und Parlamentssäle sind bisher ungeeignet, um Gerechtigkeit herzustellen. Nur selten gibt es Personal, das Rassismus nicht als moralische Verfehlung Einzelner, sondern als Machtstruktur in der Gesellschaft begreift. Gerichte urteilen über individuelle Schuld, Untersuchungsausschüsse dienen vor allem den Parteien als politische Bühne. Nur mit Mühe und unter großer Anstrengung können sich die Betroffenen und Angehörigen hier Räume erkämpfen, wie das Beispiel von Ayşe Yozgat und İsmail Yozgat im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss zeigt (vgl. LOTTA #77, „Wessen Wissen zählt“, S. 4 ff.). Kraftvollstes Beispiel dieses Kampfes sind die Angehörigen der Menschen, die in Hanau ermordet wurden, sowie die Überlebenden des Anschlags. Sie schufen sich nicht nur ihren eigenen Raum und sorgten dafür, dass die Namen ihrer Liebsten an allen Wänden zu lesen waren, sondern sie setzten auch die Politik derart unter Druck, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden musste. Seda Ardal stellte in LOTTA #79 (S. 13 ff.) den Ort des gemeinsamen Trauerns, der Wut und der Aktion vor, den die Initiative als „140 qm gegen das Vergessen“ charakterisiert.

Die immer wiederkehrenden Kreisläufe aus Angriffen, rassistischen und politisch motivierten Ermittlungen oder gar Kriminalisierungen, ausbleibenden Urteilen und dem Verpuffen als ein Skandal unter vielen sind kräftezehrend und frustrierend. Doch stößt der gemeinsame Kampf auch neue Bündnisse an. Antifaschistische Gruppen und Recherchekollektive reflektieren ihre Rolle und Aufgabe der Beobachtung der Neonazi-Szene und begreifen vermehrt, dass ohne die Betrachtung aller Ebenen von Rassismus und anderen Ungleichheitsideologien ihr Kampf kein nachhaltiger ist. Langsam setzt sich die Einsicht durch, dass solidarisch kämpfen heißt, die unterschiedlichen Ebenen von Betroffenheit anzuerkennen und sich gegenseitig zu unterstützen, anstatt sich gegeneinander ausspielen zu lassen. Denn klar ist: Rechter Terror baut auf die ohnehin schon vorhandenen gesellschaftlichen Gräben auf, will neue schaffen und bestehende vertiefen.